Musikalische Ausbildungsmöglichkeiten in der kath. Kirche

In der katholischen Kirche gibt es zahlreiche musikalische Ausbildungsmöglichkeiten für Instrumentalist*innen und Ensembleleiter*innen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr!

Inhalt

In welchen Bereichen kann man sich ausbilden lassen?

Hier gibt es vor allem drei große Bereiche: Orgel, Chorleitung und Kinderchorleitung. Mancherorts gibt es zusätzlich noch Ausbildungen als Kantor*in/Vorsänger*in, Band- oder Singgruppenleitung und als Bläser/Blasgruppenleitung. Die Ausbildungsangebote und -inhalte unterscheiden sich dabei von Bistum zu Bistum.

Auf welchem Niveau finden die Ausbildungen statt?

Die Ausbildungen können auf grundständigem D-Niveau oder anspruchsvollerem C-Niveau erfolgen. B- und A-Niveau werden durch ein Studium erreicht. Zusätzlich gibt es in einigen Bistümern Basisausbildungen, in denen etwa mit einigen Stunden Unterricht ein Orgeldienst im Gottesdienst gespielt oder eine Singgruppe geleitet werden kann. D- wie auch C-Ausbildungen beinhalten Unterricht im Hauptfach, aber zusätzlich auch in Musiklehre und Liturgik, in der C-Ausbildung sind diese deutlich umfangreicher als in der D-Ausbildung. Meist kann eine C-Ausbildung mit nur einem Schwerpunkt (Teilbereichsqualifikation) oder in Orgel und Chorleitung kombiniert absolviert werden.

Welche Inhalte kommen in der Ausbildung vor?

Chorleitung: Neben Dirigieren, Probentechnik und chorischer Stimmbildung werden die Teilnehmenden in Gesang, Gehörbildung, Klavier und chorpraktischem Klavierspiel, Musiklehre und -geschichte sowie Liturgik ausgebildet. Teilweise kommen noch Repertoire- und Gesangbuchkenntnisse sowie Hospitationen in Chorproben hinzu.

Kinderchorleitung: Hier sind die Fächer ähnlich wie in der Chorleitung, jedoch mit speziellem Fokus auf Kinderchor z.B. Kinderstimmbildung, Repertoire für Kinder, spezielle Probenmethodik, evtl. Gitarre statt Klavier, Bewegungslieder und Gruppenmusizieren, Hospitationen in Kinderchorproben.

Singgruppenleitung: Die Basisausbildung zur Singgruppenleitung beinhaltet Liedbegleitung, Bewegung und Probenmethodik.

Orgel: Neben dem Orgelunterricht und liturgischem Orgelspiel nehmen die Liturgik, Orgelkunde, Literaturkunde und Musiklehre hier einen großen Teil der Ausbildung ein. Auch Kantorendienst mit liturgischem Singen ist häufig Teil der Ausbildung.

Bandleitung und populäre Musik: Hier findet Unterricht in Klavier oder Gitarre, Gesang, Jazz/Popharmonik und -rhythmik, Arrangieren, Liturgik sowie in Tontechnik und Bandleitung statt.

Kantor*in/Vorsänger*in: Als Kantor*in übernimmt man Vorsingdienste wie etwa der Psalmen im Gottesdienst. Hier werden die Teilnehmenden stimmlich, aber auch im Auftreten ausgebildet. Zusätzlich gibt es Unterricht in Musiklehre, Gehörbildung, Gregorianik und Liturgik.

Bläser und Blasgruppenleitung: Jugendliche können am Blasinstrument und im Ensemblespiel unterrichtet werden, eine Ausbildung zur Blasgruppenleitung umfasst zusätzlich noch Musiklehre, Dirigat und Probenmethodik.

Wer bildet aus und wie läuft die Ausbildung ab?

Jedes Bistum hat ein eigenes Amt bzw. Referat für Kirchenmusik, das die Ausbildungen gestaltet und anbietet. Die D- und C-Ausbildungen laufen meist 1 bis 3 Jahre und werden in regelmäßigen Wochenendterminen oder Blockterminen durchgeführt, Basisausbildungen können auch kürzer sein. Orgel und Blasinstrumente werden regelmäßig lokal unterrichtet, Chor- und Bläserchorleitung in Gruppenstunden.

Je nach Ausbildung und Niveau sind ein Mindestalter (ca. 15-18 Jahre) und eine Einstiegsprüfung erforderlich. Bei Orgel sind das Pflichtstücke, bei Chorleitung werden meist Gesangs-, Gehörbildungs- und Klavierkenntnisse vorausgesetzt. Die Kurse schließen mit einer Prüfung und einem Zertifikat ab. Die Anforderungen für Einstiegs- und Abschlussprüfungen können beim jeweiligen Bistum erfragt oder auf dessen Website eingesehen werden.

C-Ausbildungen werden außerdem auch an Berufsfachschulen für Musik angeboten. Ein Kirchenmusikstudium (B- und A-Niveau) kann an Kirchenmusikhochschulen oder Musikhochschulen aufgenommen werden.

Übersicht über die Ausbildungsstätten
Karte der katholischen und evangelischen Ausbildungsstätten

Wo finde ich Informationen, welche Ausbildungen an welchen Terminen angeboten werden?

Auf den Webseiten der Ämter bzw. Referate für Kirchenmusik der Bistümer (siehe Link zu den Ausbildungsstätten) finden sich unter kirchenmusikalische Ausbildung o.Ä. die verschiedenen Angebote und Ansprechpersonen. Häufig sind auch Zulassungsanforderungen, Fächer, Kosten und Termine für das kommende Jahr vermerkt.

Wie viel kostet eine Ausbildung?

Die Ausbildungskosten werden zu großen Teilen von den Bistümern gedeckt. Eigenanteile betragen je nach Ausbildungsform etwa zwischen 30 bis 70 Euro pro Monat.

Welche Fortbildungen und Arbeitshilfen gibt es für nebenamtliche Ensembleleitende im kirchlichen Bereich?

Fortbildungen werden wie die Ausbildungen von den Ämtern bzw. Referaten für Kirchenmusik angeboten und in den Kirchenmusikalischen Mitteilungen sowie auf den Webseiten angekündigt. Hier gibt es häufig Fortbildungen zum Thema Singen mit Kindern, Arrangement und Orgelimprovisation oder Projekttage und -wochen mit vertiefenden Themen und gemeinsamem Musizieren.

Fortbildungen für Nebenamtliche in der Kirchenmusik werden außerdem von den katholischen Musikverbänden angeboten, dem Allgemeinen Cäcilienverband (ACV) und dem Kinder- und Jugendchorverband Pueri Cantores. Auf den Webseiten des ACV (Erwachsenenchöre) sowie von Pueri Cantores (Kinder- und Jugendchöre) finden sich außerdem zahlreiche Chorbücher und Arbeitshilfen für die katholische und ökumenische Chorarbeit. Das Deutsche Liturgische Institut hat außerdem eine kleine Arbeitshilfe zum Anstimmen von Liedern herausgegeben. In manchen Bistümern finden sich weitere Arbeitshilfen auf den Kirchenmusik-Unterseiten der Bistumswebseite.

Welche Anstellungsformen und Honorare gibt es?

Als Chorleiter*in oder Organist*in mit Basis-, D-, oder C-Ausbildung gibt es zahlreiche Engagementmöglichkeiten. Neben freiberuflichen Aushilfsdiensten gibt es auch kleinere Festanstellungen mit verschiedenen Aufgaben sowie kleinere Festanstellungen für ein oder mehrere Ensembles. C-Musiker*innen sind auch für Festanstellungen mit bis zu 50% gefragt.

Empfehlungen für Honorare für nicht festangestellte Kirchenmusiker*innen sind von Bistum zu Bistum unterschiedlich und betragen zwischen 20 und 50 Euro für verschiedene Orgeldienste. Chorleitung im Gottesdienst oder eine 1-stündige Probe inklusive Vorbereitung wird mit etwa 30 bis 40 Euro, eine 2-stündige Probe mit etwa 35 bis 50 Euro honoriert. Jedes Bistum hat dafür entsprechende Entgelttabellen. Dabei unterscheiden sich die Honorare für D- und C-geprüfte Musiker*innen nur um wenige Euro, den größten Unterschied macht hierbei das jeweilige Bistum und die Form des Gottesdienstes (z.B. Mittwochsandacht vs. Festtagsgottesdienst) bzw. der Probe (ein- oder mehrstündig).

Wer eine Ausbildung wie ein Schulmusik- oder nicht-kirchenmusikalisches Musikstudium absolviert hat, kann teilweise D- oder C-Honoraren gleichgesetzt werden. Und auch wer keine musikalische Vor- oder Ausbildung hat, bekommt ein Honorar.

Judith Werner
Deutscher Chorverband Pueri Cantores e.V.
Erstellt: Dezember 2022