Genehmigungen für Projekte im Freien

Welche Genehmigungen brauche ich für Projekte im Freien? Mit dieser Fragestellung müssen sich Ensembles bei der Durchführung von Veranstaltungen gelegentlich beschäftigen. Hier finden Sie Antworten.

Als Faustregel gilt: Jede Veranstalterin/Jeder Veranstalter, die/der eine öffentliche Veranstaltung im Freien auf allgemein zugänglichen Straßen und Plätzen durchführen will, braucht eine Genehmigung der zuständigen Behörde(n). Dies gilt ebenfalls für private Veranstaltungen, wenn diese den öffentlichen Raum beeinträchtigen.

Dazu zählen Straßenfeste, Standkonzerte (Auftritt von mehr als sechs Personen), Sport- und Kulturveranstaltungen, Infoveranstaltungen, Festzüge oder auch kirchliche Veranstaltungen. Für Fußgängerzonen und historische Plätze gibt es sogar nochmal individuellere Regelungen.[1]

Da sich die Genehmigungsverfahren von Bundesland zu Bundesland und Kommune zu Kommune unterscheiden, besteht kein allgemeingültiger Genehmigungskatalog für die Durchführung von Veranstaltungen. Es gibt viele unterschiedliche Regularien, welche als Grundlage dienen. Es ist zu empfehlen, sich als Veranstalter*in frühzeitig mit den für ihren Veranstaltungsort zutreffenden Regularien vertraut zu machen. Eine gute Vorbereitung ist zwingend notwendig und kann einem so manches späteres Kopfzerbrechen ersparen.

Die richtigen Genehmigungen für Veranstaltungen im Freien zu erhalten, sollte oberste Priorität einer jeden Veranstalterin/eines jeden Veranstalters sein. Oft ist der Prozess langwieriger als gedacht, denn die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei vier bis neun Wochen.

Inhalt

Genehmigungen: Wie fange ich an und wer ist zuständig?

Die richtigen Genehmigungen für seine öffentliche Veranstaltung zu beantragen, ist ein essenzieller Teil einer jeden Veranstaltungsplanung. Nur durch eine vorherige, gute Projektplanung können die benötigten Genehmigungen identifiziert und angefordert werden.

Die öffentliche Veranstaltung unterliegt erst einmal der Zustimmung Ihrer Kommune. Die Klärung der einzelnen Zuständigkeiten sowie geltenden Rechtsvorschriften für ihre Veranstaltung basieren auf Art, Ort und Inhalt ihrer Veranstaltung.[2] In einer Stadt können zum Beispiel gleich mehrere Bezirke zuständig sein. Denken sie frühzeitig an die Erarbeitung eines Veranstaltungsplanes, der ihr Vorhaben detailreich skizziert. Der Veranstaltungsplan wird Ihnen dabei helfen, den Überblick im Genehmigungsdschungel zu behalten.[3]

Im Idealfall sind die örtlichen Behörden bestmöglich in ihre Veranstaltungsplanung eingebunden. Bedenken Sie, dass die Informationspflicht immer bei Ihnen, der Veranstalterin/dem Veranstalter, liegt. Die Behörden werden Sie auf notwendige Genehmigungen nicht aktiv hinweisen.

Welche Genehmigungen brauche ich für Projekte im Freien?

Die Beantragung einer sogenannten Sondernutzung bei der zuständigen Behörde ist sehr wichtig. Bei einer Sondernutzung handelt es sich um eine Nutzung öffentlich zugänglicher Flächen, die über den allgemeinen Gebrauch hinausgehen.[4]

Meist ist dazu folgendes einzureichen:

  1. Standort der Veranstaltung
  2. Titel und Beschreibung der Veranstaltung (Format, Zweck)
  3. Zeitraum der Veranstaltung inkl. Auf- und Abbauten und Veranstaltungszeiten
  4. Veranstaltungsfläche = Bühnen- und Zuschauerbereich ist zu definieren
  5. Lageplan (Open-Air-Bühnen, Veranstaltungsflächen, Backstage-Bereiche, Toiletten)
  6. Nachweis über Versicherungsschutz
  7. Wie viele Personen erwartet werden

Aufbauten

Bei Bühnenaufbauten, Buden oder Zelten ist eine Genehmigung für die Aufstellung sogenannter Fliegender Bauten einzuholen.

Bewirtung

Soll es Bewirtung bei der Veranstaltung geben, ist eine Schankgenehmigung/ Gaststättenerlaubnis notwendig.

Veranstaltung in Parks und Grünanlagen

Veranstaltungen, die in Parks und anderen Grünanlagen stattfinden, unterliegen der Meldepflicht bei dem für Grünflächen zuständigen Amt. Die Unterlagen sind wie beim Antrag für Sondernutzung auszufüllen.

Auch die Form des Bühnenbaus, die Zufahrtswege zum Veranstaltungsort und Methoden für den Strombezug und Sanitäranlagen spielen eine Rolle und können nochmal besonderen Vorgaben unterliegen. Aspekte wie “rasenschonend” oder „umweltschonend“ könnten wichtig sein.

Genehmigung vom für Immissionsschutz zuständigen Amt

Auch das für Immissionsschutz zuständigen Amt ist um Erlaubnis zu bitten. Zusätzlich zu Ort und Umfang der Veranstaltung werden Fragen über die Besucher*innenströme, das Musikgenre, Infos zu Beschallungsanlagen, Ausrichtung der Lautsprecher und zur erwartenden Lautstärke aufkommen. Oft muss ein*e Lärmschutzverantwortliche*r für die Veranstaltung benannt werden.

Immissionsschutz-Richtwerte wurden durch das Bundes- sowie die einzelnen Landesimmissionsschutzgesetze festgesetzt. Je nachdem, wann ihre Veranstaltung stattfindet, gelten hierbei verschiedene Richtwerte:

tagsüber – außerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 70 Dezibel (Abkürzung: dB (A))

tagsüber – innerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 65 dB (A)

nachts: 55 dB (A)[5]

Das Land Berlin hat etwas abweichende Richtwerte festgelegt, welche auf der Seite Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm nachgeschlagen werden können.

Sollten Pläne bestehen, die regulären Immissionswerte zu überschreiten, müssen Sie der Behörde Gründe dafür nennen.

Veranstaltungen in Landschaftsschutzgebieten

Bei Veranstaltungen in Landschaftsschutzgebieten besteht die Notwendigkeit eine zusätzliche Erlaubnis bei der für Naturschutz zuständigen Behörde anzufordern.

Veranstaltungen in beschränkt zugänglichen Gebieten

Möchten Sie eine Veranstaltung in beschränkt zugänglichen Gebieten, sprich in Fußgängerzonen oder abgesperrte Plätzen durchführen, brauchen Sie evtl. Durchfahrts- und Anliefererlaubnisse. Dazu könnten Schlüssel für Poller und Schranken oder Parkausweise für Logistikfahrzeuge benötigt werden.

Großveranstaltungen und formale Sicherheitskonzepte

Zählt ihre Veranstaltung schon zu einer Großveranstaltung, müssen Sie ein Sicherheitskonzept gemäß Versammlungsstättenverordnung genehmigen lassen. Für die Erstellung des Sicherheitskonzepts sollten Sie sich Unterstützung von einer Fachperson einholen. Bei der Fachperson handelt es sich um eine Person, die bereits eine Fortbildung in diesem Gebiet abgeschlossen hat. Jene sind oft bei den externen Sicherheitsfirmen ansässig, die die Großveranstaltung mit begleiten.
Für das Sicherheitskonzept ist die Zustimmung der Polizei, des Ordnungsamts und der Branddirektion/ des Rettungsdiensts bei der Feuerwehr nötig. 

Bund und Länder konnten sich seit dem Frühjahr 2022 im Rahmen der Pandemie darauf einigen, dass Veranstaltungen im Freien mit bis zu 10.000 Teilnehmern und Veranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 4000 Teilnehmern als Großveranstaltungen gelten.[6] Bitte sprechen Sie mit den zuständigen Behörden, ob Ihre Veranstaltung bereits als Großveranstaltung gilt.

Kostenübernahme für Müllbeseitigung und Verkehrsbeschilderungen

Die Veranstalterin/Der Veranstalter ist verpflichtet, anfallende Kosten zu übernehmen. Dies gilt u.a. für Müllbeseitigung und Verkehrsbeschilderungen. Denn es kann passieren, dass Straßensperrungen für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies kann eine Genehmigungsauflage der jeweiligen Behörde sein.

In diesem Falle sollten Sie für ihre Veranstaltung einen Plan über die benötigten Verkehrszeichen erstellen. Jener sollte eine Skizze der Umgebung mit allen Verkehrszeichen, Ampeln und weiteren Verkehrs-Einrichtungen, die für die Veranstaltung relevant sind, beinhalten.[7]

Der Plan wird von Ihnen, der Veranstalterin/dem Veranstalter, aufgesetzt und der örtlichen Behörde vorgelegt. Achtung: Bei einer Straßensperrung ist die evtl. Beeinträchtigung des ÖPNV mitzudenken. Ist dies der Fall, muss auch hier eine Genehmigung erteilt werden.

Gebühren

Gebühren fallen je nach Umfang der Veranstaltung an. Gemeinnützige Veranstalter*innen können evtl. von Teilen der Gebühren befreit werden.[8]

Nützliche Hinweise

  1. Bitte beachten Sie, dass jegliche Anwendung von Pyrotechnik oder Feuer bei ihrer Veranstaltung gesondert genehmigt werden muss.
  2. Die Zustimmung der Anwohner*innen könnte für ihre Veranstaltung relevant sein.
  3. Denken Sie bei der Planung ihrer Veranstaltung an Strom- und Wasseranschlüsse. Auch für diese und deren Nutzung brauchen Sie womöglich eine Genehmigung der Behörde.
  4. Musikalische Veranstaltungen sind GEMA-pflichtig. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel Was ist die GEMA?

Serviceseiten von Bundesländern und Hauptstädten

Als Hilfestellung haben wir außerdem die Serviceseiten von Ländern und Hauptstädten bezüglich Veranstaltungsgenehmigungen für Sie aufgelistet:

Milena Seitzinger
Co-Autorin: Sarah Wulff
Deutscher Chorverband e.V.
Erstellt: Dezember 2022
Zuletzt bearbeitet: April 2023