Notarielle Beglaubigungen digital erhalten

Jede*r kennt ihn – den traditionellen Gang zum Notar bzw. zur Notarin. In den nächsten Schritten wird die neue digitale Methode zur notariellen Beglaubigung für Sie erklärt.

Sie müssen etwas beglaubigen lassen? Eine Unterschrift soll anerkannt werden? Jeder war schon einmal zur persönlichen Vorsprache da und es gehört bei vielen Ensembles zum Alltag. Die Corona-Pandemie machte dies allerdings oft zum Problem. Abstandsvorschriften oder Quarantäne, vieles erschwerte es, dem Termin beim Notar bzw. bei der Notarin nachzukommen. Welch gute Neuigkeiten dann, dass die neuen Digitalisierungsrichtlinien das vorher Unmögliche nun bequem von zu Hause aus möglich machen. Es gibt mehrere Notariate, die diesen Service anbieten. [1]

Inhalt

Zu welchem Zweck braucht man eine Beglaubigung?

Der/die Notar*in wird innerhalb des deutschen Rechts meist aufgesucht, um eine Reihe unterschiedlicher Geschäfte von wichtiger persönlicher oder finanzieller Natur abzuschließen, die notariell beurkundet werden müssen, z.B. beim Kauf oder Verkauf von Vereinsgrundstücken.

Die weitere zentrale notarielle Arbeit besteht darin, Kopien und Abschriften im Rechtswesen einsatzfähig zu machen. Dies geschieht durch eine Beglaubigung. Dabei wird überprüft, ob das Dokument oder die Unterschrift echt ist. Notarielle Beglaubigungen spielen zum Beispiel eine wichtige Rolle bei bedeutenden Vereinsbeschlüssen zur Vorlage beim Rechtspfleger/Registergericht.

Was brauche ich für eine notarielle Beglaubigung?

Bis vor Kurzem setzte die notarielle Beglaubigung noch voraus, persönlich beim Notar bzw. bei der Notarin vorzusprechen, denn nur in dessen Beisein galt die Unterschrift als rechtmäßig. Dies ist in § 40 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) so verzeichnet. Schon seit längerer Zeit hoffte man auf eine digitale Umsetzung der notariellen Beglaubigung. Länder wie die Niederlande zeigen, dass es möglich ist. Nun die gute Nachricht: Notartermine per Videokonferenz sind seit dem 01. August 2022 auch in Deutschland angekommen.[2]

Notarielle Beglaubigungen bequem von zu Hause aus

Die Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) bezieht sich auf die Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments sowie des Rates vom 20. Juni 2019 zur Umgestaltung der Richtlinie (EU) 2017/1132, die die Benutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht vorsieht.[3]

Jene trat am 01. August 2022 in Kraft.

Für Vereine ist diese Neuerung deshalb interessant, da sie öffentliche Beglaubigungen per Videokonferenz zulässt. So können Sie zum Beispiel die Anmeldung zum Vereinsregister oder auch die Ersteintragung von Vereinen online beglaubigen lassen.

Sollte auch nur ein Vereinsmitglied nicht persönlich erscheinen können, ist das kein Problem. Praktisch ist, dass gemischte Beurkundungen möglich sind. So kann ein Teil des Vorstands persönlich beim Notar bzw. bei der Notarin vorsprechen und die anderen per Videokonferenz.

Wissenswert: Mit der Wirksamkeit der DiRUG fallen bei dem Abruf der Registerinhalte keine Kosten mehr an. Auch die Registrierung fällt damit weg. Mehr dazu bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt .

Wie ermöglichen Sie den Gang zum digitalen Notar?

Folgende Ausstattung wird vorausgesetzt, um an dem Verfahren teilzunehmen:

  • ein Computer mit Webcam und Mikrofon-Funktion
  • ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle.[4] Aufgepasst: An welcher Stelle am Gerät ihre NFC-Schnittstelle zu finden ist, hängt von der Smartphone-Marke und dem Modell ab.
  • die Notar-App (kostenfrei herunterzuladen aus dem Google Play Store und im App Store)
  • eine Online-Ausweisfunktion, sprich einen elektronischen Identitätsnachweis (eID), eine eID-Karte oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (was das ist und wie es funktioniert erklärt zum Beispiel die Berliner Senatsverwaltung ).

Ihre eID Ausweisfunktion wird dann über das Smartphone mit der Notar-App verknüpft. Auch Ihr Lichtbild wird damit übermittelt.

Die notarielle Videokonferenz findet über die Internetplattform der Bundesnotarkammer statt. Das bekannte Prozedere beim Notar bzw bei der Notarin bleibt gleich. Die Urkunde wird auch im digitalen Rahmen für alle Teilnehmer*innen verlesen (in dem Falle das elektronische Dokument) und der/die Notar*in geht, falls notwendig, auf dessen Inhalt ein. Sehr wichtig ist die elektronische Signatur, die von allen, mitsamt Notar*in, genutzt wird, um das Dokument zu unterzeichnen.[5]

Ist das digitale Notariat einfacher?

Jein.

Die digitale Methode kommt mit einigen technischen Voraussetzungen daher, welche ihre ganz eigenen Herausforderungen mitbringen. Doch hat man jene einmal überwunden, bietet die digitale Variante immerhin den Bonus den Notar-Besuch aus dem Home-Office zu erledigen.

So bleibt mehr Zeit zum Musizieren!

Milena Seitzinger
Deutscher Chorverband e.V.
Erstellt: September 2022
Zuletzt bearbeitet: Juni 2023



Fußnoten

[1] Beispielsweise: https://beglaubigt.de ; https://notarity.com/beglaubigung ; https://notare-hbf.at/leistungen/online-beglaubigung

[2] www.rosepartner.de/blog/notarielle-beglaubigungen-bald-per-videokonferenz.html

[3] www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Digitalisierungsrichtlinie.html

[4] Die Abkürzung NFC steht für den englischen Begriff der „Near Field Communication“. Über die NFC-Stelle kann ein Smartphone Daten mit anderen NFC-fähigen Geräten in der Nähe austauschen und das drahtlos. Android-Handys ab Betriebssystem-Version 4.0 und alle Apple-Smartphone ab iPhone 6 sind mit einer NFC Funktion versehen.

[5] Wolfgang Pfeffer, Ringstr. 10, 19372 Drefahl, Vereinsinfobrief Nr. 437 – Ausgabe 14/2022 – 24.08.2022, Aktuelle Informationen für Vereine und gemeinnützige Organisationen, vereinsknowhow.de und bnve e.V.