Vereinsarbeit lebt von ehrenamtlichem Engagement. Viele Mitglieder bringen sich „einfach so“ ein, indem sie z.B. vor den Proben die Stühle aufbauen, zum Sommerfest Kuchen backen oder Stimmproben leiten. Darüber hinaus möchten sich einige Musikfreund*innen besonders intensiv in die Vereinsarbeit einbringen. Dann kann es sinnvoll sein, ihnen einen Platz für ein Praktikum (oder einen Bundesfreiwilligendienst bzw. ein Freiwilliges Soziales Jahr Kultur) anzubieten.
Braucht man einen Praktikumsvertrag?
Nein, nicht unbedingt. Gerade, wenn man sich schon aus der ehrenamtlichen Zusammenarbeit kennt und nur ein kurzes Praktikum vereinbart (z.B. ein Schulpraktikum), genügen auch mündliche Vereinbarungen. Für ein Jahrespraktikum oder ein Praktikum mit Gehalt lohnt es sich, einen Vertrag aufzusetzen. Bei minderjährigen Praktikant*innen müssen die Eltern dem Vertrag zustimmen.
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Dr. Kiyomi v. Frankenberg
Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester e.V. (BDLO)
Erstellt: Juli 2022
Zuletzt bearbeitet: Juni 2023