Fördermittel

Auf dieser Seite finden Sie eine Auflistung von bundesweiten Förderprogrammen, die das Amateurmusizieren und ehrenamtliches Engagement unterstützen. Noch mehr Programme können SIe in der Förderdatenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt finden.

Und wo finden Sie weitere Informationen zu den aufgelisteten Förderungen?

Mit Klick auf den Namen des Förderprogramms in der ersten Spalte, kommen Sie zur Website der jeweiligen Förderinstitution bzw. des Förderprogramms. Darüber gelangen Sie weiterführend auch zu Antragsformularen und detaillierten FAQs.

Titel der Förderung

Art des EnsemblesAntragsberechtigtAntragsfristLaufzeitFördersummeKategorie

Förder-institution

Musik für alle!

Kinder- und Jugend

gemeinnützige Vereine, gGmbH, gUG, kommunale Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinde), städt. und private Musikschulen

15.01.-01.05., 01.09.2023

2023 – 2027

Vollfinanzierung, keine Eigenmittel nötig, Förderung von Honoraren für musikalische und pädagogisch tätige Leitungen und Sachkosten, Kosten für Verwaltung und Organisation werden nicht gefördert, aber Verwaltungspauschale von 7% der bewilligten Mittel, keine Maximalförderhöhe

Musikalische Aktivität

Bundesmusikverband Chor und Orchester

Internationale Chorbegegnung (auch digital)

Kinder- und Jugend

Mitgliedschöre im Deutschen Chorverband bzw. Mitgliedschaft geplant. Chor ordnet sich der Deutschen Chorjugend als Zentralstelle zu und ist noch nicht bei einer anderen Zentralstelle angesiedelt

laufende Antragstellung

Chorbegegnungen im selben Jahr: 31. Januar für bestimmte Länder gelten andere Fristen

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Begegnung/Austausch

Deutsche Chorjugend

Internationale Blas- und Spielleuteorchester-Begegnungen (auch digital)

Kinder- und JugendMitgliedsorchester der Deutschen Bläserjugend bzw. der BDMV

31.12 Antragsskizze, 15.02 finaler Antrag

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Begegnung/Austausch

Deutsche Bläserjugend

Internationale Chorbegegnung (auch digital)

Kinder- und JugendKinder- und Jugendensembles

31.12. des Vorjahres 01.03. (Dt.-poln. Austausch) des laufenden Jahres

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Begegnung/Austausch

Arbeitskreis Musik in der Jugend

Musikprojekte von Nachwuchs- und Laienensembles im Ausland

alle Ensembles, keine Einschränkungen

Laienensembles

laufende Antragstellung mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

--Internationale Konzertreisen

Goethe-Institut

Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.

alle Ensembles, keine Einschränkungen

gemeinnützige Organisationen aus einer strukturschwachen oder ländlichen Region (z.B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften), juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt

31.12. des laufenden Jahres

31.12. des laufenden Jahres

2.500 Euro (max.)

Ehrenamt/EngagementDeutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Das Zukunftspaket

Kinder- und Jugend

Träger der freien Jugendhilfe; örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe; vom Jugendamt beauftragte freie Träger; juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland

01.01.2023 – 31.12.2023


31.12.2023

Einzelprojekte: max. 100.000 Euro;

Förderung über kommunale Strukturen: max. 150.000 Euro

diverse Projekte,

die Kinder- und Jugendbeteiligung voraussetzen

Deutsche Kinder- und Jugendstiftung

Grün unterwegs: Amateur- und Nachwuchsensembles

alle Ensembles, keine Einschränkungen

Amateur- und Nachwuchsensembles mit

künstlerischem Lebensmittelpunkt in Deutschland, die sich dem Klimaschutz verpflichtet fühlen

laufende Antragsstellung, spätestens 3 Monate vor Projektbeginn

31.12.2024

25 Euro am Tag pro aktivem Teilnehmer/aktiver Teilnehmerin, zusätzlicher Pauschalbetrag von 1.000 Euro

Internationale Konzertreisen

Goethe-Institut e.V.

Was gibt es beim Thema Fördermittel noch zu beachten?

Ein Fördermittel-ABC erklärt wichtige Begriffe, die im Umgang mit Förderrichtlinien hilfreich sein können.

Im Artikel Gelder akquirieren finden Sie Impulse, welche Begrifflichkeiten in einer Ausschreibung besonders wichtig sind und auch, wie sich öffentliche Gelder von privaten Mitteln (z.B. einer Stiftung) unterscheiden.

Unter Fördermittel beantragen – welche Dokumente brauche ich? finden Sie eine Auflistung der Dokumente, die für einen Antrag in der Regel vonnöten sind.  

Inspirationen für Ihre Projektidee(n) und deren Weiterentwicklung finden Sie in unserer Rubrik Für die Praxis – von methodischen Impulsen, über eine Medienbox bis hin zu einer Schritt für Schritt-Anleitung, die Sie ganz konkret bei der Ideenfindung unterstützt.

Förderung in den Bundesländern

In den einzelnen Bundesländern ist die Förderung von Kultur bei den jeweiligen Ministerien angesiedelt: 

Baden-Württemberg: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 
Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Berlin: Senat für Kultur und Europa
Brandenburg: Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kultur 
Bremen: Kultursenat
Hamburg: Senat
Hessen: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur  
Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Kultur und Wissenschaft
Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz 
Saarland: Ministerium für Bildung und Kultur
Sachsen: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sachsen-Anhalt: Staatskanzlei Ministerium für Kultur
Schleswig-Holstein: Ministerium für Kultur, Medien und Kirchen
Thüringen: Staatskanzlei Thüringen

Ein Blick auf Stiftungen und Jugendringe kann sich hinsichtlich der regionalen Verbundenheit der Organisationen lohnen. Insbesondere Stiftungen agieren oftmals sehr ortsgebunden. Auch das Haus des Stiftens listet einige Fördermöglichkeiten und Spendenkampagnen für gemeinnützige Organisationen auf, der Blick in die Förderdatenbank des Bundes mit Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union kann sich ebenso lohnen.