Fördermittel

Hier finden Sie eine Auflistung von Förderdatenbanken, Förderungen in den Bundesländern, sowie aktuell laufenden bundesweiten Förderprogrammen, die das Amateurmusizieren und ehrenamtliches Engagement unterstützen. Ergänzende Infos gibt es darüber, was beim Thema Fördermittel noch zu beachten ist.

Inhalt

Förderdatenbanken

Auflistung bundesweiter Förderprogramme für die ­Amateurmusik (Auswahl)

Und wo finden Sie weitere Informationen zu den aufgelisteten Förderungen?

Mit Klick auf den Namen des Förderprogramms in der ersten Spalte, kommen Sie zur Website der jeweiligen Förderinstitution bzw. des Förderprogramms. Darüber gelangen Sie weiterführend auch zu Antragsformularen und detaillierten FAQs.

Titel der Förderung Art des EnsemblesAntragsberechtigtAntragsfristLaufzeitFördersummeKategorie Förder-institution
INITIATIV! Initiativen, Vereine in Gründung, Arbeitsgruppen oder Aktionsbündnissenicht rechtsfähige Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen30.09.202431.12.2024
(Start frühestens 8 Wochen nach Antragstellung)
500 € (in Ausnahmefällen 1.000 €), keine Eigenmittel erforderlichFörderung von Engagement ohne feste RechtsformDeutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Kunst und Kultur für alle alle Ensembles keine Einschränkungen juristische gemeinnützige Personen (z.B. Vereine) mit Sitz in Deutschland laufend Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 12

Monaten umzusetzen.

max. 10.000 Euro Inklusion, Partizipation,

Barrierefreiheit

Aktion Mensch
Internationale Chorbegegnung (auch digital)

DCJ e.V.
Kinder- und JugendMitgliedschöre im Deutschen Chorverband bzw. Mitgliedschaft geplant. Chor ordnet sich der Deutschen Chorjugend als Zentralstelle zu und ist noch nicht bei einer anderen Zentralstelle angesiedelt laufende Antragstellung Chorbegegnungen im selben Jahr: 31. Januar für bestimmte Länder gelten andere Fristen Begegnung/Austausch Deutsche Chorjugend
Internationale Blas- und Spielleuteorchester-Begegnungen (auch digital)

DBJ e.V.
Kinder- und JugendMitgliedsorchester der Deutschen Bläserjugend bzw. der BDMVs. einzelne Förderprogramme Begegnung/Austausch Deutsche Bläserjugend
Internationale Chorbegegnung (auch digital)

AMJ e.V.
Kinder- und JugendKinder- und JugendensemblesPlanungsmeldungsfrist: 01. Oktober des Vorjahres; Antragsfrist: 3 Monate vor Projektbeginn Begegnung/Austausch Arbeitskreis Musik in der Jugend (AMJ e.V.)
Musikprojekte von Nachwuchs- und Laienensembles im Ausland alle Ensembles, keine Einschränkungen Laienensembleslaufende Antragstellung mindestens 3 Monate vor Projektbeginn Internationale KonzertreisenGoethe-Institut e.V.
Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. alle Ensembles, keine Einschränkungen gemeinnützige Organisationen aus einer strukturschwachen oder ländlichen Region (z.B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften), juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt 31.12. des laufenden Jahres 31.12. des laufenden Jahres 2.500 Euro (max.) Ehrenamt/EngagementDeutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Grün unterwegs: Amateur- und Nachwuchsensembles alle Ensembles, keine Einschränkungen Amateur- und Nachwuchsensembles mit

künstlerischem Lebensmittelpunkt in Deutschland, die sich dem Klimaschutz verpflichtet fühlen

laufende Antragsstellung, spätestens 3 Monate vor Projektbeginn 31.12.2024 25 Euro am Tag pro aktivem Teilnehmer/aktiver Teilnehmerin, zusätzlicher Pauschalbetrag von 1.000 Euro Internationale Konzertreisen Goethe-Institut e.V.
Länger fit durch Musik! alle Ensembles mit oder für Menschen mit DemenzGemeinnützige Musikensembles (e.V.; gGmbH; Kirchengemeinden; sonstige Gemeinnützige nach vorheriger Abklärung) bzw. gemeinnützige, soziale EinrichtungenLaufende Förderrunde: Antragsfrist bis 30.09.202401.01.2025-31.12.20259.500 Euro (max.) für Projekt und kostenfreie Weiterbildung für Ensembleleitungen und deren VertretungDemenzsensibles MusizierenBundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO)

Förderung in den Bundesländern

In den einzelnen Bundesländern ist die Förderung von Kultur bei den jeweiligen Ministerien angesiedelt: 

Baden-Württemberg: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst  
Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Berlin: Senat für Kultur und Europa
Brandenburg: Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kultur   
Bremen: Kultursenat
Hamburg: Senat
Hessen: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur   
Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Kultur und Wissenschaft
Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz  
Saarland: Ministerium für Bildung und Kultur
Sachsen: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sachsen-Anhalt: Staatskanzlei Ministerium für Kultur
Schleswig-Holstein: Ministerium für Kultur, Medien und Kirchen
Thüringen: Staatskanzlei Thüringen

Was gibt es beim Thema Fördermittel noch zu beachten?

  • Ein Fördermittel-ABC erklärt wichtige Begriffe, die im Umgang mit Förderrichtlinien hilfreich sein können.
  • Im Artikel Gelder akquirieren finden Sie Impulse, welche Begrifflichkeiten in einer Ausschreibung besonders wichtig sind und auch, wie sich öffentliche Gelder von privaten Mitteln (z.B. einer Stiftung) unterscheiden.