Corona-Regelungen

Die Bundes-, Landes- und Kirchenregelungen während der Corona-Pandemie sind einem ständigen Wandel unterzogen.

Schaffen Sie sich einen schnellen Überblick über die jeweils gültigen Regelungen und Verordnungen. Letztendlich gelten immer die örtlichen Regelungen.

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In der Suchleiste können Sie Ihr gewünschtes Bundesland eingeben.

Und wo finden Sie die kompletten Regelungen oder Verordnungen?

Mit einem Klick auf die Zuständigkeit kommen Sie nun direkt zur Website der Regelung oder Verordnung.

Die Geschwindigkeit dieser Änderungen und unsere beschränkten Ressourcen erlauben leider keine
tagesaktuelle Anpassung. Die Bundes- und Landesverordnungen haben dabei für uns immer Vorrang.

Einen Überblick über sämtliche mögliche Schutzmaßnahmen für Proben finden Sie hier.

Ideen für ein Hygiene-Konzept gibt es hier auf frag-amu.de im Lexikon. Wichtig ist, dass Sie in
einem Papier festlegen, wie Sie die Vorgaben der Verordnung in Ihrem Probenraum umsetzen.

LandZuständigkeitStandHauptpunkte

Proben/ aktuelle STUFE

Deutschland

bundeseinheitlich

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Geändertes Infektionsschutzgesetz: Die Corona-Regeln werden künftig weitgehend weggefallen. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, bleibt aber bestehen. Auch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie die Testpflicht an Schulen sollen erhalten bleiben.

Gleichzeitig sollen strengere lokal begrenzte Regelungen gelten, wenn es die Infektionslage vor Ort erfordert und das jeweilige Landesparlament dies beschließt.


Baden-Württemberg

Staatsministerium

(zuständig für die allgemeinen Verordnungen)

30.11.2022

Einige Regelungen wie FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und in medizinischen Einrichtungen sind nun durch das IfSG geregelt. Verordnung verlängert bis 31.1.2023

Ja

Baden-Württemberg

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 

(zuständig für die Amateurmusik)

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Seit dem 3. April 2022 gibt es keine Einschränkungen mehr für Kulturveranstaltungen und Kunst- und Kultureinrichtungen. Dies gilt auch im Bereich der Breitenkultur. Insbesondere gibt es kein Testpflichterfordernis mehr für nicht immunisierte Personen. Alle Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungsräume sind aufgehoben. Es werden keine festen Abstände mehr vorgeschrieben. Eine Kontaktnachverfolgungspflicht gibt es nicht.

Ja

Baden-Württemberg

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

(zuständig für die Musikschulen)

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Die Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 25. November 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, wird zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen.

Ja

Baden-WürttembergErzbistum Freiburg

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

keine Einschränkungen gemäß Corona VO

Ja

Baden-Württemberg

Bistum Rottenburg-Stuttgart

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

keine Corona Infos mehr

Ja

Baden-Württemberg

Evang. Landeskirche in Baden

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

keine Corona Infos mehr

Ja

Baden-WürttembergEvang. Landeskirche in Württemberg

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Aktuell gibt es keine Corona-Beschränkungen. Bei veränderter Infektionslage können erneut Regelungen nötig werden. Hierüber werden wir an dieser Stelle dann in gewohnter Weise informieren.

Ja

Bayern

Bayrische Staatskanzlei

(zuständig für die allgemeinen Verordnungen)

08.12.2022

Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. 2In geschlossenen Räumlichkeiten einschließlich Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs wird unbeschadet der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und des § 2 empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen und auf ausreichende Belüftung zu achten. 3Für Betriebe, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr wird empfohlen, Hygienekonzepte zu erstellen, die insbesondere Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung unnötiger Kontakte vorsehen.

Ja

Bayern

Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

(Amateurmusik und Musikschulen)

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

BayernErzbistum München und Freising

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Keine Einschränkungen gemäß Corona VO

Ja

BayernErzbistum Bamberg

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Keine Einschränkungen gemäß Corona VO

Ja

BayernBistum Passau

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Keine Einschränkungen gemäß Corona VO

Ja

BayernBistum Regensburg

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Keine Einschränkungen gemäß Corona VO

Ja

BayernBistum Würzburg

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Keine Einschränkungen gemäß Corona VO

Ja

BayernBistum Augsburg

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Keine Einschränkungen gemäß Corona VO

Ja

BayernBistum Eichstätt

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Keine Einschränkungen gemäß Corona VO

Ja

BayernEvang.-Luth. Kirche in Bayern

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Keine Einschränkungen gemäß Corona VO

Ja

Berlin

Senatskanzlei

(zuständig für die allgemeine Verordnung)

15.11.2022

Es besteht Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrgäste; für das Kontroll- und Servicepersonal und für das Fahr- und Steuerpersonal, soweit bei diesem tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht, gilt die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen

Ja

Berlin

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Keine Einschränkungen


Ja

BerlinErzbistum Berlin

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Empfehlung Maske zu tragen und Abstände zu halten

Ja

BerlinEvang. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Es gibt keine rechtlichen Regelungen mehr, die den Gottesdienst oder die Gemeindearbeit betreffen. Der Gemeindekirchenrat entscheidet in Ausübung seines Hausrechts, welche Schutzmaßnahmen im Gemeindebereich fortgelten. Muster und Information dazu siehe: Corona ab April

Ja

Brandenburg

Staatskanzlei

(zuständig für die allgemeinen Verordnungen)

23.11.2022

Keine Einschränkungen


Brandenburg

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Ab dem 3. April 2022 gilt in Brandenburg die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung, die für die Weiterbildung keine Einschränkungen mehr regelt. Unter anderem besteht ab diesem Zeitpunkt keine Maskenpflicht und keine Testpflicht mehr.

Ja

BrandenburgErzbistum Berlinsiehe Berlinsiehe Berlinsiehe Berlin
BrandenburgEvang. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitzsiehe Berlinsiehe Berlinsiehe Berlin
BremenSenat für Inneres

15.11.2022

Keine Einschränkungen


Bremen

Kultursenat

(Musikschule, Chöre, Amateurmusik)

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

BremenBistum Osnabrück und Bistum Hildesheimsiehe Niedersachsensiehe Niedersachsensiehe Niedersachsen
BremenBremische Evangelische Kirche

zuletzt aufgerufen 13.12.2022

nicht aktualisiert

keine Info

HamburgSenatskanzlei 

24.11.2022

Keine Einschränkungen


Hamburg

Senat Medien und Schule

(Musikschulen, Amateurmusik)

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

HamburgSenatskanzlei (Chöre)

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Hamburg

Erzbistum Hamburg

(Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg)

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Das Tragen einer Maske und das Einhalten von Abständen wird weiterhin empfohlen.

Ja

Hamburg

Evang.-Luth. Kirche in Norddeutschland

(Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern)

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

nicht aktualisiert

Ja

HessenHessische Staatskanzlei

23.11.2022

Keine Einschränkungen gemäß Corona VO


Hessen

Ministerium für Wissenschaft und Kunst

(Amateurmusik)

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Hessen

Ministerium für Wissenschaft und Kunst

(Musikschulen)

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Mit einer neuen Verordnung hat die Landesregierung die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen ab Mittwoch, 23. November 2022, aufgehoben.

Ja

Hessen

Bistum Fulda

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf das Sicherheitsbedürfnis Ihres Nächsten. Begegnen Sie Menschen, die freiwillig coronaschützende Verhaltensweisen anwenden, mit Rücksicht und Respekt.Achten Sie die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Auf das regelmäßige Lüften und Tragen von Masken zur Vermeidung von Infektionen wird hingewiesen (AHA+L) .Nutzen Sie vorhandene Testmöglichkeiten wie z.B. Testzentren sowie vom Arbeitgeber freiwillig zur Verfügung gestellte Antigen-Selbsttests.-Begeben Sie sich bei einem positiven Selbsttest unmittelbar in häusliche Absonderung. Es ist unmittelbar ein PCR-Test durchführen zu lassen.

Ja

HessenBistum Limburg

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Basisschutzmaßnahmen

Ja

HessenEvang. Kirche in Hessen und Nassau

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen gemäß Corona VO

Ja

HessenEvang. Kirche von Kurhessen-Waldeck

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Basisschutzmaßnahmen

Ja

Mecklenburg-Vorpommern

Staatskanzlei

(zuständig für die allgemeinen Verordnungen)

01.10.2022

Personen mit einem positiven Testergebnis (Selbst- oder Schnelltest oder Nukleinsäurenachweis) im Hinblick auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich dort ständig zu isolieren.


Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

(Amateurmusik und Chöre)

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen gemäß Corona VO


Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

(Musikschulen)

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen gemäß Corona VO


Mecklenburg-Vorpommern

Erzbistum Hamburg (Mecklenburg)

und Erzbistum Berlin (Vorpommern)

siehe Hamburgsiehe Hamburgsiehe Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern

Evang.-Luth. Kirche in Norddeutschland

(Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern)

siehe Hamburgsiehe Hamburgsiehe Hamburg
Niedersachsen

Staatskanzlei

(zuständig für die allgemeinen Verordnungen)

01.10.2022

Keine Einschränkungen


Niedersachsen

Niedersächsiches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

(Amateurmusik, Chöre und Musikschulen)

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

NiedersachsenBistum Hildesheim

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Gemäß Corona Verordnung des Landes

Ja

NiedersachsenBistum Osnabrück

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen gemäß Corona VO

Ja

NiedersachsenEvang.-Luth. Landeskirche Hannovers

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Die Hygiene-Empfehlungen für die Kirchen der Konföderation wurden entsprechend der in Niedersachsen seit dem 1.10.2022 geltenden Corona-Verordnung angespasst. Verpflichtend sind wie bereits seit April 2022 nur noch wenige Maßnahmen (Masken- und Testpflicht) in klar umrissenen Bereichen. Veranstaltungen und Zusammenkünfte sind nicht mehr in der Verordnung geregelt, die Anwendung von Hygienemaßnahmen in Abhängigkeit zur Infektionslage liegt ausschließlich in den Händen der jeweiligen Veranstalter. Die vorliegenden Hygieneempfehlungen ersetzen alle bislang herausgegebenen Handlungsempfehlungen.

Ja

NiedersachsenEvang.-Luth. Landeskirche in Braunschweig

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Aktualisierung

Ja

NiedersachsenEvang.-Luth. Kirche in Oldenburg

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Aktualisierung

Ja

NiedersachsenEvang.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Aktualisierung

Ja

Nordrhein-Westfalen

Staatskanzlei

(zuständig für die allgemeinen Verordnungen)

30.11.2022

Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich

so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.

Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen eigenverantwortlich beachtet werden. Die Anlage 1 zu dieser Verordnung enthält hierzu grundlegende Verhaltensregeln.


Nordrhein-WestfalenMinisterium für Kultur und Wissenschaft 

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Nordrhein-WestfalenErzbistum Köln

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Zum 3. Arpil sind in NRW und Rheinland-Pfalz verpflichtende Corona-Auflagen für den kirchlichen Bereich entfallen. In Anlehnung an die staatlichen Bestimmungen, werden im Erzbistum Köln daher viele der bisher verpflichtenden Maßnahmen auf einen Empfehlungscharakter reduziert. Im Rahmen des Hausrechts können diese Empfehlungen aber lokal verpflichtend umgesetzt werden. Die entsprechenden Regelungen sind in der beigefügten Tabelle für NRW und RLP zusammenfasst.

Ja

Nordrhein-WestfalenErzbistum Paderborn

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Bezieht sich auf die Corona-VO von NRW.

Ja

Nordrhein-WestfalenBistum Essen

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Nachdem die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen am, 2. April 2022 ausgelaufen ist, können die Bundeslänger aufgrund der bundesgesetzlichen Lage (IfSchG) nur noch eingeschränkt Schutzmaßnahmen (z. B. Maskenpflicht in Altenheimen, Krankenhäusern und Zügen) erlassen. Ausnahmen gelten nach der sogenannten Hotspot-Regel. Sie ermöglicht, dass die Länder weiter gehende Maßnahmen ergreifen, wenn die medizinische Versorgungslage vor Ort nicht mehr gewährleistet ist oder neue gefährlichere Virusvarianten auftreten. Das ist in Nordrhein-Westfalen derzeit an keinem Ort der Fall.

Ja

Nordrhein-WestfalenBistum Münster

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Nordrhein-WestfalenBistum Aachen

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Nordrhein-WestfalenLippische Landeskirche

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Nordrhein-WestfalenEvang. Kirche von Westfalen

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Die Corona-Schutzverordnung zielt auf Eigenverantwortung, solidarisches Verhalten und den Schutz vulnerabler Personengruppen, so dass diese auch am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, formuliert aber in § 3 nur noch für „Bereiche mit besonders hohen Risiken“ verbindliche Regelungen.

Ja

Rheinland-Pfalz

Staatskanzlei

(zuständig für die allgemeinen Verordnungen)

30.11.2022

Keine Einschränkungen


Rheinland-Pfalz

Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur

(Musikschulen)

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Rheinland-Pfalz

Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur

(Amateurmusik und Chöre)

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Rheinland-PfalzBistum Mainz

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Rheinland-Pfalz

Bistum Speyer

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Rheinland-PfalzBistum Trier

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Rheinland-PfalzEvang. Kirche der Pfalz

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Rheinland-PfalzEvang. Kirche im Rheinland

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

SaarlandMinisterium für Bildung und Kultur 

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Saarland

Staatskanzlei

(zuständig für die allgemeinen Verordnungen)

10.12.2022

Keine Einschränkungen


SaarlandBistum Triersiehe Rheinland-Pfalzsiehe Rheinland-Pfalzsiehe Rheinland-Pfalz
SaarlandBistum Speyersiehe Rheinland-Pfalzsiehe Rheinland-Pfalzsiehe Rheinland-Pfalz
SaarlandEvang. Kirche der Pfalzsiehe Rheinland-Pfalzsiehe Rheinland-Pfalzsiehe Rheinland-Pfalz
SaarlandEvang. Kirche im Rheinlandsiehe Rheinland-Pfalzsiehe Rheinland-Pfalzsiehe Rheinland-Pfalz
Sachsen

Staatskanzlei

(zuständig für die allgemeinen Verordnungen)

01.10.2022

Keine Einschränkungen


Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für

Wissenschaft, Kultur und Tourismus

(Musikschulen, Chöre und Amateurmusik)

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Sachsen

Bistum Dresden-Meißen

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

SachsenBistum Görlitz

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Info zur Kirchenmusik

Ja

SachsenEvang.-Luth. Landeskirche Sachsens

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Sachsen-Anhalt

Staatskanzlei

(zuständig für die allgemeinen Verordnungen)

06.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Sachsen-Anhalt

Ministerium für Bildung

(Amateurmusik und Chöre)

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Sachsen-Anhalt

Ministerium für Bildung

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Sachsen-AnhaltBistum Magdeburg

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Infos

keine Information

Sachsen-AnhaltEvang. Landeskirche Anhalts

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Für die Chorarbeit jeder Art sind Abstände und Tests gleichfalls sehr zu empfehlen.

Ja

Schleswig-Holstein

Staatskanzlei

(zuständig für die allgemeinen Verordnungen)

16.11.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Schleswig-Holstein

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

Schleswig-Holstein

Erzbistum Hamburg

(Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg)

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

siehe Hamburg

Ja

Schleswig-Holstein

Evang.-Luth. Kirche in Norddeutschland

(Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern)

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

siehe Hamburg

Ja

Thüringen

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales,

Gesundheit, Frauen und Familie

01.12.2022

Keine Einschränkungen


ThüringenMinisterium für Bildung, Jugend und Sport

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

ThüringenBistum Erfurt

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja

ThüringenEvang. Kirche in Mitteldeutschland

zuletzt aufgerufen 14.12.2022

Keine Einschränkungen

Ja