Als Faustregel gilt: Sobald eine Veranstaltung im Freien auf öffentlich zugänglichem Gebiet durchgeführt werden soll, ist eine Genehmigung nötig. Dies gilt auch für private Veranstaltungen, sobald der öffentliche Raum beeinträchtigt wird. Dazu zählen beispielsweise:
- Straßenfeste
- Standkonzerte
- Kultur- und Sportveranstaltungen
- Infoveranstaltungen
- Festzüge
- Kirchliche Veranstaltungen
Die richtigen Genehmigungen für eine öffentliche Veranstaltung zu beantragen, ist ein essenzieller Teil jeder Veranstaltungsplanung. Da in Deutschland keine einheitlichen Regelungen für die Genehmigung von Veranstaltungen bestehen, greifen unterschiedliche rechtliche Vorgaben und variieren die Abläufe je nach Bundesland und Kommune. Eine gute und frühzeitige Vorbereitung sowie rechtzeitige Antragstellung sorgen für reibungslose Abläufe und ersparen oft späteres Kopfzerbrechen.
Inhalt
Genehmigungen: Schritt für Schritt Anleitung
Eine gute Projektplanung erleichtert Vorbereitung und Organisation von Veranstaltungen. Folgende Schritte helfen, die benötigten Genehmigungen zu identifizieren und anzufordern:
- Veranstaltungsort klären
Befindet sich der vorgesehene Veranstaltungsort auf öffentlichem oder privatem Grund? - Veranstaltungsplan erstellen
Es ist ratsam, frühzeitig einen Veranstaltungsplan zu erstellen, der das Vorhaben detailreich skizziert. Der Veranstaltungsplan hilft, in dem mitunter aufwändigen und langwierigen Prozess den Überblick zu behalten. - Zuständige Behörde finden
Die öffentliche Veranstaltung unterliegt in der Regel der Zustimmung der Kommune. Erste Anlaufstelle ist dort meist das zuständige Ordnungsamt. Die Klärung der einzelnen Zuständigkeiten und geltenden Rechtsvorschriften für eine Veranstaltung basiert auf Art, Ort und Inhalt einer Veranstaltung.1 In einer Stadt können unter Umständen gleich mehrere Bezirke zuständig sein. - Antrag stellen
Es ist zu empfehlen, sich im Vorfeld einer Veranstaltungsbeantragung möglichst umfassend mit den für den vorgesehenen Veranstaltungsort geltenden Regularien vertraut zu machen und mit Fragen oder den erforderlichen Antragsformularen möglichst frühzeitig auf die zuständigen Behörden zuzugehen, da sich Regelungen und Genehmigungsverfahren je nach Bundesland und Kommune unterscheiden. Überdies ist nicht selten mit Rückfragen oder Klärungsbedarf zu rechnen und der Bearbeitungsprozess von Anfragen gestaltet sich generell oft langwieriger als gedacht. - Weitere Genehmigungen prüfen und Versicherungen klären
Im Idealfall sind die örtlichen Behörden bestmöglich in eine Veranstaltungsplanung eingebunden. Zu bedenken ist, dass die Informationspflicht immer bei den Veranstalter*innen liegt. Die Behörden werden auf notwendige Genehmigungen nicht aktiv hinweisen. Es sollte daher geprüft oder aktiv nachgefragt werden, ob und welche weiteren Genehmigungen mitunter nötig sind (Lärmschutz, Naturschutz, Bewirtung, Sperrzeit etc.). Da mitunter Nachweise von Versicherungen erforderlich sind, ist zu klären, ob und welche Versicherungen ggf. abzuschließen sind.
Wichtige Genehmigungen im Überblick
Sondernutzung
Die Beantragung einer sogenannten Sondernutzung bei der zuständigen Behörde ist sehr wichtig. Bei einer Sondernutzung handelt es sich um eine Inanspruchnahme öffentlich zugänglicher Flächen, die über den üblichen Gebrauch hinausgeht.
Meist ist dazu folgendes einzureichen:
- Standort der Veranstaltung
- Titel und Beschreibung der Veranstaltung (Format, Zweck)
- Zeitraum der Veranstaltung inkl. Auf- und Abbauten sowie Veranstaltungszeiten
- Definition der Veranstaltungsfläche (= Bühnen- und Zuschauerbereich)
- Lageplan (Open-Air-Bühnen, Veranstaltungsflächen, Backstage-Bereiche, Toiletten)
- Nachweis über Versicherungsschutz
- Zu erwartende Personenzahl
Aufbauten
Bei Bühnenaufbauten, Buden oder Zelten ist eine Genehmigung für die Aufstellung sogenannter Fliegender Bauten einzuholen.
Bewirtung
Soll es Bewirtung bei der Veranstaltung geben, ist eine Schankgenehmigung/Gaststättenerlaubnis notwendig.
Parks und Grünanlagen
Veranstaltungen, die in Parks und anderen Grünanlagen stattfinden, unterliegen der Meldepflicht bei dem für Grünflächen zuständigen Amt. Die Unterlagen sind wie beim Antrag für Sondernutzung auszufüllen.
Auch die Form des Bühnenbaus, die Zufahrtswege zum Veranstaltungsort und Methoden für den Strombezug und Sanitäranlagen spielen eine Rolle und können hier besonderen Vorgaben unterliegen. Aspekte wie „rasenschonend“ oder „umweltschonend“ könnten wichtig sein.
Immissionsschutz
Eine Genehmigung muss in der Regel auch bei dem für Immissionsschutz zuständigen Amt eingeholt werden. Es gibt keine einheitlich gültigen Lärmgrenzwerte für Veranstaltungen.2 Die zulässige Lautstärke hängt vom Ort, der Tageszeit und den Vorgaben der zuständigen Behörde ab. In Wohngebieten gelten meist strengere Werte als in Gewerbegebieten. Häufig werden individuelle Auflagen erteilt.
Zusätzlich zu Ort und Umfang der Veranstaltung können Fragen über die Besucher*innenströme, das Musikgenre, Infos zu Beschallungsanlagen, Ausrichtung der Lautsprecher und zur erwartenden Lautstärke aufkommen. Oft muss eine Person als Lärmschutzverantwortliche*r für die Veranstaltung benannt werden.
Landschaftsschutzgebiete
Bei Veranstaltungen in Landschaftsschutzgebieten besteht die Notwendigkeit, eine zusätzliche Erlaubnis bei der für Naturschutz zuständigen Behörde anzufordern.
Beschränkt zugängliche Gebiete
Soll eine Veranstaltung in beschränkt zugänglichen Gebieten, sprich in Fußgängerzonen, auf historischen oder abgesperrten Plätzen stattfinden, gelten mitunter besondere Vorgaben. Oft sind Durchfahrts- und Anliefererlaubnisse einzuholen. Dazu werden eventuell Schlüssel für Poller und Schranken oder Parkausweise für Logistikfahrzeuge benötigt.
Großveranstaltungen und formale Sicherheitskonzepte
Sollte eine Veranstaltung als Großveranstaltung gelten, muss ein Sicherheitskonzept gemäß Versammlungsstättenverordnung erstellt und genehmigt werden. In Deutschland gibt es keine einheitliche rechtliche Definition einer Großveranstaltung. Ab wann eine Veranstaltung als Großveranstaltung gilt, ist von verschiedenen Faktoren und Regelungen abhängig. Falls unklar ist, wie das eigene Veranstaltungsvorhaben einzustufen ist, sollte dies mit den Behörden vor Ort geklärt werden.
Für die Erstellung des Sicherheitskonzepts ist es ratsam, die Unterstützung einer Fachperson einzuholen, die mindestens eine Fortbildung auf diesem Gebiet abgeschlossen hat. Hilfe bieten hier externe Sicherheitsfirmen, die regelmäßig Großveranstaltungen begleiten.
Für das Sicherheitskonzept sind überdies Zustimmungen von Polizei, Ordnungsamt und Branddirektion, bzw. Rettungsdienst der Feuerwehr nötig.
Verkehrsbeschilderungen und Müllbeseitigung
Für die Durchführung von Veranstaltungen können, mitunter als Genehmigungsauflage der jeweiligen Behörde, Straßensperrungen erforderlich sein. In diesem Fall sollte für die Veranstaltung ein Plan über die benötigten Verkehrszeichen erstellt werden. Dieser sollte eine Skizze der Umgebung mit allen Verkehrszeichen, Ampeln und weiteren Verkehrs-Einrichtungen, die für die Veranstaltung relevant sind, beinhalten und muss der örtlichen Behörde vorgelegt werden. Achtung: Bei einer Straßensperrung ist die eventuelle Beeinträchtigung des ÖPNV mitzudenken. Ist dies der Fall, muss auch dafür eine Genehmigung erteilt werden.
Sofern Kosten für Verkehrsbeschilderung oder andere Leistungen, wie Müllbeseitigung anfallen, müssen diese durch die Veranstalter*innen übernommen werden.
Gebühren
Je nach Umfang der Veranstaltung fallen möglicherweise Gebühren an. Gemeinnützige Veranstalter*innen können mitunter von Teilen der Gebühren befreit werden. Sofern eine Gemeinnützigkeit besteht, ist es jedenfalls ratsam, die Behörden darauf hinzuweisen.
Weitere nützliche Hinweise
- Bei der Planung sollten nötige Strom- und Wasseranschlüsse bedacht werden. Auch für deren Nutzung ist womöglich eine Genehmigung erforderlich.
- Jegliche Anwendung von Pyrotechnik oder Feuer bei einer Veranstaltung muss gesondert genehmigt werden.
- Die Zustimmung der Anwohner*innen für eine Veranstaltung kann relevant sein.
- Musikalische Veranstaltungen sind GEMA-pflichtig. Mehr Informationen sind in unserem Artikel GEMA – alle Infos im Überblick zu finden.
Serviceseiten von Bundesländern und Hauptstädten
Weitere Hilfestellung bieten die Serviceseiten zu Veranstaltungsgenehmigungen von Ländern und Hauptstädten:

Milena Seitzinger
Co-Autorin: Sarah Wulff
Deutscher Chorverband e. V.
Erstellt: Dezember 2022
Aktualisiert: Dr. Tobias Grill, BMCO, Juni 2026

Fußnoten
- Schlatter, Daniel; Zahl, Timm; Kuhnt, Holger: Behördliche Genehmigung für Ihre Veranstaltung? In: sicherheits-berater. Informationsdienst für Sicherheit in Wirtschaft und Verwaltung 3/2020, S. 42 ff. ↩︎
- Sascha Münch: Lärmbelästigung durch Veranstaltungen: Gesetze und Urteile, 29.01.2026, https://www.bussgeldkatalog.net/laermbelaestigung-durch-veranstaltungen (zuletzt besucht am 09.07.2026). ↩︎