Fördermittel-ABC

Förderprogramme richtig zu verstehen, beginnt mit dem konzentrierten Lesen. Dabei ist das richtige Vokabular essentiell. Wir haben hier ein paar Begriffe zusammengetragen, die im Umgang mit Förderrichtlinien hilfreich sein können.

Inhalt

Beantragung

Bevor die Fördermittel für ein Projekt fließen, müssen sie zunächst beantragt werden. Welche Dokumente benötige ich dafür und wo finde ich überhaupt die Förderung, die zu meinem Vorhaben passt? Dabei hilft der Beitrag: Dokumente zur Beantragung von Fördermitteln

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf den Sieten der Deutschen Stiftung für Engagament und Ehrenamt: Fördermittel – finden, beantragen, gut ausgestattet sein

Bewilligung

Mit der Bewilligung werden die Fördermittel verbindlich zugesagt. Die Bewilligung erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides (Schreiben des Zuwendungsgebers) oder eines Zuwendungsvertrages (Vertrag zwischen Zuwendungsgeber *in und -empfänger*in). Die Bewilligung regelt auch die Höhe und die Bedingungen der Förderung. 

Bewilligungszeitraum

Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid/-vertrag oder Weiterleitungsvertrag definiert. Nur zuwendungsfähige Ausgaben, die in diesem Zeitraum entstanden sind, werden gefördert und können abgerechnet werden. Eine rechtsverbindliche Verpflichtung (Vertrag, Bestellung, Buchung usw.) muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Bereits die aktive Werbung, das Sammeln von Spendengeldern oder auch eine Reservierung, Vertragsabschluss usw. bedeutet, dass das Projekt begonnen wurde. Auch dies ist vor der Bewilligung nicht möglich. 

Bundesreisekostengesetz 

Das Bundesreisekostengesetz regelt „Art und Umfang der Reisekostenvergütung von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richtern, Soldaten und Soldatinnen“. Zusätzlich jedoch verweist der TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) auch häufig auf gesetzliche Reglungen des BRKGs. Außerdem sind bestimme Teilbereiche wie die gesetzlich festlegten Pauschalbeträge des Verpflegungsmehraufwands für die Allgemeinheit verpflichtend.

Drittmittel

Drittmittel sind Mittel, die zur Kofinanzierung von Fördermitteln dienen und nicht von der/vom Zuwendungsempfänger*in selbst (Eigenmittel) stammen. Mögliche Quellen für Drittmittel sind unter anderem Zuwendungen, Spenden oder Stiftungsgelder. 

Durchführungszeitraum

Das ist der Zeitraum zwischen dem Beginn und dem Ende eines Projekts, also der Zeitraum, in dem die Projektbestandteile stattfinden. Dieser Durchführungszeitraum muss in der Regel innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.

Eigenleistungen

Eigenleistungen sind Personal- oder Sachleistungen, die eingebracht, aber nicht vergütet oder abgerechnet werden. Eigenleistungen sind also z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten im direkten Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des entsprechenden Projekts. Das Proben der Musiker*innen im Ensemble oder die Teilnahme an einem Workshop können nicht als Eigenleistungen gewertet werden.

Eigenmittel

Eigenmittel sind die von einer/einem Antragsteller*in selbst mit eingebrachten Mittel zur Kofinanzierung des Vorhabens. Dabei kann es sich um eigene Haushaltsmittel (Vermögen) handeln, die durch die/den Antragsteller*in bzw. das Projektteam selbst eingebracht und daher nicht zugekauft werden müssen. Eigenmittel sind begrifflich von Drittmitteln abzugrenzen, die aus Zuwendungen einer weiteren Förderung durch Dritte stammen. Welche Eigenmittel anerkannt werden, definieren die Förderrichtlinien. 

Erstzuwendungsempfänger 

Im Gegensatz zum LZE ist die/der Erstzuwendungsempfänger*in die/der Erste, die/der die Fördermittel also von vom Förderer bekommt, um sie dann entsprechend weiterzureichen. Er entscheidet über die Mittelverwendung gemäß der Rahmenbedingungen und ist zudem dafür verantwortlich, dass der Zweck der Zuwendung erreicht und die Verwendung der Mittel nachgewiesen wird – hier gibt es einen Zuwendungsbescheid.

Finanzplan  

Der Finanzplan schlüsselt auf, aus welchen Quellen die für das zu fördernde Projekt notwendigen Mittel stammen und welche Kosten bei der Umsetzung für das Vorhaben anfallen.

Finanzierungsarten  

Die Finanzierung durch Dritte kann in zwei Arten erfolgen: 

  1. Vollfinanzierung: Bei der Vollfinanzierung deckt die Zuwendung die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben. Eigenmittel der/des Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfängers oder fremde Mittel werden nicht benötigt. 
  2. Teilfinanzierung: Hier deckt die Zuwendung nur einen Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Finanzierung für den übrigen Teil muss von der/vom Zuwendungsempfänger*in selbst oder von dritter Seite aufgebracht werden. Dies kann in unterschiedlicher Ausgestaltung erfolgen:  
  • Anteilfinanzierung: Die Zuwendung deckt einen vorher festgelegten prozentualen Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die weiteren Kosten müssen durch andere Wege finanziert werden.

  • Fehlbedarfsfinanzierung: Bei der Fehlbedarfsfinanzierung deckt die Zuwendung den „Fehlbedarf“, der insoweit verbleibt, als die/der Zuwendungsempfänger*in die Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel zu decken vermag. Die Zuwendung darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die vorgesehenen eigenen Mittel der/des Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfängers und ggf. Mittel Dritter verbraucht sind.

  • Festbetragsfinanzierung: Bei der Festbetragsfinanzierung beteiligt sich die/der Zuwendungsgeber*in mit einem festen (nach oben und unten nicht veränderbaren) Betrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei der Abrechnung des Vorhabens bleibt der Anteil der Förderung konstant, wenn mindestens in dieser Höhe zuwendungsfähige Ausgaben nachgewiesen werden (d.h. lediglich der vorgesehene Eigenanteil verändert sich nach „oben“ oder „unten“). 

Förderfähigkeit  

Die Förderfähigkeit ist gegeben, wenn formale Förderkriterien erfüllt sind, die sich aus der jeweiligen Förderrichtlinie ergeben. Die Beurteilung der Förderfähigkeit obliegt der/dem Zuwendungsgeber*in.   

Förderfähige Kosten  

Die förderfähigen Ausgaben werden in den jeweiligen Förderrichtlinien näher beschrieben. Sie werden durch die Art der Verwendung definiert, zum Beispiel Honorarkosten oder Reisekosten.   

Förderrichtlinien  

In den Förderrichtlinien sind die Bedingungen, die ein*e Antragsteller*in einhalten muss, um Fördermittel zu erhalten und zu behalten, definiert. Wichtig ist, die Förderrichtlinien immer genau zu lesen.

Förderwürdigkeit  

Die Förderwürdigkeit bewertet das Qualitätsniveau der zu fördernden Projekte bzw. der Förderanträge. Das Qualitätsniveau kann beispielsweise durch das Erreichen bzw. das Überschreiten einer Mindestpunktzahl in einem Bewertungsverfahren auf der Basis einer Bewertungsmatrix oder auch über Expertenurteile eingeschätzt werden, mit dem die eingehenden Fördermittelanträge bewertet und priorisiert werden.

Institutionelle Förderung  

Dauerhafte Förderung einer Institution ohne Projektbezug.  

Letztzuwendungsempfänger*in – LZE

Diese Abkürzung steht für die/den sog. „Letztzuwendungsempfänger*in”. Damit ist schlussendlich die/der Antragsteller*in gemeint, bei der/dem die mögliche Fördergelder als letztes landen, bevor sie von hier aus als Honorare oder Sachmittel ausgegeben werden. Da die Mittel durch die/den Erstzuwendungsempfänger*in „weitergeleitet“ werden, gibt es hier einen Weiterleitungsvertrag.  

Mittelabruf  

Durch den Mittelabruf ruft die/der Zuwendungsempfänger*in die Höhe der benötigten Mittel ab. 

Projektförderung  

Zuwendungen mit Bezug zu einem zeitlich, organisatorisch und finanztechnisch in sich geschlossenen Projekt. 

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit  

Die im Projekt geplanten Kosten müssen marktfähig und sinnvoll eingesetzt sein. Übermäßige Honorare und überflüssige Ausgaben sind nicht zulässig. 

Vergaberecht 

Das Vergaberecht ist die Gesamtheit aller rechtlichen Vorgaben, die die öffentliche Hand bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen beachten muss. Da es sich um die Vergabe von Steuergeldern handelt, wird die effizienteste Weitergabe am besten durch entsprechenden Wettbewerb sichergestellt. Die Regeln für diesen Wettbewerb bestimmt das Vergaberecht.

Vertretungsberechtigung  

Bezüglich der Vertretungsberechtigung genügt ein formloses Schreiben mit Datum, Stempel und Unterschrift des Trägervereins (z.B. wenn Kirchengemeinde Trägerin ist), die die/den Antragsteller*in als vertretungsberechtigt bestätigt (Vollmacht). 

Verwendungsnachweise, Belege  

Nach Abschluss des Vorhabens muss in der mit der Bewilligung mitgeteilten Frist und Form ein Verwendungsnachweis erstellt werden. Er dokumentiert die Erfüllung bzw. den Erfolg des geförderten Projektes (die Erreichung des Zuwendungszweckes) und wird im Rahmen einer Erfolgskontrolle von der Bewilligungsstelle überprüft. In der Regel enthält er einen Sachbericht, eine Belegliste sowie einen zahlenmäßigen Nachweis. 

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn  

Zuwendungen dürfen nur für Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind (siehe Bewilligungszeitraum). Als Projektbeginn ist regelmäßig der Abschluss von Verträgen zu werten. Es ist möglich, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, um vor Freigabe und Erstellung eines Zuwendungsbescheides den Beginn eines Projektes zu gewährleisten. Aus der Bestätigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns kann jedoch kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ausgaben, die ohne genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginn getätigt wurden, können nicht anerkannt werden und gegebenenfalls zum Verlust der Förderanspruchs führen.  

Zeitnahe Mittelverwendung  

Die Zuwendung darf in Anspruch genommen werden, sobald sie für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt wird. Es dürfen nur Mittel abgerufen werden, die in der vom Förderer mitgeteilten Frist verbraucht werden. 

Zuwendungen  

Zuwendungen sind Geldleistungen der öffentlichen Hand (EU, Bund, Länder, Regierungsbezirke, Kreise, Kommunen), die diese freiwillig vergibt. Damit fördert der Staat Vorhaben, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Die vom Staat vorgesehenen förderfähigen Zwecke bzw. Vorhaben, sein jeweiliges Landesinteresse an diesen Zwecken bzw. Vorhaben und der Kreis der potenziellen Empfänger dieser Zuwendungen werden in den einzelnen Förderrichtlinien näher beschrieben.

Die Zuwendung darf nicht höher sein, als es unbedingt notwendig ist, um dieses Vorhaben erfolgreich zu realisieren bzw. den zu fördernden Zweck zu erfüllen; Eigenmittel der/des Antragsteller*in und ggf. Mittel Dritter sind dabei vorrangig einzusetzen. 

Zuwendungsgeber*in 

Die/der Zuwendungsgeber*in ist die mittelausgebende Stelle. 

Zwischennachweis 

Der Zwischennachweis ist bei überjährigen Projekten fällig und dokumentiert den Projektverlauf und die Ausgaben zum Ende eines Haushaltsjahres. Der Zwischennachweis beinhaltet den Sachbericht, den zahlenmäßigen Nachweis und die Belegliste mit allen Ausgaben bis zum 31.12. Die Frist des Zwischennachweises ist im Weiterleitungsvertrag/Bewilligungsbescheid genannt. 

Julia De Simone, Katrin Petlusch, David Punstein, Emilia Schmidt 
Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK 
Erstellt: Mai 2022 
Zuletzt bearbeitet: März 2024

Grundlage für diesen Artikel ist der Beitrag „Das ABC der Fördermittel”, der in der Zeitschrift „SINGEN” (03.2022) erstveröffentlicht wurde. Vielen Dank an die Redaktion.