Staatliche Förderung der kulturellen Jugendarbeit

Die Amateurmusik lebt vom heranwachsenden Nachwuchs. Um Ensembles bei ihrer Jugendarbeit zu unterstützen, stellt der Staat zur Förderung öffentliche Mittel zur Verfügung und hat hierzu Kinder- und Jugendpläne entwickelt.

Das zentrale Förderinstrument für die Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene ist der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)[1]. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als fachlich zuständige oberste Bundesbehörde soll die Tätigkeit der Jugendhilfe anregen und fördern, soweit sie von überregionaler Bedeutung ist. Hiervon profitieren insbesondere bundesweite Jugendverbände, da bundesweite Maßnahmen gefördert werden.

In den Bundesländern geschieht die Förderung von Jugendarbeit mit Hilfe von Landesjugendplänen. Anerkannte Träger der Jugendhilfe haben demnach je nach Haushaltslage Anspruch auf Förderung bestimmter Maßnahmen in der Jugendarbeit.[2] Wie auch Ihr Ensemble den Status als Träger der freien Jugendhilfe erlangen kann, erfahren Sie hier: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erhalten.

Förderungswürdige Maßnahmen in der kulturellen Jugendarbeit sind u.a.:

  • Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung (Probenwochenenden, musikalische Freizeiten, Seminare, Workshops etc.)
  • Lehrgänge für Jugendleiter*innen
  • Internationale Jugendbegegnungen (Austausch mit Ensembles aus dem Ausland)
  • Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen
  • Fahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts

Für die geplanten Maßnahmen sind Förderanträge an das zuständige Ministerium zu stellen, welches dann über eine mögliche Förderung entscheidet (Tipp: Um das passende Ministerium zu finden, kann man nach „Jugendministerium“ und dem entsprechenden Bundesland suchen).

Um die zur Verfügung gestellten Fördermittel möglichst ausgewogen an die unterschiedlichen Träger der freien Jugendhilfe zu verteilen, arbeiten die Jugendministerien oftmals mit den Jugendringen (Arbeitsgemeinschaften der Jugendverbände) zusammen. Die Mitgliedschaft in den Landesjugendringen ist daher für die Jugendorganisationen der Musikverbände in den einzelnen Bundesländern von Vorteil.

Ähnliche Förderprinzipien gelten auf kommunaler Ebene, also in den Städten und Gemeinden. Auch hier können Träger der freien Jugendhilfe öffentlich gefördert werden. Dies betrifft konkret die Angebote der Jugendarbeit musikalischer Ensembles.

Die Organisationseinheit der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe auf örtlicher Ebene ist das kommunale Jugendamt (Kreis-, Stadt- oder Bezirksjugendamt). Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist fachlich für die Jugendhilfeplanung verantwortlich und ist somit die Drehscheibe für die Etablierung, Förderung und Modifizierung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Der JHA befasst sich also auch mit der Förderung der freien Jugendhilfe. Zusammengesetzt ist der Jugendhilfeausschuss zu zwei Fünftel aus freien Trägern (Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften, Vereine) und zu drei Fünftel aus Vertreterinnen und Vertretern des Kommunalparlaments.

Als Träger der freien Jugendhilfe anerkannte Kinder- und Jugendensembles oder Jugendorganisationen in Kreisverbänden haben daher auch auf kommunaler Ebene die Möglichkeit, für ihre Jugendarbeit eine öffentliche Förderung einzufordern und in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Kommune.

Auch auf Bundesebene werden immer wieder Förderprogramme für Träger der freien Jugendhilfe zur Verfügung gestellt. So konnten beispielsweise während der Corona-Pandemie viele Jugendensembles vom Programm Aufholen nach Corona ihre Projekte und Freizeiten fördern lassen. Auf frag-amu.de finden Sie eine aktuelle Übersicht zu Fördermöglichkeiten

Veronika Schmitt
Deutsche Chorjugend e.V.
Erstellt: März 2021 
Zuletzt bearbeitet: 23. Juni 2023