Rechtliche Grundlagen für den Kinder- und Jugendschutz
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Bei der Planung von Projekten mit Kindern und Jugendlichen – seien es Festivals, musikalische Freizeiten, Konzerte, Workshops oder Proben – und auch für die generelle Ehrenamts- und Vereinsarbeit mit Heranwachsenden ist es unerlässlich, sich in den relevanten rechtlichen Grundsätzen auszukennen.
Der Kinder- und Jugendschutz steht hier an erster Stelle. Aber auch Rechte und Pflichten der in der Jugendarbeit tätigen Personen wie Aufsichtspflicht, Urheber- und Medienrecht, Sachschutz und Personenbeförderung sowie Versicherungs- und Haftungsfragen usw. sollten beachtet werden und unbedingt ordnungsgemäße Anwendung finden. Dies ist existenziell – denn wer mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, trägt auch die Verantwortung für sie.
Gefahrensituationen und Risiken lauern im Alltag überall dort, wo Erwachsene Machtverhältnisse ausnutzen, gegen den Willen von Kindern- und Jugendlichen handeln oder sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit misshandeln. Die Täter*innen nutzen dabei ihre Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten Minderjähriger zu befriedigen. Formen des Missbrauchs können mehr oder weniger offensichtlich auftreten, manchmal in Grauzonen stattfinden, in denen sich Kinder und Jugendliche der Ursachen von Ohnmacht und Kontrollverlust oft nicht bewusst sind. Es ist deshalb notwendig, sie besonders zu schützen, potenziellen Gefährdungen vorzubeugen und ihre Interessen und Bedürfnisse zu achten.
Im Jahr 1989 wurde mit der UN-Kinderrechtskonvention ein Regelwerk geschaffen, das die Interessen und Bedürfnisse der Kinder zur Grundlage hat und ihren Schutz und ihre Teilhabe weltweit regelt und in den Länderverfassungen fest verankern soll. Im Rahmen des staatlichen Auftrags zur öffentlichen Fürsorge (Artikel 74, Abs. 1 Nr.7 GG) hat der Kinder- und Jugendschutz Verfassungspriorität. Diese verpflichtet den deutschen Staat, Eltern, Sorgeberechtigte und Vormunde beim Schutz des Kindes und der Gewährleistung des Kindeswohls zu unterstützen. Kinder- und Jugendschutz sind in der deutschen Gesetzgebung im SGB VIII (achtes Sozialgesetzbuch) und im KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) geregelt.
Das Jugendschutzgesetzt regelt u. a. Aufenthalte in Diskotheken und Gaststätten, den Verkauf von Tabak und Alkohol oder Alterskennzeichnungen bei Spielen und Filmen. Hierauf ist zum Beispiel bei Probewochenenden, Freizeiten oder bei anderen gemeinsamen Unternehmungen zu achten.
Das Bundeskinderschutzgesetz basiert auf Prävention und Intervention zur Stärkung von Menschen, die für das Wohlergehen von Kindern verantwortlich sind oder sich für diese engagieren. Es schafft rechtliche Grundlagen für leicht zugängliche Hilfsangebote für Familien und Kinder. Für die Vereinsarbeit ist es zum Beispiel wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass einschlägig vorbestrafte Personen nicht mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten.
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen
Auf der Webseite des BUndesministeriums für Familie, Senioren, Fraue und Jugend finden sich weiterführende Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz.
Was ist Kinder- und Jugendschutz? Auf der Website vom Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), gibt es Erklärungen zu den rechtlichen Grundlagen für den Kinder- und Jugendschutz und eine umfassende Linksammlung zu weiteren Informationen zum Thema Kinder- und Jugenschutz |
Überblick zum Kinder- und Jugendschutz, Gesetzesänderungen, aktuelle Projekte der Regierung |
Online-Artikel von der Seite “Familienhandbuch.de” zum Kinder- und Jugendschutz. Einführung und anschauliche Erklärungen und Erläuterungen zum Kinder- und Jugenschutz und den relevanten Bereichen |
Gesetz des deutschen Bundesministerium für Justiz |
Broschüre mit einer Einführung, ÜBersicht über relevante Themen, Erläuterungen und Erklärungen |
Regelwerk zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen |
Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung zum Hintergrund, Geschichte, Anwendung, Inhalte, Auswirkungen auf nationale Gesetzgebung etc. |
Weitere rechtliche Grundlagen für die Jugendarbeit #
Publikation der EJP (Evangelische Jugend Pommern) zur rechtlichen Lage bei Durchführung von Freizeiten mit Kindern und Jugendlichen Aufteilung in “Vor und Während der Freizeit” , Pauschalreiserecht, Betreuungsschlüssel, Versicherungen, Datenschutz, Aufsichtspflicht, Prävention sexualisierter Gewalt, Medienrecht |
Website der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) zum Thema “Recht” |
Arbeitshilfe/Broschüre des Landesjugendring Baden Württemberg” zum Thema “Recht” für ehrenatmlich und hauptamtlich Engagierte in der Jugendarbeit |
Reader zum Modul “Rechtskompetenz” der Juleica (Jugendleiter/in car) Ausbildung zum/zur Jugendleiter/in |
Juleica-Einheit: Handout der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis Stolzenau-Loccum zu Rechte und Pflichten in der Jugendarbeit |
Einführung und Spezialwissen zu Urheberrecht, Bildrecht, Datenschutzrecht mit Checklisten für Fotographen, Designer und Rechte am eigenen Bild. |
Artikel zu Bildrechten mit Lösungsansätzen für die Praxis auf Jugendleiter-Blog |
Präventionsarbeit #
Kinder- und Jugendschutz gehört zu den zentralsten und wichtigsten Themen in der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Jugendarbeit. Dabei reicht es nicht aus, nur davon gehört oder gelesen oder die Wichtigkeit zur Kenntnis genommen zu haben. Vielmehr ist eine klare Positionierung gefordert: aktive Präventionsarbeit sollte höchste Priorität haben, um in Vereinen und Ensembles ein sicheres Umfeld für Kinder und Jugendliche zu schaffen, in dem sie sich frei und geschützt entfalten, musizieren sowie lernen und lachen können. Das Thema geht also alle an!
Der Prozess der Präventionsarbeit und die Schaffung entsprechender Strukturen ist bereits ein wichtiger Teil der Präventionsarbeit selbst. Dass Kinder geschützt werden müssen, ist vermutlich den meisten Erwachsenen klar – unklar ist jedoch, wann ein Kind einer Gefahrensituation ausgesetzt ist und wie wir Räume wirklich sicher gestalten können.
Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche sich hinsichtlich ihres individuellen Empfindens von Nähe und Distanz zueinander sowie zu Ansprechpersonen, Anleitenden, Vertrauenspersonen und in bestehenden Hierarchien und Abhängigkeitsverhältnissen geschützt fühlen und es dann auch wirklich sind.
Elemente erfolgreicher Präventionsarbeit sind u.a.:
- das Erstellen von Schutzkonzepten und weiterer Schutzmaßnahmen
- die Sicherstellung geschützter Räume für Kinder und Jugendliche
- die Etablierung eines Vertrauensverhältnisses zu Kindern und Eltern in der Vereins- und Ensemblearbeit
- die Sicherung von qualitativer Jugendarbeit im Umfeld des Vereins oder Ensembles
All die genannten Maßnahmen haben nicht zuletzt auch eine enorme Außenwirkung, wenn die entsprechenden präventiven Maßnahmen deutlich markiert und bekannt werden.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Kindeswohlgefährdung vorzubeugen und Risiken zu verringern. Präventionsarbeit ist daher als ein kontinuierlicher Prozess zu verstehen, bei dem auch eigene Arbeitsweisen und Strukturen reflektiert und angepasst werden müssen und eine Atmosphäre ohne Angst, mit klarer Kommunikation, Zuhören und respektvollem Miteinander geschaffen werden soll.
Vereine und Ensembles sollten unbedingt ein Schutzkonzept erstellen. In diesem sollten Punkte wie ein Leitbild, Personalverantwortung und -management, ein Verhaltenskodex, Interventionen und Maßnahmen bei Verdachtsfällen, themenbezogene Fort- und Weiterbildungen usw. bedacht und eingearbeitet werden.
Schutzkonzepte sind eine Gemeinschaftsarbeit und können präventiv sehr viel bewirken, sie schützen Kinder und Jugendliche vor Übergriffen bzw. können das Risiko deutlich minimieren. Sie führen zu einem achtsameren Umgang mit der Akzeptanz von Grenzen sowie zu klarer Kommunikation und definierten Regeln in der Vereins- und Ensemblearbeit.
Ein Schutzkonzept bietet im Umgang mit Verdachtsfällen Sicherheit auf verschiedenen Ebenen und gibt Werkzeuge an die Hand. Aus Tabuthemen werden Themen, die klar kommuniziert werden und die alle Beteiligten – Vorstände, Hauptamtliche, Ehrenamtliche, Eltern und letztendlich die Kinder und Jugendlichen selbst – mit einbezieht. Schließlich geht es darum, den Verein, das Ensemble, eine Probephase oder eine Freizeit zu gestalten, in denen sich alle Beteiligten sicher und geborgen fühlen.
In der Übersicht sind Schutzkonzepte von Vereinen zu finden, die einen Einblick in Aufbau, Struktur, Tragweite und Umfang geben. In den Broschüren zum Thema Kinderschutz und Präventionsarbeit finden Sie zahlreiche Impulse und wichtige Hinweise, wie Sie Kindeswohlprävention auch in Ihrer Arbeit erfolgreich etablieren, entwickeln und umsetzen können.
Die Broschüre der DBJ (Deutsche Bläserjugend) zum Thema Kindeswohl und Prävention behandelt nach einer Einführung und Positionierung des Verbandes die Thematiken
Sie ist eine allumfassende Informationsbroschüre zum Thema Kindeswohl und gibt konkrete Handlungshinweise für die Praxis im Vereinsleben. |
Die Broschüre der DCJ (Deutsche Chorjugend) zum Thema Kindeswohlprävention in Kinder- und Jugendchören beschäftigt sich mit mit einer Einführung in das Thema Klinder- und Jugendschutz und Prävention
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Diese Arbeitshilfe der DCJ (Deutsche Chorjugend) gibt Hinweise und Tipps, wie man ein Schutzkonzept schreiben kann und hat dazu 9 Schritte erarbeitet. Vom Leitbild, über Personalverantwortung, Verhaltenskodex und Miteinbeziehung von Kindern und Jugendlichen bis hin zur Erstellung eines Interventionsplan und die Kooperation mit Fachleuten |
Video mit kurzer animierter Zusammen-fassung für das Erstellen eines Schutz-konzepts vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Youtube-Video |
Schutzkonzept der BKJ (Bundesvereinigunge Kulturelle Kinder- und Jugendbildung) mit einer Einführung zum Thema sowie Tipps zu möglichen Maßnahmen (Leitbild, Risikoanalyse, Täter:innen-Strategien, Prävention und Intervention, Aufarbeitung und Rehabilitation) und Anhang mit Leitfragen für ein Schutzkonzept |
Broschüre vom DFB (Deutscher Fußballbund) mit Handlungsleitfäden zur Prävention und Intervention, Mustervorlagen und Merkblätter zum Thema Kinderschutz im Verein PDF zum Download |
Akkordeon-Inhalt
Das Institutionelle Schutzkonzept von pueri cantores beschreibt besondere Gefährdungsmomente im Chorbereich, den Verhaltenskodex des Verbandes und gibt Anleitungen zum Verhalten im Beschwerdefall. PDF zum Download |
Das umfangreiche Schutzkonzept des DTB (Deutscher Turnerbund) beschreibt ihren Verhaltenskodex und ihre Positionierung, Prüfungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Mitarbeitenden, das Vorgehen von Lizenzentzug von Mitarbeitenden. Außerdem das Vorgehen im Verdachtsfall, ein internes und externes Beschwerdemanagement sowie eine Risikoanalyse des Verbandes und Verhaltensregeln für Betreuer*innen. PDF zum Download |
Das Schutzkonzept von Musiker ohne Grenzen e.V. führt eine Risikoanalyse durch, beschreibt Präventionsmaßnahmen auf verschiedenen Ebenen des Vereins und geht auf das Handeln im Verdachtsfall ein. |
Konzept zur Früherkennung und Eliminierung von sexuellem Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen |
Schutzkonzept des Giessen Busters Baseball Club e.V. |
Materialien zum Thema Kinderschutz von der LAG kinder- und jugendkultur Hamburg mit Vorlagen zum Kinderschuztkonzept zu relevanten Themen wir Risikoanalyse, Verfahrensablauf bei Verdachtsfällen, Frührungszeugnis etc. |
Online-Lernplattform zur Sensibilisierung für Gefährdungsfaktoren der (sexualisierten) Gewalt im ehrenamtlichen Kontext sowie zur Umsetzung von Schutzkonzepten in verschiedenen ehrenamtlichen Bereichen. |
Die E-Learningplattform von Common Goal gibt einen umfangreichen Überblick zu den Themen:
Neben Informationen, enthält die Plattform außerdem Beispielszenarien, Wissenstests und Reflexionsmodule. |
Eine Broschüre der Kolping Jugend zur Prävention von Kindeswohlgefährdung mit folgenden Inhalten:
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Publikation des Deutsches Jugendinstituts; Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention. Wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Strategien der Gewaltprävention in verschiedenen Handlungsfeldern in unterschiedlichen Bereichen und Institutionen (Kindestageseinrichtungen, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe sowie polizeilicher Gewaltprävention, im Justizbereich, Familiengericht, Jugendkriminalrecht und Jugendstrafvollzug) |
Publikation vom zartbitter e.V. zu Vermutung oder Verdacht auf sexuellen Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen, Inhalte:
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Internetseite von der von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die Fragen beantwortet zum Thema Schutzkonzepte |
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