Hygienekonzepte erstellen und Verantwortlichkeiten

In Anlehnung an die Veröffentlichungen „Grundlagen für das Musizierens unter Pandemiebedingungen“ und „Modulares Schutzkonzept für Proben und Konzerte“ werden in diesem Beitrag die wesentlichsten Aspekte zur Erstellung eines Hygienekonzeptes zusammengefasst.

Nach wie vor sind solche Konzepte für gemeinsame Proben, Unterricht und kulturelle Veranstaltungen zu erstellen. Je nach aktuell geltender Verordnung des jeweiligen Bundeslandes muss das Hygienekonzept entweder vorab durch das verantwortliche Ordnungsamt/die Gemeinde genehmigt oder auf Anfrage zur Kontrolle vorgelegt werden. Sollten Sie sich unsicher sein, was aktuell für Ihre Region gilt, fragen Sie bei der Stadt/Gemeinde nach.

Inhalt

Was sollten Sie vor der Erstellung eines Hygienekonzeptes wissen?

Die geltenden Verordnungen des Bundeslandes/Kreises/Bistums/der Landeskirche/Gemeinde müssen innerhalb des Konzeptes berücksichtigt und eingehalten werden. Die aktuellen Regelungen finden Sie in Kurzform unter Corona-Regelungen. Sollten Sie sich in privaten oder städtischen Räumlichkeiten aufhalten, gelten dort bereits Hausregeln, die evtl. über die örtliche Verordnung hinausgehen und die Sie im Vorhinein erfragen sollten.

Nehmen Sie eine eigene Einschätzung des Schutzbedarfs Ihrer Probe/Veranstaltung/Ihres Unterrichts vor (z.B. abhängig von Impfquote oder Altersstruktur, aber auch örtlichen Gegebenheiten wie dem Infektionsgeschehen) und entscheiden Sie ggf. über zusätzliche Maßnahmen, die über die bei Ihnen gültige Verordnung hinausgehen.

Der Veranstalter trägt die Verantwortung für die Erstellung und Einhaltung des Hygienekonzeptes sowie für die Einweisung in das Hygienekonzept. Dieser (der Veranstalter) muss darin genannt werden.

Welche Vorbereitungen müssen vor einer Veranstaltung getroffen werden?

Es ist sinnvoll, mindestens ein*e Hygieneverantwortliche*r pro Ensemble zu bestimmen, zu schulen und im Hygienekonzept zu benennen. Diese/r achtet auf die korrekte Durchführung vor und während der Probe, dem Unterricht oder der Veranstaltung. Der/die Verantwortliche muss sich bei grundsätzlicher Beachtung der Vorschriften nicht darum sorgen, im Falle einer Infektion zur Verantwortung gezogen zu werden. Mehr dazu finden Sie im Artikel Haftung des Vereins bei Corona-Infektionen.

Die Teilnehmenden müssen über das Hygienekonzept und dessen Inhalte informiert werden und diesen zustimmen, wenn sie an der Probe, dem Unterricht oder der Veranstaltung teilnehmen möchten.

Finden Sie einen entsprechenden Probe-/Unterrichts- oder Veranstaltungsraum. Proben und Veranstaltungen im Außenbereich sind immer gegenüber dem Innenbereich zu bevorzugen. Hohe und große Räume (z.B. Kirchen, Aulen, Hallen) sind prinzipiell kleineren Übe-/Proben-/ oder Konzerträumlichkeiten vorzuziehen. Mehr Tipps zu geeigneten Proberäumen finden Sie in den Artikeln Proberäume in Pandemiezeiten und was es zu beachten gibt und Proberäume für Ensembles finden.

Bei Blasinstrumenten ist der Umgang mit dem Kondensat zu regeln. Jede/r Musizierende muss sein Kondenswasser aus dem Blasinstrument auffangen und sicher entsorgen. Das kann z.B. durch eigene Handtücher/Einwegtücher und eigene geeignete Gefäße/Einweggefäße erfolgen.

Gemeinsam genutzte Gegenstände sollten vor dem Austausch gereinigt/desinfiziert werden. Beim Verteilen der Noten sind die Hände vorab zu desinfizieren.

Eine Auswahl an möglichen Schutzkomponenten samt Bezugsquellen finden Sie unter: Handlungsempfehlungen: Musizieren unter Pandemiebedingungen

Alle Beteiligten sind möglichst im Vorfeld des Anlasses ausführlich über die Hygieneregeln zu informieren und ihre Anwesenheit ist schriftlich zu erfassen. In dieser Anwesenheitsliste müssen Vor- und Zunamen, Telefon oder E-Mail-Adresse (evtl. auch die Sitzposition) festgehalten werden, um ggf. spätere Infektionsketten nachzuverfolgen. Auch über Apps wie die Corona-Warn-App oder über LUCA kann die Anwesenheit dokumentiert werden. Beachten Sie in diesem Fall die datenschutzrechtliche Kritik an einigen Tools zur digitalen Datenerfassung.

Vielerorts gilt die sogenannte 3G-/3Gplus-/2G-/2Gplus-Regelung. Kontrollieren Sie entsprechende Test-/Impf-/Genesenen-Nachweise beim Einlass zur Probe oder zur Veranstaltung. Auch Selbsttests unter Aufsicht unmittelbar vor einer Veranstaltung sind möglich, die, wenn auch bei geimpften Personen durchgeführt, eine Probe noch sicherer gestalten. Um Sie vor Ort bei solchen Selbsttests zu unterstützen, gibt es auf frag-amu.de eine „Anleitung zur Planung und Durchführung von Coronatests“ unter Handlungsempfehlungen: Musizieren unter Pandemiebedingungen.

Personen, die Symptome einer Atemwegserkrankung (z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Hals- oder Gliederschmerzen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns) haben, positiv getestet sind, in Quarantäne sein müssten oder anderweitig erkrankt sind, dürfen nicht teilnehmen.

Worauf muss während einer Veranstaltung geachtet werden?

Beachten Sie, dass je nach Bundesland und aktueller Verordnung bez. Abständen und Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen bzw. FFP2-Masken ganz unterschiedliche Maßnahmen gelten. Abhängig ist dies auch von den 3G- bzw. 2G-Regelungen.

Die allgemeinen Hygieneregeln wie Handhygiene und Husten-/Niesetikette sind einzuhalten.

An den Eingängen und in den sanitären Anlagen sind Hinweisschilder zu den Hygienestandards anzubringen.

Nutzen Sie, wenn möglich, getrennte Ein- und Ausgänge und kennzeichnen Sie Wege mit Pfeilen, um Begegnungen zu vermeiden.

Innenräume sind regelmäßig zu lüften, um Infektionen über Aerosole zu reduzieren. Eine verlässliche Einschätzung der Lüftungszeiten kann mit Hilfe von CO2-Messgeräten individuell für den jeweiligen Raum bestimmt und kontrolliert werden. Räume mit schlechter Lüftungsmöglichkeit sollten nur mit technischer Unterstützung wie Luftreinigern oder raumlufttechnischen Anlagen genutzt werden. Eine Anleitung zum effektiven Lüften sowie einen Überblick über mobile Raumluftreiniger finden Sie unter Handlungsempfehlungen: Musizieren unter Pandemiebedingungen.

Was muss nach einer Veranstaltung bedacht werden?

Nach einer Probe oder Veranstaltung sollte der entsprechende Raum ausreichend gelüftet werden (Stoß- oder Querlüftung).

Flächen (Türklinken, Fenstergriffe, Lichtschalter, Tische…) sollten gründlich gereinigt/desinfiziert werden.

Wenn die Kontaktdaten der anwesenden Personen (sowie ggf. ein Sitzplan) in einer analogen Liste aufgenommen wurden, sollten diese für 4 Wochen unzugänglich für Dritte griffbereit aufbewahrt werden, um sie im Falle einer auftretenden Infektion an das verantwortliche Gesundheitsamt weiterzugeben.

Woraus besteht ein Hygienekonzept?

  • Allgemeine Informationen zum veranstaltenden Ensemble: Name des Ensembles, Name der/des rechtlich Vertretenden, Ansprechpartner*in mit Kontaktdaten, Hygieneverantwortliche/r mit Kontaktdaten
  • Allgemeine Informationen zum Raum: Adresse, Größe (zur Verfügung stehende Fläche), Höhe, Lüftungsmöglichkeiten
  • Allgemeine Information zur Probe/Veranstaltung: Datum, Uhrzeit, Dauer, Zahl der Teilnehmenden, Zahl der Besucher*innen
  • Informationen zu Zugangsvoraussetzungen: 3G/3G+/2G/2G+, keine Symptome einer Corona-Infektion, evtl. (Selbst-)Testung vor Ort mit eigenem Hygienekonzept
  • Informationen über Hygienemaßnahmen der geltenden Verordnung (Bund/Land/Bistum/Landeskirche/Hausregeln) bzw. freiwillige, darüberhinausgehende Maßnahmen: Masken, Abstände, Lüftung (Lüftungsintervalle, Stoß- und Querlüften/Dauerlüften/Lüftungstechnik/Raumluftreiniger, CO2-Messgerät), Desinfektion von Oberflächen, sanitäre Anlagen, Reinigungsintervalle, Möglichkeiten der Handdesinfektion, Einbahn-Wegführung & deren Kennzeichnung, Hinweisschilder
  • Liste zur Kontaktdatenerfassung aller anwesenden Personen (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Datum, Zeitraum der Anwesenheit, Sitzposition)

Judith Bock
Verband Deutscher KonzertChöre e.V.

Michael Weber
Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V.

Erstellt: November 2021
Zuletzt bearbeitet: Mai 2023