Dokumente zur Beantragung von Fördermitteln

Wenn Sie mit Ihrem Verein oder Ensemble Fördermittel beantragen wollen, stellt sich schnell die Frage, welche Dokumente benötigt werden. Neben einer passenden Projektidee und deren Beschreibung werden immer auch weitere Kalkulationen und Nachweise gefordert. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Bei aller Vielfalt haben die Fördermöglichkeiten jedoch auch viele Gemeinsamkeiten: Neben der einzureichenden Projektidee und der zugehörigen Ausgaben- und Finanzkalkulation (schließlich möchten Sie ja darstellen, wie viel Geld sie brauchen) sind oftmals auch die Nachweise über Rechtsform und Gemeinnützigkeit der Antragstellenden sowie die jeweilige Unterschriftsberechtigung gefordert.

Die Projektideen der Ensembles sind ebenso vielfältig wie die Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern oder Stiftungen. Die Fördermitteltabelle ist eine Sammlung der für Amateurmusikensembles interessanten Ausschreibungen.

Inhalt

Was brauche ich?

In diesem Falle gehen wir davon aus, dass Sie mit Ihrem Ensemble als eingetragener, gemeinnütziger Verein agieren. Prüfen Sie bitte auch nochmal in der entsprechenden Förderrichtline, ob die gefundene Ausschreibung auch für Vereine gültig ist. In welchen Eckpunkten das in der Förderrichtline zu finden ist, finden Sie im Artikel Gelder akquirieren.

Im Regelfall sollten folgende Dokumente bei der Antragstellung parat liegen:

  • Satzung des Vereins
  • Vereinsregisterauszug
  • Freistellungsbescheid vom Finanzamt

Tipp: Auch abseits konkreter Ambitionen empfiehlt es sich, diese Unterlagen immer in aktueller Fassung griffbereit zu haben, denn mit ihrer Beschaffung geht häufig wertvolle Zeit verloren, die Sie evtl. nicht haben, wenn es wegen eines spät entdeckten Förderprogrammes oder einer kurzen Antragsfrist mal schnell gehen muss.

Warum muss die aktuelle Satzung eingereicht werden?

Das Vereinsrecht ist grundsätzlich freiwilliges Satzungsrecht – abgesehen von wenigen zwingenden Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das heißt, dass jeder Verein seine eigenen, einzigartigen Regelungen sowie seinen Zweck in der Satzung selbst formulieren und festlegen kann. Um darüber hinaus die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt zu erleichtern, werden in der Regel die entsprechenden Vorlagen der örtlichen Finanzämter genutzt.

Für einen Fördermittelgeber ist es wichtig, dass der Verein die Fördermittel „satzungsgemäß“ verwendet – und daher muss er wissen, was individuell darunter zu verstehen ist. Er wird daher immer auch einen Blick in die aktuelle Satzung werfen wollen. 

Warum brauche ich einen aktuellen Vereinsregisterauszug?

Juristische Personen, wie eingetragene Vereine im gesetzlichen Jargon betitelt werden, werden bei Rechtsgeschäften durch Funktionsträger – wie zum Beispiel den Vorstand – vertreten. Wie diese Vertretungsbefugnis jeweils in einem Verein gestaltet ist, regelt die Satzung. Wie der- oder diejenige aber heißt, die den Verein aktuell vertreten darf, sollte in der Satzung nicht geregelt werden. Deshalb ist ein regelmäßiger Blick in das Vereinsregister, das bei den Amtsgerichten geführt wird, notwendig. Daraus wird ersichtlich, wer aktuell für einen Verein rechtlich handeln darf.

In Sachen Vertretungsbefugnis sind Fördermittelgeber in der Regel streng. Denn sie müssen sicherstellen, dass der Antrag auch von der hierzu berechtigten Person unterschrieben wurde. Ohne den Nachweis der Vertretungsberechtigung – auch möglich durch schriftliche Bevollmächtigung – mit einem aktuellen Vereinsregisterauszug werden viele eingereichte Anträge nicht bearbeitet. Zudem kann sich der Unterzeichner des Antrags, der hierzu nicht berechtigt ist, in Schwierigkeiten bringen.

Warum brauche ich einen aktuellen Freistellungsbescheid?

Mit dem Status der Gemeinnützigkeit ist ein steuerrechtlicher Vorteil verbunden. Er ist wiederum an bestimmte Zwecke gebunden und verbietet u. a. die Ausschüttung von Gewinnen an die Mitglieder der jeweiligen Organisation. 

Für den Bereich der Breitenkultur (worunter die Ensembles der Amateurmusik zu fassen sind), ein Bereich, der auch das Engagement und Ehrenamt umfasst, ist der aktuelle Freistellungsbescheid – also der formelle Nachweis darüber, dass der Antragsteller gemeinnützige Zwecke verfolgt – entscheidend. Dieser wird vom jeweils zuständigen Finanzamt vor Ort ausgestellt und regelmäßig vom Finanzamt geprüft (i.d.R. alle drei Jahre).

Tipp: Kümmern Sie sich unbedingt regelmäßig um die Erneuerung des Bescheids, da er auch aberkannt werden kann und für Ihren Verein dann die steuerlichen Vergünstigungen wegfallen und höhere Kosten auf Sie zukommen können.

Was sollte ich bei der Antragstellung noch im Blick haben?

Neben den drei oben genannten Nachweisen, die Sie stets aktuell halten sollten, wenn Sie sich mit Ihrem Ensemble für die Förderung durch öffentliche Gelder interessieren, können weitere Punkte einen Blick wert sein:

  • Wer ist antragsberechtigt? Sind beispielsweise nur juristische Personen des privaten (wie Vereine) oder auch des öffentlichen Rechts (wie Städte und Gemeinden) antragsberechtigt? Kann ich als einzelner Verein den Antrag stellen, oder brauche ich (Kooperations-)Partner?
  • Welche Ausgaben sind in den jeweiligen Programmen eigentlich förderfähig? Werden also beispielsweise nur Sachkosten oder auch Honorar- oder sogar Personalkosten gefördert?
  • Gibt es darüber hinaus z. B. eine sogenannte Verwaltungskostenpauschale für indirekte Projektkosten wie Porto und Büromaterial?

Häufig stellen Fördermittelgeber umfangreiche Informationen in Leitfäden und FAQs auf ihren Websites zur Verfügung. Schauen Sie in diese Unterlagen unbedingt für Ihre Antragstellung hinein. In manchen Fällen (z. B. bei Förderungen von Ministerien) gibt es auch Newsletter, die über die Änderung von Richtlinien oder über alle neuen Ausschreibungen informieren. Auch dies ist eine gute Informationsquelle, um in Sachen „Fördermittel“ up to date zu bleiben.

Weitere Hilfestellungen und Tipps zum Thema Förderung und Gelder akquirieren finden Sie im Artikel Gelder akquirieren.

Yvonne Rohling
Deutscher Chorverband e.V.
Erstellt: Dezember 2021
Zuletzt bearbeitet: Mai 2023