Hier finden Sie das Muster eines Übungsleitervertrags, mit dem Sie z.B. ein*e Dirigent*in oder eine*n Stimmgruppenleiter*in steuerfrei beschäftigen können – mit bis zu 3.000 € jährlich. Sie können diesen Vertrag so anpassen, dass er mit den Interessen Ihres Vereins und Ihres Dirigenten / Ihrer Dirigentin harmoniert.
Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale können miteinander kombiniert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Pauschalen für unterschiedliche, klar voneinander trennbare Tätigkeiten gezahlt werden. Die Kombination kann nicht für eine Art Gehaltserhöhung genutzt werden. Ihr müssen zwei Verträge für zwei verschiedene Tätigkeiten zugrunde liegen.
Übungsleitervertrag #
zwischen … (Name und Anschrift des Vereins), vertreten durch: (vertretungsberechtigter Vorstand)
– im Folgenden „Vorstand“ genannt –
und
(Name, Anschrift und SteuerID des Übungsleiters)
– im Folgenden „Übungsleiter*in“ genannt –
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Art, Beginn und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses #
Die/der Übungsleiter*in wird als … (z.B. Dirigent*in, Stimmgruppenleiter*in) in nebenberuflicher Tätigkeit im Sinne von § 3 Nr. 26 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei beschäftigt.
Dieser Vertrag begründet kein arbeitsrechtliches Rechtsverhältnis.
Das Beschäftigungsverhältnis beginnt am … (Datum) und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Alternativ: Das Beschäftigungsverhältnis beginnt am … (Datum) und endet am … (Datum), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§ 2 Aufgabenbereich #
Die/der Übungsleiter*in übernimmt im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit folgende Aufgaben: (Hauptaufgaben)
- … (z.B. einmal wöchentlich die Probenarbeit zu leiten / geeignete Werke für das Ensemble auszuwählen)
- …
Dabei ist sie/er verpflichtet, (ggf. Nebenaufgaben)
- … (z.B. den Probenraum aufzuräumen und abzuschließen / dem Vorstand über den Probenfortschritt zu berichten)
- …
Die/der Übungsleiter*in ist an Weisungen des Vorstandes gebunden.
Die/der Übungsleiter*in hat über sämtliche vertraulichen Angelegenheiten und personenbezogenen Daten, die ihr/ihm im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit bekannt werden, sowie über sämtliche Angelegenheiten, deren Geheimhaltung von der Einrichtung angeordnet ist, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus.
§ 3 Aufwandsentschädigung #
Die Tätigkeit im Rahmen dieser Vereinbarung wird nicht zu Erwerbszwecken ausgeübt, sondern um sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Bei der Vergütung handelt es sich daher nicht um eine adäquate finanzielle Gegenleistung, sondern um eine pauschalierte Erstattung des mit der Tätigkeit verbundenen Aufwandes.
Als Aufwandsentschädigung erhält die/der Übungsleiter*in jährlich 3.000 € / monatlich … Euro / für monatlich maximal … Einsatzstunden pro Einsatzstunde … Euro als Übungsleiterfreibetrag steuer- und sozialversicherungsfrei gemäß § 3 Nr. 26 EStG.
Sämtliche weitergehenden Aufwendungen der/des Übungsleiter*in, inklusive dem Ersatz der Fahrtkosten, sind durch diese Vergütung abgegolten.
Alternativ: Reisekosten der/des Übungsleiter*in im Sinne der Lohnsteuer-Richtlinien (d.h. Kosten, die ausschließlich durch die Tätigkeit des Übungsleiters für den Verein außerhalb des üblichen Probenraums des Vereins entstehen), werden dem/der Übungsleiter*in im Rahmen der steuerfreien Beträge ersetzt.
Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das folgende Konto der/des Übungsleiter*in: Empfänger: …
Bank: …
IBAN: …
Der/Die Übungsleiter*in erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von jährlich 3.000 Euro nicht (bzw. in Höhe von … Euro) durch Einnahmen aus anderen Tätigkeiten als Übungsleiter*in in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nehmen wird. Diese Erklärung gilt bis zum Ende dieser Tätigkeit.
§ 4 Krankheit und Vertretung #
Für den Fall, dass die/der Übungsleiter*in an der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit verhindert ist, so hat sie/er dies unverzüglich und unaufgefordert dem Vorstand mitzuteilen und sich in Abstimmung mit diesem um vergleichbaren Ersatz zu bemühen.
§ 5 Kündigung (im Falle eines unbefristeten Vertrages) #
Dieser Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von … Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
§ 6 Vertragsänderungen #
Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrags im Übrigen nicht berührt.
§ 7 Gerichtsstand #
Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist das für den Sitz des Vereins zuständige örtliche Gericht. Beide Vertragsparteien erklären, eine schriftliche, gegengezeichnete Ausfertigung dieses Vertrags erhalten zu haben.
Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift
NAME Vorstand NAME Übungsleiter*in
Dr. Kiyomi v. Frankenberg
Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester e.V.
07.03.2022/14.03.2022
Weitere Links
Mustervertrag Ehrenamtspauschale
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