Gut zu wissen
Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale können miteinander kombiniert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Pauschalen für unterschiedliche, klar voneinander trennbare Tätigkeiten gezahlt werden. Die Kombination kann nicht für eine Art Gehaltserhöhung genutzt werden. Es müssen dann zwei Verträge für zwei verschiedene Tätigkeiten zugrunde liegen.
Download: Mustervertrag
Dr. Kiyomi v. Frankenberg
Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester e.V.
Erstellt: Juli 2022
Zuletzt bearbeitet: Juni 2023