Straßenmusik leicht gemacht

Straßenmusik erfreut fast jedes Herz. Wer weiß, wie man sich in einer Fußgängerzone gegen Lärm, Werbeaktionen und das Ordnungsamt durchsetzt, kann damit auch ein gutes Taschengeld verdienen. Außerdem ist es eine leicht zu organisierende Auftrittsmöglichkeit, bei der man sich Lampenfieber abgewöhnen und neue Ensemblemitglieder gewinnen kann.

Inhalt

Was muss ich mitnehmen?

  • Wäscheklammern für die Noten
  • Warme Kleidung, insbesondere für die Füße
  • Einen „Hut“ zum Geldsammeln
  • So wenig wie möglich

Was sollte ich bei der Standortwahl beachten?

  • Wo steht die Sonne? Wird sie mich blenden können?
  • Können Zuhörer*innen bequem stehen bleiben? Gibt es Sitzgelegenheiten für Zuhörer*innen? Kann sich eine Menschentraube bilden, ohne den Durchgang z.B. auch für Eltern mit Kinderwagen zu behindern? Solange die Corona-bedingten Abstandsregeln gelten, sollte ein besonders geräumiger Platz gesucht werden. Lädt der Platz (z.B. aufgrund seiner Schönheit) von sich aus zum Verweilen ein?
  • Schon einzelne Autos können sehr laut sein.
  • Wird ein Geschäft beliefert? Kommen Stadtführungen vorbei?
  • Wie ist die Akustik? Verklingt die Musik auf einem freien Platz? Erzeugen Wände einen unangenehmen Schall? Trägt eine Unterführung den Klang?
  • Wo stehen andere Straßenmusiker*innen? Das könnte ein Hinweis auf einen guten Platz sein, erfordert aber ausreichend großen Abstand. Beliebt sind Fußgängerzonen, Marktplätze und Unterführungen.

Welches Repertoire eignet sich besonders für Straßenmusik?

Menschen hören gerne bekannte Lieder und Werke. Einfache Rhythmen und eingängige Melodien erfreuen Passant*innen. Fröhliche Stücke und Weihnachtslieder im Dezember eignen sich besonders. Ungewöhnliche und große Instrumente (z.B. Saxophon, Sousaphon) sowie tänzerische Darbietungen machen Fußgänger*innen neugierig. Auf der Straße gibt es auch für die Musiker*innen sehr viel Ablenkung, daher sollte man keine schwierigen Stücke wählen.

Wie kann ich meine Instrumente und meine Einnahmen schützen?

Wer „seinen“ bzw. „ihren“ Platz deutlich markiert, muss weniger mit versehentlichen Störungen rechnen. Hier können z.B. Instrumentenkästen, Decken, Kreidestriche oder Notenständer helfen. Eine Mauer im Rücken gibt Schutz.

Sobald ein größerer Betrag zusammengekommen ist, wandert er ins Portemonnaie. Eine auffällige Klammer oder ein bunter Stein verhindert das Wegfliegen von Scheinen.

Der Geigenkasten bzw. „Hut“ sollte möglichst schlecht greif- und tragbar sein.

Wie kann ich meine Einnahmen steigern?

  • Es sollten immer schon einige Münzen im Geigenkasten liegen.
  • Einheitliche Kleidung für alle Musiker*innen macht die Gruppe besser sichtbar. Besondere Kleidung (z.B. hohe Schuhe, bunte Hüte) erzeugt mehr Aufmerksamkeit.
  • Wer eine größere Menschenmenge zum Zuhören bewegen konnte, sollte persönlich mit einem Hut herumgehen.
  • Kreidezeichnungen (z.B. Noten, Instrumente, tanzende Strichmännchen) etliche Meter vor dem Platz können die Passant*innen auf die Musik und den Griff zum Portemonnaie vorbereiten.
  • Der Leierkastenmann hat ein Äffchen dabei. Bänkelsänger brachten bunte Bilder mit. Ungewöhnliche Accessoires machen auch die Musik interessanter. Vielleicht kann ein*e Freund*in im Takt mit bunten Bällen jonglieren?
  • Blickkontakt, vor allem mit einem Lächeln (auch wenn das bei Blasinstrumenten manchmal schwierig ist), stellt eine persönliche Beziehung her, die Zuhörer*innen fühlen sich dann eher zum Geben animiert.
  • Wochenenden, Feiertage oder Ferien sorgen bei Zuhörer*innen für gute Laune und steigern die Bereitschaft zum Stehenbleiben.

Darf ich überhaupt spielen?

Ja. In Maßen ist es sogar erwünscht, die Stadt mit Musik zu beleben.

Allerdings: Straßen sind vor allem für den Verkehr da. Auf der Straße Musik zu machen, bedeutet eine sogenannte Sondernutzung. Dafür muss man in vielen Städten eine Genehmigung beantragen. Dazu geht man morgens zum Ordnungsamt und zahlt eine Gebühr von 5-20€. Dort erfährt man auch, ob es besondere Regeln gibt (z.B. maximal 30 Minuten an einer Stelle spielen, nicht vor Sehenswürdigkeiten spielen, keine CDs verkaufen – das wäre gewerbesteuerpflichtig –, nicht mit Alphörnern oder Verstärkern spielen). Die meisten Regeln sind verständlich, wenn man bedenkt, dass Ladenbesitzer*innen nicht von der immer gleichen Musik beschallt werden wollen, dass Anwohner*innen nachts Ruhe brauchen oder dass man in der überlaufenen Innenstadt kein Verkehrschaos verursachen sollte. Was vor Ort gilt, lässt sich auch mit den Stichworten „Stadt X“ und „Straßenmusik“ googlen (oder mit einer anderen Suchmaschine in Erfahrung bringen).

Größere Straßenmusik-Auftritte sind GEMA-pflichtig. Bei Stadtfesten und Weihnachtsmärkten gilt der Tarif U-ST,  Musik anmelden auf Stadt- & Straßenfesten – GEMA.de .

Darf ich gefilmt werden?

Oft hören Zuschauer nicht einfach nur zu, sondern machen zugleich Aufnahmen mit ihrem Smartphone. Manche nutzen das als persönliche Erinnerung, andere teilen das Bild oder das Video im Netz. Einigen Straßenmusiker*innen gefällt das, schließlich erhöht das ihren Wirkungsgrad. Wer dagegen nicht gefilmt werden möchte, kann das kaum verhindern. 

Denn zwar hat jeder Mensch ein sogenanntes Recht am eigenen Bild. Damit darf er*sie selber darüber bestimmen, ob ein Video von ihm*ihr ins Netz gestellt oder sonst wie veröffentlicht werden darf (§ 22 KUG). Wer jedoch auf der Straße Musik macht und damit erkennbar Wert darauflegt, öffentlich wahrgenommen zu werden, der darf auch ohne seine/ihre ausdrückliche Einwilligung fotografiert und gefilmt werden (§ 23 I Nr. 3 KUG).

Wo finde ich Anregungen und Vorbilder?

Diese beiden Links können ein Einstieg in die Welt der Straßenmusik-Videos sein. Hier sind so ausführliche wie inspirierende Reiseberichte und Tipps von Straßenmusikern “auf der Walz” zu finden:

Dr. Kiyomi v. Frankenberg
BDLO – Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester e.V.
Erstellt: November 2021
Zuletzt bearbeitet: April 2023