Die derzeitigen Corona-Verordnungen sehen keine Hygienebeauftragten vor, schließlich zielen sie in erster Linie auf Kontaktreduzierung. Es ist jedoch denkbar, dass im Zuge von Öffnungsstrategien Auflagen gemacht werden, die den Einsatz von Hygienebeauftragten ab einer bestimmten Gruppengröße vorsehen. Das wären natürlich keine umfassend geschulten Personen, wie sie etwa im Gesundheitswesen oder in der Lebensmittelbranche üblich sind. Vielmehr ginge es darum, in der Anfangszeit einen konkreten Ansprechpartner für eine möglichst einfache Organisation der ersten Zusammenkünfte zu benennen. Unabhängig davon besteht der Grundsatz, dass in erster Linie jede*r für den Schutz vor Infektionen selbst verantwortlich ist.
Inhalt
Trauen Sie sich!
Anforderungen an Hygienebeauftragte
Jede*r kann Hygienebeauftragte*r sein. Man braucht dafür keinerlei naturwissenschaftliche Vorbildung oder sonstiges Spezialwissen. Es genügt, wenn die/der Hygienebeauftragte diesen Leitfaden abarbeitet und sich über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben vor Ort informiert.
Kein rechtliches Risiko für Hygienebeauftragte
Niemand muss befürchten, mit dieser Position übermäßig viel Verantwortung zu übernehmen. Es handelt sich lediglich um ein weiteres Amt im Verein, vergleichbar dem Kassenwart oder der Jugendbeauftragten. Die/der Hygienebeauftragte macht sich allenfalls bei grober Fahrlässigkeit haftbar (Haftung des Vereins bei Corona-Infektionen). Das passiert niemandem, der diese Aufgabe mit einem Minimum an Interesse übernimmt. Die/der Hygienebeauftragte dient lediglich zur Entlastung des gesamten Ensembles, um sicheres Proben zu ermöglichen.
Rolle der/des Hygienebeauftragten
Der/die Hygienebeauftragte ist in erster Linie ein ganz normales Ensemblemitglied und kein Blockwart. Sie/er muss nicht mit der Stoppuhr die Lüftungszeiten überprüfen oder Abstände mit dem Metermaß nachmessen. Denn alle denken mit: Die Bläser*innen entsorgen ihr Kondenswasser, die Sänger*innen stellen sich mit Abstand auf, wer sich nicht wohl fühlt, bleibt zu Hause.
Aufgaben der/des Hygienebeauftragten
Vor Wiederbeginn der Proben
Bitte erstellen Sie ein Hygienekonzept. Dazu können Sie sich an dem Muster-Hygienekonzept orientieren, welches Sie nur noch um etwaige lokale Besonderheiten ergänzen müssen. Dazu können Sie sich an Ihr Gesundheits- oder Ordnungsamt wenden. Stimmen Sie sich auch mit der Schul- oder Gemeindeleitung ab, in deren Räumlichkeiten Sie proben.
Der/die Hygienebeauftragte informiert sich über die Größe des Probenraums und ermittelt mit Hilfe eines Aerosol-Rechners die zulässige Anzahl an Personen (z.B. https://hri-pira.github.io der TU Berlin). Sie/er macht sich Gedanken über die Zugänge zu den Probenräumlichkeiten (inklusive Garderoben und Toiletten; bei engen Fluren ist z.B. über einen gestaffelten Zugang nachzudenken).
Mit einem Rundschreiben oder eine Rundmail informieren Sie alle Ensemblemitglieder über das Hygienekonzept und bitten um dessen Beachtung in allen Proben.
Sollten die Anforderungen komplexer sein als die AHA-L-Regeln, bietet es sich an, eine Checkliste vorzubereiten, die dann in den Proben einfach abgearbeitet werden kann.
Während der Proben
Je nach den Anforderungen des Hygienekonzepts und der räumlichen Gegebenheiten sorgt der/die Hygienebeauftragte für einen ordnungsgemäßen Aufbau der Stühle, Plexiglaswände, Desinfektionsmittelspender, Wegmarkierung (ggf. Einbahnstraßensystem).
Der/die Hygienebeauftragte nimmt mit besonders offenen Augen (nicht nur für den/die Dirigent*in) an den Proben teil. Das heißt, er/sie achtet darauf, dass regelmäßig gelüftet wird und dass die Mitglieder auch in den Pausen nicht zu eng beieinander stehen. Vergessliche Ensemblemitglieder erinnert sie/er freundlich daran, auf dem Weg zum Sitzplatz die Maske zu tragen. Dazu ist es gut, wenn sie/er als Erste/r kommt und als Letzte/r geht.
Im Falle eines Falles
Sollte ein Ensemblemitglied oder dessen Familienmitglied unmittelbar nach einer Probe erkranken, kontaktiert es den/die Hygienebeauftragte, damit diese/r alle Mitglieder informieren kann. Aus zwei Gründen ist es sinnvoll, tatsächlich alle zu informieren: Es ist durchaus möglich, dass nicht nur die Personen gefährdet wurden, die im Umkreis des Infizierten saßen. Niemand soll stigmatisiert werden. Nach einem allgemein gehaltenen Hinweis können die Mitglieder eigenverantwortlich entscheiden, ob Sie sich testen lassen und ihre Kontakte reduzieren.
Dr. Kiyomi v. Frankenberg
BDLO – Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester e.V.
Erstellt: März 2021
Zuletzt bearbeitet: Mai 2023