Ja. Auch wenn Ehrenamtliche nichts für ihren Verein tun können sollten, dürfen die 840 € ausgezahlt werden. Das Gleiche gilt für die Übungsleiterpauschale.
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale dürfen weiterhin gezahlt werden – auch wenn „eine Ausübung der Tätigkeit aufgrund der Corona-Krise (zumindest zeitweise) nicht mehr möglich ist.“[1]
Dr. Kiyomi v. Frankenberg
Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester e.V.
25.02.2021/07.03.2022
[1] Schreiben des Bundesfinanzministeriums „Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene“; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 09.04.2020 (IV C 4 – S-2223 / 19 / 10003 :003) BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 4 – S-0174 / 19 / 10002 :008 vom 26.05.2020
Weitere Links:
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Steuerliche Erleichterungen für Vereine im Zusammenhang mit der Corona-Krise
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