Mustervertrag Ehrenamtspauschale

Hier finden Sie das Muster eines Ehrenamtsvertrags, mit dem Sie z.B. eine*n Kassenwart*in steuerfrei beschäftigen können – für maximal 840 Euro im Jahr bzw. 70 Euro im Monat. Sie können diesen Vertrag so anpassen, dass er mit den Interessen Ihres Vereins und Ihres engagierten Mitglieds harmoniert.

Die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale können miteinander kombiniert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Pauschalen für unterschiedliche, klar voneinander trennbare Tätigkeiten gezahlt werden. Die Kombination kann nicht für eine Art Gehaltserhöhung genutzt werden. Es müssen dann zwei Verträge für zwei verschiedene Tätigkeiten zugrunde liegen.

Ehrenamtsvertrag #

zwischen … (Name und Anschrift des Vereins), vertreten durch: … (vertretungsberechtigter Vorstand)
– im Folgenden „Vorstand“ genannt –

und

(Name, Anschrift und SteuerID des/der ehrenamtlich Tätigen)
– im Folgenden „ehrenamtlich Tätige*r“ genannt –

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Art, Beginn und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses #

Die/der ehrenamtlich Tätige wird als … (z.B. Kassenwart*in) in nebenberuflicher Tätigkeit im Sinne von § 3 Nr. 26a EStG steuer- und sozialversicherungsfrei beschäftigt.

Dieser Vertrag begründet kein arbeitsrechtliches Rechtsverhältnis.

Das Beschäftigungsverhältnis beginnt am … (Datum) und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Alternativ: Das Beschäftigungsverhältnis beginnt am … (Datum) und endet am … (Datum), ohne dass es einer Kündigung bedarf.

§2 Aufgabenbereich #

Die/der ehrenamtlich Tätige erbringt (an bis zu … Stunden wöchentlich) folgende Tätigkeiten: …

Die/der ehrenamtlich Tätige ist an Weisungen des Vorstandes gebunden.

Die/der ehrenamtlich Tätige hat über sämtliche vertraulichen Angelegenheiten und personenbezogenen Daten, die ihr/ihm im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit bekannt werden, sowie über sämtliche Angelegenheiten, deren Geheimhaltung von der Einrichtung angeordnet ist, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus.

§3 Aufwandsentschädigung #

Die Tätigkeit im Rahmen dieser Vereinbarung wird nicht zu Erwerbszwecken ausgeübt, sondern um sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Bei der Vergütung handelt es sich daher nicht um eine adäquate finanzielle Gegenleistung, sondern um eine pauschalierte Erstattung des mit der Tätigkeit verbundenen Aufwandes.

Als Aufwandsentschädigung erhält die/der ehrenamtlich Tätige monatlich/jährlich … Euro als Ehrenamtspauschale steuer- und sozialversicherungsfrei gemäß § 3 Nr. 26a EStG.

Sämtliche weitergehenden Aufwendungen der/des ehrenamtlich Tätigen, inklusive dem Ersatz der Fahrtkosten, sind durch diese Vergütung abgegolten.

Alternativ: Reisekosten der/des ehrenamtlich Tätigen im Sinne der Lohnsteuer-Richtlinien (d.h. Kosten, die ausschließlich durch die Tätigkeit der/ des ehrenamtlich Tätigen für den Verein außerhalb des üblichen Probenraums des Vereins entstehen), werden dem Übungsleiter im Rahmen der steuerfreien Beträge ersetzt.

Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das folgende Konto der/des ehrenamtlich Tätigen: (Empfänger:…)

Der/Die ehrenamtlich Tätige erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie die Ehrenamtspauschale in Höhe von jährlich maximal 840 Euro nicht (bzw. in Höhe von … Euro) durch Einnahmen aus anderen Tätigkeiten im Rahmen der   in Anspruch genommen hat, bzw. in Anspruch nehmen wird. Diese Erklärung gilt bis zum Ende dieser Tätigkeit.

§4 Krankheit und Vertretung #

Für den Fall, dass die/der ehrenamtlich Tätige an der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit verhindert ist, so hat sie/er dies unverzüglich und unaufgefordert dem Vorstand mitzuteilen und sich in Abstimmung mit diesem um vergleichbaren Ersatz zu bemühen.

§5 Kündigung (im Falle eines unbefristeten Vertrages) #

Dieser Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von … Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

 

Datum, Unterschrift                                                                          Datum, Unterschrift

NAME Vorstand                                                                                NAME ehrenamtlich Tätige*r

 

Dr. Kiyomi v. Frankenberg
Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester e.V.
Erstellt: März 2022
Zuletzt bearbeitet: Juni 2023

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