Jugendleiter*innen und Juleica

In Deutschland ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG oder SGB VIII) festgeschrieben. Dazu gehören in musikalischen Ensembles nicht nur die Beteiligung an der Stückauswahl oder der Konzertkleidung, sondern auch die Übernahme von Aufgaben und Verantwortung.

Hier kommt die Rolle der Jugendleiter*innen ins Spiel. Als solche*r kann man sich durch die Jugendleitercard qualifiziert ehrenamtlich im Ensemble einbringen.

Inhalt

Jugendleiter*innen – Was alles in ihnen steckt

Qualifizierte Jugendleiter*innen leistet im Ensemble überfachliche Arbeit und sind erster Ansprechpartner für Eltern und Kinder, sowie Bindeglied zwischen beiden Parteien. Zu ihren Aufgaben gehört nicht nur das Organisieren von Veranstaltungen und Freizeiten, sie sind Fachkraft im Umgang mit Kindern und kennen sich mit den damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen bestens aus. 

Um diesen gewaltigen Anforderungen gerecht zu werden, empfiehlt es sich, eine qualifizierte Ausbildung zu durchschreiten und Teil des Vorstandteams zu werden. 

Je nach Größe des Ensembles reicht oft ein*e Jugendleiter*in nicht aus. Daher ist es ratsam, möglichst viele Junge Menschen für diesen Bereich auszubilden und ein Jugendleiter*innen-Team zu bilden. In einem Jugendorchester können dies zum Beispiel die Stimmführer*innen sein. 

Die Ausbildung ist für jedes Bundesland geregelt , wobei die Inhalte gewissen bundeseinheitlichen Standards folgen. Je nach Anbieter der Ausbildung kann deren Dauer unterschiedlich sein; in der Regel braucht man aber mindestens ein Wochenendseminar, um sich mit den Themen zu beschäftigen. In manchen Verbänden sind dafür mehrere Wochenendveranstaltungen notwendig, schließlich ist das Themenfeld breit gefächert.

Folgende Aufgaben kommen auf Jugendleiter*innen zu:  

  • Veranstaltungen selbstständig planen, organisieren und verantwortlich durchführen (unter Beachtung der betreffenden Jugendgesetze und Rechtsverordnungen), z.B. Proben oder (kleinere) Konzerte
  • Jugendliche an der Organisation und Durchführung unter dem Aspekt der Mitbestimmung und Mitverantwortung beteiligen
  • Jugendfreizeiten planen; notwendige Absicherungen gegenüber den Erziehungsberechtigten gewährleisten; Finanz- und Zuschussfragen berücksichtigen; Probleme mit einzelnen Gruppenmitgliedern akzeptieren und Gruppenprobleme lösen helfen sowie Wünschen der Gruppe Rechnung tragen, z.B. Probenwochenenden
  • Feste und Feiern organisieren und durchführen; Gesang und Tanz, Sport und Spiele zielgruppengerecht anregen und anleiten
  • Sitzungen und Versammlungen leiten; verschiedene Führungstechniken beherrschen; eigene Ziele begründen und Beschlüsse herbeiführen; Diskussionen führen; die Beachtung der Jugendordnung sicherstellen
  • Internationale Jugendarbeit anregen und fördern; Auslandsreisen und Jugendbegegnungen vorbereiten, durchführen und auswerten; Verständigung zwischen den Kulturen und freundschaftliche Beziehungen fördern; Unterstützung dazu gibt es auch bei den Verbänden, z.B. beim Programm Chorbegegnungen der Deutschen Chorjugend oder der Deutschen Bläserjugend 
  • Randgruppen integrieren; Diskriminierungen jedweder Form entgegentreten und thematisieren

Je nach Ausbildung können diese Themenbereiche in ihrer Gesamtheit oder exemplarisch gelehrt werden. Jedenfalls sollte sich niemand durch die Themenvielfalt abgeschreckt fühlen. Die Lehrgänge sind ausdrücklich auf die Teilnahme von jungen Leuten (ab 16 Jahre) zugeschnitten.

Jugendleitercard – Juleica

Die Jugendleitercard (Juleica) ist ein bundesweit gültiger amtlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit.

Sie dient den Jugendleiterinnen und Jugendleitern

  • als Nachweis einer absolvierten Ausbildung nach bestimmten Richtlinien (Jugendleiter*innen-Lehrgang);
  • zur Legitimation gegenüber Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der Jugendarbeit;
  • zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, die beraten und helfen, z.B. Behörden der Bereiche Jugend, Gesundheit und Kultur, aber auch Polizei und Konsulate;
  • zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme vorgesehener Rechte und Vergünstigungen, z.B. Arbeitsbefreiung, bzw. Freistellung vom Unterricht, andere Vergünstigungen u.v.a.

Die Juleica ist drei Jahre gültig, Aufbaulehrgänge verlängern die Gültigkeit.

Juleica-Kurse werden von vielen Jugendverbänden angeboten (eine Übersicht über stattfindende Kurse gibt es unter www.juleica-ausbildung.de ). Praxisorientiert werden dabei pädagogische und rechtliche Grundlagen der Jugendarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Programmgestaltung, Ziele und Aufgaben sowie Formen und Methoden der Jugendarbeit erarbeitet. Ein Erste-Hilfe-Grundkurs muss absolviert werden.

Vergünstigungen für Inhaber*innen der Juleica gibt es in den meisten Bundesländern; oftmals findet man bei den Landes- und Kreisjugendringen spezielle Broschüren hierzu. Beim Deutschen Jugendherbergswerk können Juleica-Inhaber*innen kostenlos Mitglied werden.

Jugendliche (ab 16 Jahren) auf die Möglichkeit der Jugendleiter*innen-Ausbildung hinzuweisen, ist Aufgabe des Vereins- oder Ensemblevorstandes. Junge Leute übernehmen gerne Aufgaben und sind leicht für derartige Qualifizierungsmaßnahmen zu gewinnen. Zu den Gewinner*innen zählen aber nicht nur die Jugendlichen, die individuell gefördert werden, sondern auch der Verein oder das Ensemble, das engagierte Jugendliche aktiv in seine Arbeit einbindet und somit Nachwuchs fördert.

Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass auch die älteren Betreuer*innen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen für das Ensemble und seine Jugendarbeit wichtig sind und gefördert werden müssen. Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, der dazu führt, dass die Gruppe der Älteren und Senior*innen im Vergleich zur Gruppe der Kinder und Jugendlichen in der Gesellschaft wächst, bieten die Älteren eine nicht zu unterschätzende Personalressource.

Voraussetzung für die Übernahme von Verantwortung im Bereich der Jugendarbeit ist der Wille, sich regelmäßig fortzubilden. Juleica-Kurse stehen daher allen Interessierten offen, die in der Jugendarbeit tätig sind.

Alle weiteren Infos finden Sie unter: www.juleica.de  

Veronika Schmitt
Deutsche Chorjugend e.V.
Erstellt: März 2021 
Zuletzt bearbeitet: Juni 2023



Quelle

Deutsche Chorjugend (Hrsg.): Management im Kinder- und Jugendchor. Ratgeber für Jugendarbeit im Chor, 3. Auflage, Köln, 2008