Das Urteil grenzt eine freiberufliche Lehrtätigkeit von einem Angestelltenverhältnis ab. Kriterien sind zum Beispiel die Eingliederung in die Arbeitsorganisation, das unternehmerische Risiko und die Weisungsgebundenheit. Wir stellen alle wichtigen Infos über das Verfahren für Vereine zusammen.
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