Abmahnungen und was dann zu tun ist

Das Thema Abmahnungen kann, mitunter auch unerwartet, das ein oder andere Ensemble treffen. Da die maßgeblichen Rechtssysteme äußerst komplex sind, soll hier lediglich eine einfache Erklärung und erste Hilfestellung geboten werden. Sie erfahren, welche rechtlichen Grundlagen bestehen und wie Sie angemessen reagieren sollten.

Was sind Abmahnungen?

Gerade in der heutigen Zeit der umfassenden Digitalisierung, welche mit der gesteigerten Freigabe von persönlichen Daten einhergeht, kommt es vermehrt zu großflächig angelegten Abmahnverfahren. Dies trifft nicht nur YouTuber, wie den „Held der Steine“,[1] sondern kann ebenso Musikvereine und Privatpersonen treffen. Insbesondere internationale Firmen greifen regelmäßig auf spezialisierte Anwaltskanzleien zurück, um millionenfach Abmahnungen auszusprechen.

Dabei gibt es scheinbar unzählige Anlässe für derartige Abmahnungen: Der versehentliche Download auch nur weniger Sekunden eines Films, die Verwendung eines Fotos einer anderen Person, die Kopie und Nutzung fremder AGB, die unbeabsichtigte Freigabe von IP-Adressen,[2] die Verwendung und Kopie von Musiknotenmaterial, das Nachahmen von Kompositionen. In all diesen Fällen steht der betroffenen Person, respektive dem beauftragten Rechtsanwalt das Instrument der Abmahnung nebst weiteren Ansprüchen zur Verfügung.

Welche rechtliche Grundlage besteht für eine Abmahnung?

Grundlegend ist es immer derselbe Mechanismus: Eine natürliche oder juristische Person meint, ein Recht am eigenen Bild, an persönlichen Daten oder an selbst geschaffenen Werken innezuhaben. Dieses Recht wird sowohl verfassungsrechtlich, als auch im Urhebergesetz und weiteren unterkonstitutionellen Gesetzen geschützt. Wenn nun eine dritte Person oder Firma diese Bilder/Daten etc. verwendet oder veröffentlicht, hat der dadurch Verletzte regelmäßig ein Interesse daran, dass der Verletzende dies sofort unterbindet und auch zukünftig unterlässt. Darüber hinaus beansprucht der potentiell Verletzte gewöhnlich einen finanziellen Ausgleich oder eine Lizenzgebühr. Um dies umzusetzen, wird er eine Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung in Auftrag geben. Diese wird der Gegenseite dann zugestellt, um die genannten Ansprüche geltend zu machen.

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?

Zunächst einmal kommt es selbstverständlich auf den Einzelfall an, einige Grundsätze haben aber auch allgemeingültigen Charakter: Es gilt zunächst einmal Ruhe zu bewahren und keinesfalls überstürzt zu handeln. Der Abmahnungstext klingt bedrohlich (das soll er auch), indes ist dies alltägliche Rhetorik des Rechtsanwalts. Dafür wird er schließlich bezahlt.

Schauen Sie sich das Schreiben in Ruhe an und ohne zu viele Emotionen. Im nächsten Schritt können Sie vorab für sich folgenden Fragenkatalog abarbeiten:  Von wem stammt die Abmahnung? Habe ich die beschriebene Rechtsverletzung tatsächlich begangen? Habe ich bewusst oder möglicherweise versehentlich gehandelt? Wie hoch ist die verlangte Summe insgesamt? Wurden im Schreiben Fristen gesetzt? Wann enden diese? Welche Folgen hätte die Überschreitung der Frist? Hängt dem Schreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an?

In jedem Falle empfehlen wir, im nächsten Schritt auf keinen Fall unmittelbar die geltend gemachten Summen zu überweisen oder verbindliche Erklärungen in Schriftform oder per Telefon abzugeben.

Vielmehr sollte dann Rechtsrat eingeholt werden.[3] Dabei gelingt es einem sachkundigen Rechtsanwalt regelmäßig die Kosten deutlich zu reduzieren oder aber auch den gesamten Vorgang abzuwehren. Hier muss es noch nicht einmal zu einem langen und anstrengenden Gerichtsverfahren kommen, es genügt oft, wenn der von Ihnen beauftragte Jurist einen für Sie vertretbaren vorgerichtlichen Abschluss der Angelegenheit erwirkt. Dies kann dann ein Vorgang sein, welcher nur wenige Tage in Anspruch nimmt. Äußern Sie gegenüber dem Rechtsanwalt definitiv Ihre Vorstellungen vom Ausgang der Angelegenheit und lassen Sie sich nicht in langwierige Verfahren verwickeln.

Letztendlich ist es doch das Beste, diese ärgerliche Angelegenheit mit wenig Schaden und schnellstmöglich abzuschließen, um sich wieder den schönen Dingen, wie der Musik, widmen zu können!

Jonas D. Jacob
Allgemeiner Cäcilienverband für Deutschland e. V.
Erstellt: September 2022
Zuletzt bearbeitet: Juni 2023

Fußnoten

[1] Sehenswert: www.youtube.com/watch?v=FpQF-YlXN0o

[2] Wie im Falle von „Google Fonts“; das von Google gestellte Zeichenprogramm sollte in jedem Falle auf den eigenen Server heruntergeladen werden, um nicht die jeweiligen IP-Adressen der Nutzer an Google freizugeben, vgl. LG München, Urteil v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20

[3] Sollten hierfür keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, kann das Amtsgericht Ihnen einen Beratungshilfeschein ausstellen, mit welchem Sie dennoch einen Rechtsanwalt beauftragen können. Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht. Maßgeblich ist das Beratungshilfegesetz. Hierfür müssten Sie dann gegenüber dem Amtsgericht ihre Vermögensverhältnisse nachweisen, woraufhin die Anwaltskosten anteilig staatlich finanziert werden.