Ohne Moos nix los, das gilt auch für gemeinnützige Vereine, die mit oft moderaten Mitgliedsbeiträgen Erstaunliches leisten. Damit das reibungslos möglich ist, muss geregelt sein, wer wann wie viel zur Vereinskasse beizutragen hat. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es bei der Gestaltung der Beitragsordnung gibt. Sie müssen keineswegs alle Vorschläge übernehmen, sondern können sich die Optionen heraussuchen, die für Ihre Zwecke am besten geeignet sind.
§ 1 Grundlage
- Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder / sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung / vom Vorstand mit einfacher Mehrheit / mit einer ¾-Mehrheit geändert werden.
- Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § X der Vereinssatzung in der Fassung vom XX.XX.XXXX.
§ 2 Solidaritätsprinzip
- Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
- Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
§ 3 Beitragshöhe
- Jedes ordentliche Mitglied hat einen monatlichen / halbjährlichen / jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von X Euro zu zahlen. / Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Jahres ist der volle, danach der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.
- Mitglieder unter 18 Jahren / Studenten / Sozialhilfeempfänger zahlen einen monatlichen / halbjährlichen / jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von X Euro.
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. / Ehrenmitglieder zahlen einen monatlichen / halbjährlichen / jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von X Euro.
- Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
§ 4 Zahlungsform
- Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Barzahlung / Lastschriftverfahren / Kontoüberweisung zu zahlen.
- Das Vereinskonto wird bei der X Bank geführt, IBAN: …, BIC: … .
- Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von X Euro pro Mahnung erhoben.
- Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
§ 5 Gebühren
- Die Aufnahmegebühr beträgt X Euro.
- Für die Nutzung der Vereinsräumlichkeiten / des Vereinsfahrzeugs / … ist eine Tagesgebühr von X Euro fällig.
§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§ 7 Vereinsaustritt
- Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
- Ein Vereinsaustritt ist jederzeit durch schriftliche Kündigungserklärung möglich. / Ein Vereinsaustritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen / zwei Monaten durch schriftliche Kündigungserklärung möglich. Ein Vereinsaustritt ist jeweils nur zum Jahresende möglich, wenn die schriftliche Kündigungserklärung den Verein bis zum 30. September des Jahres erreicht hat.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum XX.XX.XXXX in Kraft.
Dr. Kiyomi v. Frankenberg
BDLO – Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester e.V.
15.07.2021
Weitere Links:
Wie gründe ich einen eingetragenen Verein?
Die Struktur des Vereins: Was sind die Aufgaben von Mitgliederversammlung und Vorstand?
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