Unter das zu würdigende Engagement gehört natürlich auch der unverzichtbare Einsatz der vielen Engagierten und Ehrenamtlichen in den Vereinen und Ensembles der Amateurmusik ohne die es nicht funktionieren würde. Sei es vom Vereinsvorstand über ehrenamtliche Dirigierende und Übungsleiter*innen bis hin zu Verantwortlichen für die Organisationen von Konzerten und Veranstaltungen, Gestaltung von Programmheften oder Social Media-/ Webauftritt und vielem mehr. Im folgenden finden Sie eine Übersicht der Voraussetzungen, Beantragung, Leistungen (enthaltene Vergünstigungen und Rabatte), Geltungsdauer, Besonderheiten und Kontaktstellen zum Programm der Ehrenamtskarte gelistet nach Bundesländern.
Inhalt
Baden-Würrtemberg
In Baden-Würrtemberg gibt es die EA-Karte aktuell nur in ausgewählten Modellkommunen. Alle Informationen zur landesweit gültigen EA-Karte in Baden-Würrtemberg unter: Link
Voraussetzung
Sie bringen sich mindestens 200 Stunden pro Jahr freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl ein. Das Engagement muss seit mindestens einem Jahr bestehen oder Sie sind Inhaber*innen einer Juleica-Card oder leisten derzeit einen Freiwilligendienst. Ebenfalls geht es, wenn Sie sich in jüngster Zeit mindestens 100 Stunden freiwillig in einem gemeinwohlorientierten Projekt engagiert haben.
Beantragung
Je nach Modellkommune über einen Online-Antrag oder per Mail. Es sind auch „Sammelanträge“ möglich. Informationen, wie Sie die EA-Karte beantragen können, finden Sie auf dem Internetauftritt der jeweiligen Modellkommune:
Leistungen
Die EA-Karte beinhaltet Vergünstigungen und teils freien Eintritt in vielen Einrichtungen des Landes und der Kommunen, z. B. verschiedene Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, wie Museen, Theater, Klöster, Jugendherbergen, Schlösser oder Stadtbäder: Hier geht’s zur Übersicht
Geltungsdauer
Modellphase bis März 2025 verlängert
Kontaktstelle
Unterschiedlich je nach Modell-Landkreis/Stadt
Besonderheiten
Seit 01.08.2023 zunächst in ausgewählten Modellkommunen: Landkreis Calw, im Ostalbkreis oder in den Städten Freiburg und Ulm. Modellphase verlängert bis März 2025.
Bayern
Es gibt in Bayern 2 Varianten der EA-Karte: Die blaue EA-Karte ist befristet, während die goldene EA-Karte unbefristet ist. Alle Informationen zur bayerischen EA-Karte unter: Link
Voraussetzung
Blaue EA-Karte: Sie bringen Ihr ehrenamtliches Engagement mit durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl ein. Das Engagement muss seit mindestens zwei Jahren bestehen oder Sie sind Inhaber*innen einer Juleica-Card oder leisten derzeit einen Freiwilligendienst.
Goldene EA-Karte: Ehrenamtliches Engagement seit mindestens 25 Jahren oder Sie sind Inhaber*in des Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten.
Beantragung
Nahezu flächendeckend können Sie die EA-Karte über die kostenlose App „Ehrenamtskarte Bayern“ (verfügbar im Apple App Store und Google Play Store ) digital beantragen und sich darüber ausweisen. Alternativ geht es auch direkt über das jeweilige Landratsamt beziehungsweise die Verwaltung der kreisfreien Stadt. Eine Liste der teilnehmenden Landkreise finden Sie: Hier
Leistungen
Die EA-Karte beinhaltet Vergünstigungen bei Eintrittspreisen staatlicher Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schlösser und der Seeschifffahrt, sowie beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Die Rabatte gelten bei verschiedenen Anbietern und Einrichtungen wie z. B. Schwimmbädern, Apotheken, Friseursalons oder Hotels. Auf regionaler Ebene gibt es in ganz Bayern ca. 6000 Akzeptanzpartner: Hier geht’s zur Übersicht
Geltungsdauer
blaue Karte: 3 Jahre
goldene Karte: unbegrenzt
Kontaktstelle
Bayerischen Sozialministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
Tel.: 089 1261 0
E-Mail: ehrenamtskarte@stmas.bayern.de
Besonderheiten
Kostenlose App „Ehrenamtskarte Bayern“ und die Option auf eine goldene und unbefristet gültige EA-Karte bei einem Engagement über 25 Jahre.
Berlin/Brandenburg
Alle Informationen zur gemeinsamen EA-Karte Berlin/Brandenburg unter: Link
Voraussetzung
Sie bringen Ihr ehrenamtliches Engagement in Berlin oder Brandenburg mit mindestens 200 Stunden pro Jahr freiwillig und unentgeltlich ein. Das Engagement muss seit mindestens einem Jahr bestehen und künftig weitergeführt werden.
Leistungen
Die EA-Karte beinhaltet Vergünstigungen bei mehr als 300 Partnern, wie Freizeit- und Kultureinrichtungen oder Unternehmen in beiden Ländern, z. B. Zahlreiche Museen, Kultureinrichtungen, Einzelhändler, Gastronomieunternehmen und Dienstleister in Berlin und Brandenburg – die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, der Friedrichstadtpalast in Berlin, der Filmpark Babelsberg, die Weiße Flotte Potsdam, Hertha BSC Berlin, der Zoo in Eberswalde: Hier geht’s zur Übersicht
Geltungsdauer
3 Jahre
Kontaktstelle
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:
Referat für Engagement- und Demokratieförderung
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin
Telefon: (030) 90228-628
E-Mail: buergeraktiv@kultur.berlin.de
buergeraktiv@senatskanzlei.berlin.de
Besonderheiten
Die Berliner EA-Karte konnten bisher direkt von bestimmten Verbänden und Organisationen, wie auch dem Deutschen Chorverband, an die jeweiligen Engagierten ausgegeben werden. Diese prüfen, ob bei den einzelnen Ehrenamtlichen die Voraussetzungen für deren Erhalt erfüllt sind. Dieses etablierte System soll aufgrund mangelnder Kontrolle der Senatsverwaltung über die Vergabe künftig leider eingestellt werden. Die EA-Karte soll künftig auch digital über eine App erhältlich sein.
Hamburg
Alle Informationen zur Hamburger EA-Karte unter: Link
Voraussetzung
Sie bringen sich mit mindestens 2 Stunden pro Woche bzw. 100 Stunden pro Jahr freiwillig und unentgeltlich in einem gemeinnützigen Verein oder Organisation ein. Das Engagement muss seit mindestens einem Jahr bestehen oder Sie sind Inhaber*innen einer Juleica-Card. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Beantragung
Engagierte können selbst einen Online-Antrag stellen, wobei die entsprechenden Vereine oder Organisationen das Engagement in einem digitaler Prozess verifizieren, indem sie einen Link von den Engagierten erhalten, um deren Daten zu prüfen und zu bestätigen: Hier
Leistungen
Die EA-Karte beinhaltet Vergünstigungen bei Kultureinrichtungen, Eintrittspreisen und Veranstaltungen. Viele Institutionen und Unternehmen unterstützen die EA-Karte bereits. Weitere Bonusangebote werden folgen. Künftig soll die EA-Karte auch über eine App digital abrufbar sein und Vergünstigen können mit der App direkt in Anspruch genommen werden: Hier geht’s zur Übersicht
Geltungsdauer
2 Jahre
Kontaktstelle
doin‘ good gGmbH
Telefon: +49 40 / 357 340 73
Mail: contact@doin-good.com
Bürozeiten: Mo – Fr // 9-17 Uhr
Besonderheiten
Die Einführung der Hamburger EA-Karte basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen der Hamburger Sozialbehörde, den Bezirksämtern und dem AKTIVOLI Landesnetzwerk e.V. als Vertretung der engagierten Zivilgesellschaft sowie der doin‘ good gGmbH als umsetzender Dienstleisterin.
Gut zu wissen: Bei durchgehendem freiwilligen Engagement über 20 Jahren stehen Ihnen die Vorteile, die jeweils mit der EA-Karte verbunden sind, unbefristet zur Verfügung.
Hessen
Alle Informationen zur landesweiten EA-Karte (E-Card) in Hessen unter: Link
Voraussetzung
Sie üben Ihre rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z. B. ohne pauschale Aufwandsentschädigung) aus und zwar mit mehr als 5 Stunden pro Woche. Es lassen sich dafür mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten addieren.
Beachten Sie: Viele Landkreise und Städte haben ergänzende eigene Kriterien zur Vergabe festgelegt. Die Voraussetzungen sind je nach Landkreis oder Stadt unterschiedlich!
Beantragung
EA-Karte wird über die entsprechende Ansprechperson im jeweiligen Landkreis bzw. Stadt beantragt! Ehrenamtliche bekommen die E-Card bei den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten/Sonderstatusstädten. Entscheidend ist der Wohnort. Gerne direkt den/die persönliche Ansprechpartner*in kontaktieren: Link
Leistungen
Inhaber*innen der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen: Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder, Freizeiteinrichtungen. Neben dauerhaften Vergünstigungen werden auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Events, Gewinnspiele und Freikarten angeboten. Landesweit können ca. 1.700 Vergünstigungen genutzt werden: Hier geht’s zur Übersicht
Geltungsdauer
2-5 Jahre (je nach ausstellendem Landkreis oder ausstellender Stadt)
Kontaktstelle
#deinehrenamt
Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Str.1
65183 Wiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern
Alle Informationen zur EA-Karte in Mecklenburg-Vorpommern unter: Link
Voraussetzung
Sie engagieren sich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr freiwillig und unentgeltlich für das Gemeinwohl in Mecklenburg-Vorpommern. Das Engagement muss seit mindestens drei Jahren kontinuierlich bestehen (bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren mindestens ein Jahr). Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
Beantragung
Die Beantragung kann sowohl durch die Organisation, den Verein oder die Kommune, als auch durch die/den Ehrenamtliche*n selbst erfolgen, am besten online: Hier geht’s direkt zum Antrag
Es ist auch möglich die EA-Karte mit einem pdf-Antrag schriftlich zu beantragen, per Mail an: eas@ehrenamtskarte-mv.de. Der Antrag wird dann per Post an entsprechende „MitMachZentrale“ gesendet: Hier
Leistungen
Die EA-Karte bietet eine Auswahl an attraktiven Vergünstigungen, z. B. einen kleinen Bonus, eine Einladung an besondere Orte und schönen Auszeiten: Hier geht’s zur Übersicht
Geltungsdauer
3 Jahre (bei Jugendlichen zwischen 14-17 Jahren: 1 Jahr)
Kontaktstelle
Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in MV
Burgstraße 9
18273 Güstrow
Ansprechpartnerin: Kristin Rietdorf
Telefon: 03843 77499 – 22
Mail: eas@ehrenamtskarte-mv.de
Niedersachsen/Bremen
Alle Informationen zur länderübergreifenden EA-Karte in Niedersachsen/Bremen unter: Link
Voraussetzung
Sie üben Ihre freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung aus und zwar mindestens 5 Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr. Zum Zeitpunkt der Beantragung besteht einer EA-Karte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens 2 Jahre oder Sie sind Inhaber*innen einer Juleica-Card.
Beantragung
EA-Karte kann rein digital (Online-Formular) beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich der entsprechende Verein oder die Organisation registriert hat (dann kann der Antrag direkt an Kommune übermittelt werden), ansonsten Antrag ausdrucken, von Organisation unterschreiben lassen und per Post an Kommune schicken. Die Beantragung erfolgt über den „Freiwilligenserver Niedersachsen“: Hier geht’s direkt zum Antrag
Leistungen
Die EA-Karte beinhaltet Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern in Niedersachsen und Bremen: Ob Sport, Kultur oder Freizeit; insgesamt 2774 Einträge (Stand: 21.01.2025): Hier geht’s zur Übersicht
Geltungsdauer
3 Jahre
Kontaktstelle
Niedersächsische Staatskanzlei
Nicole Sieling
Planckstraße 2, 30169 Hannover
Telefon (05 11) 120-67 15
Fax (05 11) 120-99 67 15
Nicole.Sieling@stk.niedersachsen.de
www.freiwilligenserver.de
Besonderheiten
Es gibt eine App, die die digitale EA-Karte enthält, aller Vergünstigungen in Niedersachsen und Bremen listet, sowie die Beantragung und Verlängerung der EA-Karte ermöglicht: Link
Weitere Links
Nordrhein-Westfalen
Alle Informationen zur EA-Karte Nordrhein-Westfalen unter: Link
Voraussetzung
Die teilnehmenden Kommunen haben zum Teil unterschiedliche Vergabekriterien. Die festen Kriterien, die überall gleich sind, lauten: Sie bringen Ihr ehrenamtliches Engagement mit mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr freiwillig und unentgeltlich ein. Das Engagement muss seit mindestens zwei Jahren bestehen.
Goldene EA-Karte: Langjähriges Engagement über mindestens 25 Jahren
Prüfen Sie gerne, ob Ihre Kommune am Programm beteiligt ist oder nicht: Hier
Beantragung
Wenn Ihre Kommune am Programm beteiligt ist, könne Sie die EA-Karte selbst beantragen. Der Antrag erfolgt üblicherweise über ein Bewerbungsformular bei der Wohnort-Kommune. Die Formular-Angaben wie Einsatzgebiet, Tätigkeit und Zeitaufwand müssen durch den Verein bzw. die Organisation bestätigt werden. Die Bearbeitung inkl. Versand der Ehrenamtskarte erfolgt über die jeweilige Kreis- oder Stadtverwaltung: Hier geht’s direkt zum Antrag
Leistungen
Die EA-Karte beinhaltet landesweite mehr als 4700 Vergünstigungen und Sonderaktionen in öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Einrichtungen (z. B. in Volkshochschulen, Museen, Schwimmbädern, Theatern), bei Freizeit- und Sportangeboten, bei Unternehmen wie Banken und Versicherungen, in der Gastronomie sowie im Einzelhandel: Hier geht’s zur Übersicht
Geltungsdauer
Je nach Kommune 2-3 Jahre Gültigkeit
Kontaktstelle
Referat Bürgerschaftliches Engagement der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Karina Conconi
Telefon: 0211 837 1355
karina.conconi@stk.nrw.de
Besonderheiten
Wie in Bayern und Rheinland-Pfalz gibt es auch in Nordrhein-Westfalen seit 2008 eine Jubiläums-Ehrenamtscard mit lebenslanger Gültigkeit, die eine besondere Anerkennung für langfristiges Engagement, das mindestens 25 Jahren besteht. Sie ist besonders für langjährig Engagierte gedacht, die die wöchentlich geforderte Anzahl von 5 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen (können): Hier
Rheinland-Pfalz
Alle Informationen zur landesweiten EA-Karte in Rheinland-Pfalz unter: Link
Voraussetzung
Sie sind durchschnittlich mindestens 5 Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und erhalten dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung. Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
Beantragung
EA-Karte kann über ein Antragsformular beantragt werden. Der Antrag (Ehrenamt und Zeitumfang von Verein, Organisation oder Gemeinde bestätigen lassen) ist an die Kommunalverwaltung zu senden, die ihn nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat kostenlos ausgestellt und von der Kommune an den/die Antragsteller*in überreicht: Hier geht’s direkt zum Antragsformular
Leistungen
Die EA-Karte beinhaltet typische Vergünstigungen wie beispielsweise ermäßigte Eintrittspreise oder zwei Tickets zum Preis von einem für Museen, Bäder, Theater, Veranstaltungen sowie Ermäßigungen auf Waren und Dienstleistungen oder Einladungen zu besonderen Veranstaltungen. Insgesamt über 700 Treffer: Hier geht’s zur Übersicht
Geltungsdauer
2 Jahre
Kontaktstelle
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Bei allen Fragen zur EA-Karte Rheinland-Pfalz ist die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei gerne behilflich; Tel.: 06131 16-5720, E-Mail: ehrenamtskarte@stk.rlp.de
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Frau Elisabeth Schinnerer
Tel.: 06131/16-5720
ehrenamtskarte@stk.rlp.de
Zudem können Sie sich auch an die Ansprechpartner in den beteiligten Kommunen wenden:
Übersicht aller beteiligten Kommunen
Besonderheiten
Seit 2014 gibt es die Jubiläums-Ehrenamtskarte: Voraussetzung für den Erhalt ist ein ehrenamtliches Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die sonstigen Vergabekriterien der EA-Karte entfallen gänzlich. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren können, können diese EA-Karte erhalten: Link
Saarland
Alle Informationen zur EA-Karte im Saarland unter: Link
Voraussetzung
Sie bringen sich mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl im Saarland ein. Das Engagement muss seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen bestehen oder Sie sind Inhaber*innen einer Juleica-Card.
Goldene EA-Karte: Ehrenamtliches Engagement seit mindestens 25 Jahren oder Sie sind Inhaber*in des Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten.
Beantragung
Über einen Online-Antrag , bei dem Sie Ihre persönlichen Angaben ausfüllen und das Engagement von der Organisation oder dem Verein bestätigen lassen. Der Antrag ist dann bei der zuständigen Stelle des Landkreises bzw. Regionalverbandes mit einem Passfoto einzureichen. Die EA-Karte wird vom Landkreis bzw. Regionalverband ausgehändigt: Hier geht’s direkt zum Antrag
Leistungen
Die EA-Karte beinhaltet Vergünstigungen verschiedener Partner im Saarland, sowie überregional. Die Suche ergibt insgesamt 237 Treffer (Stand: 22.01.2025): Hier geht’s zur Übersicht
Geltungsdauer
3 Jahre
Kontaktstelle
Saatskanzlei Referat B/5 Kontakt Ehrenamtskarte
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
E-Mail: ehrenamt@staatskanzlei.saarland.de
Tel: +49 681 501-1153
Fax: +49 681 501-1361
Ansprechpartner je nach teilnehmenden Landkreisen finde Sie: Hier
Besonderheiten
Die Entwicklung der EA-Karte im Saarland läuft bereits seit 2012. Wie in Bayern gibt es im Saarland auch die Option einer unbefristet gültigen goldenen EA-Karte ab einem durchgehenden Engagement von mindestens 25 Jahren. Es gibt zudem die „Saarland Card“, eine Gästekarte für das Saarland, mit der Sie auch als berechtigter Engagierter Ihre schöne Heimat entdecken und erleben können. Diese gibt es exklusiv für die Nutzungslaufzeit von einem Jahr zur EA-Karte dazu.
Sachsen
Alle Informationen zur Sächsischen EA-Karte unter: Link
Voraussetzung
Sie engagieren sich durchschnittlich mindestens 3 Stunden pro Woche freiwillig und unentgeltlich. Das Engagement muss seit mindestens zwei Jahren bestehen oder Sie sind Inhaber*innen einer Juleica-Card. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Einsatzort muss im Freistaat Sachsen liegen und die entsprechende Wohnsitzgemeinde muss an der Vergabe der EA-Karte beteiligt sein. (Übersicht beteiligte Kommunen )
Beantragung
Als ehrenamtliche Person können Sie das Antragsformular selbst ausfüllen, es von Organisation oder Ihrem Verein bestätigen lassen und den vollständigen Antrag bei Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes einreichen: Hier geht’s direkt zum Antrag
Gut zu wissen: Falls sich Wohnsitzgemeinde nicht an der „Sächsischen Ehrenamtskarte“ beteiligt, ist eine Beantragung über die Ehrenamtsagentur Sachsen möglich: Hier
Leistungen
Die EA-Karte beinhaltet verschiedene Vergünstigungen zum Beispiel beim Besuch von Schwimmbädern, Schlössern und Museen. Zahlreiche Kooperationspartner*innen sind dabei beteiligt: Hier geht’s zur Übersicht
Geltungsdauer
3 Jahre (6. Auflage 01.01.2025 – 31.12.2027)
Kontaktstelle
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Albertstr. 10
01097 Dresden
Telefon: 0351 564-0
Mail: poststelle@sms.sachsen.de
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gibt es bisher kein Angebot einer landesweiten EA-Karte, allerdings in einzelnen Kommunen oder kreisfreien Städten, die das Modell EA-Karte selbst umsetzen (z. B. Bitterfeld-Wolfen , Burgenlandkreis , Dessau-Roßlau , Halle ).
Schleswig-Holstein
Alle Informationen zur EA-Karte in Schleswig-Holstein unter: Link
Voraussetzung
Sie bringen sich mindestens 3 Stunden pro Woche bzw. 150 Stunden pro Jahr freiwillig und unentgeltlich in einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein in Schleswig-Holstein ein. Das Engagement muss seit mindestens zwei Jahren bestehen oder Sie sind Inhaber*innen einer Juleica-Card. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Beantragung
Die Beantragung erfolgt entweder digital durch Organisation oder den Verein oder durch die/den Ehrenamtliche*n selbst: Hier geht`s direkt zum Antrag
Das ausgefüllte, abgestempelte und eingescannte pdf-Formular geht an: info@ehrenamtskarte.de
Leistungen
Die EA-Karte wird von verschiedenen Bonuspartner*innen unterstützt, die den Inhaber*innen der EA-Karte verschiedene Vorteile und Vergünstigungen bereitstellen. Es gibt über 350 Bonusangebote: Hier geht’s zur Übersicht
Geltungsdauer
2 Jahre
Kontaktstelle
Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein c/o nettekieler Ehrenamtsbüro
Andreas-Gayk-Straße 31
Telefon: 0431-9015510
Mail: info@ehrenamtskarte.de
Thüringen
Alle Informationen zur landesweiten Thüringer EA-Karte unter: Link
Voraussetzung
Sie engagieren sich mindestens 5 Stunden pro Woche freiwillig und unentgeltlich. Das aktive Engagement im Verein, einer Organisation oder Initiative muss seit mindestens fünf Jahren (bzw. seit Gründung) bestehen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Beantragung
Der Verein, die Organisation oder Gemeinde stellt einen Antrag bei dem teilnehmenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Dort muss Ihr Engagement auf dem zur Verfügung gestellten Antragsformular bestätigt werden. Der teilnehmende Landkreis oder die teilnehmende kreisfreie Stadt vergibt die Card in eigener Verantwortung. Die Antragsprozesse sind je Landkreis oder Stadt unterschiedlich. Laut Angabe der Thüringer Ehrenamtsstiftung gibt es kein landesweit einheitliches Verfahren. Wenden Sie sich daher an die/den jeweiligen Ehrenamtsbeauftragten des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Gut zu wissen: Eine gewisse Anzahl von Thüringer Ehrenamtscards hat die Ehrenamtsstiftung zu ihrer eigenen Verfügung, um Personen zu ehren, die überregional, teilweise sogar landesweit ehrenamtlich tätig sind.
Leistungen
Die EA-Karte beinhaltet landesweite Vergünstigungen in Museen, Bibliotheken, Kulturveranstaltungen, Kinos, Tierparks, Volkshochschulkursen, Schwimmbädern und Fitness-Centern, bei Sportveranstaltungen, sowie Angebote von Hotels, Cafés und Gaststätten, Stadtführungen und Besichtigungen oder dem öffentlichen Personennahverkehr: Hier geht’s zur Übersicht
Geltungsdauer
2 Jahre
Kontaktstelle
Thüringer Ehrenamtsstiftung:
Löberwallgraben 8
99096 Erfurt
Sandra Vent-Reuß
Thüringer Ehrenamtscard
Telefon: 0361/657 36-61
E-Mail: vent@thueringer-ehrenamtsstiftung.de
oder info@thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Besonderheiten
Die EA-Karte in Thüringen ist ein Vorreiter und wurde bereits 2006 eingeführt, um das Engagement anzuerkennen und zu würdigen. Die Zahl gültiger EA-Karten in Thüringen wächst und beträgt aktuell 1328, seit 2006 wurde insgesamt 8836 EA-Karten ausgestellt (Stand 22.01.2025).
Zusammenfassung
Bisher gibt es kein einheitliches Modell und keine deutschlandweit einheitliche EA-Karte. Die Voraussetzungen, Beantragung, Leistungen und Gültigkeit der Vergünstigungen und Rabatte variieren je nach Bundesland und teilweise sogar je nach anbietender Kommune, Stadt oder Landkreis. Auch die zuständigen Kontaktstellen, an denen die EA-Karten angedockt sind, unterscheiden sich. Die Voraussetzungen für die Qualifizierung zur EA-Karte sind teilweise recht „hoch“ angesetzt (z. B. mind. 5 Stunden pro Woche, bereits mehrjähriges Engagement vorab nachweisen) und die Beantragung variiert je nach Bundesland von einfachen digitalen Lösungen bis hin zu eher aufwendigen Prozessen und Bestätigungsschleifen. Manchmal können die Organisationen die EA-Karte für ihre Mitglieder beantragen, manchmal muss/kann ein Antrag auch von Engagierten selbst kommen. Immer öfter werden allerdings auch Apps entwickelt, die den Prozess digitalisieren und vereinfachen. Es ist auf jeden Fall eine wichtige und wertvolle Art und Weise das tagtäglich geleitstete Engagement zu würdigen und zu wertschätzen, auch wenn die Beantragung mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden ist.
Voraussetzungen
Es muss sich bei der ehrenamtlichen Tätigkeit eigentlich immer um eine freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung handeln (ohne pauschale Aufwandsentschädigungen/Honorare). Fahrtkosten sind in den meisten Bundesländern als Entschädigung allerdings erlaubt.
Zudem muss immer eine Mindestanzahl von Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit pro Woche oder Jahr gegeben sein. In vielen Bundesländern gilt dabei ein Schwellenwert von mind. 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr. In machen Bundesländern reichen aber auch weniger Stunden aus (z. B. Berlin/Brandenburg: mindestens 200 Stunden pro Jahr, Schleswig-Holstein/Sachsen: mindestens 3 Stunden pro Woche bzw. 150 Stunden pro Jahr, Hamburg: mindestens 2 Stunden pro Woche bzw. 100 Stunden pro Jahr).
Die Dauer des Engagements ist auch eine Voraussetzung. Das Engagement muss zum Zeitpunkt der Beantragung der EA-Karte in vielen Bundesländern schon seit einiger Zeit vorab bestehen. Wie viele Jahre die Person schon freiwillig engagiert sein muss, variiert und liegt bei den meisten Bundesländern bzw. im Durchschnitt bei 2 Jahren. Mindestens 1 Jahr gilt z. B. in Rheinland-Pfalz, BaWü, Berlin/Brandenburg, Hamburg. Mindestens 2 Jahre gelten z. B. in Niedersachsen/Bremen, Bayern, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen, in Mecklenburg-Vorpommern sogar 3 Jahre und in Thüringen muss das Engagement schon mindestens 5 Jahre bestehen.
Zudem ist auch eine Voraussetzung, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und künftig weitergeführt wird. Die Geltungsdauer ist aus diesem Grund meist auch auf einige Jahre beschränkt.
Das Alter, ab dem eine EA-Karte ausgestellt werden kann, ist ebenfalls ein Faktor, der variiert. Je nach Bundesland gilt ein Mindestalter von 14 Jahren (z. B. in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen), von 16 Jahren (Schleswig-Holstein, Hamburg) oder von 18 Jahren (z. B. Thüringen).
Inhaber*innen von Juleica-Cards sind in einigen Bundesländern direkt für die EA-Karte qualifiziert (z. B. in Niedersachsen/Bremen, BaWü, Bayern, Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen, Hamburg).
Teilweise gelten auch im gleichen Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen je nach Landkreis oder Stadt (z. B. Hessen) und in Nordrhein-Westfalen ist es sogar davon abhängig, ob die jeweilige Kommune überhaupt am EA-Karte-Programm beteiligt ist. Hier ist dies nicht flächendeckend der Fall.
Wenn eine Person mehreren ehrenamtlichen Tätigkeiten nachgeht, lassen sich diese in vielen Bundesländern auch „addieren“, um auf die entsprechenden Wochenstunden zu kommen.
Beantragung
Die genauen Modalitäten zur Beantragung können je nach Region variieren. Ehrenamtlich tätige Personen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um die Karte zu erhalten (siehe Punkt „Voraussetzungen“). In manchen Bundesländern (Sachsen, Nordrhein-Westfalen) kann es vorkommen, dass sich die Wohngemeinde nicht am EA-Karte-Programm beteiligt. In Sachsen springt dann die Ehrenamtsagentur ein.
Die meisten Bundesländer bzw. die entsprechenden Landkreise/Städte haben ein Online-Formular (digital) über das entweder der/die Engagierte selbst oder die jeweilige Organisation/Verein/Gemeinde einen Antrag für die EA-Karte stellen können. Es bedarf aber immer einer Bestätigung (Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit und Erfüllung der Voraussetzungen) durch die entsprechende Organisation oder Gemeinde. Meistens werden die Anträge direkt an die jeweilige Kommune bzw. die entsprechende Ansprechperson von Landkreis/Stadt (Verwaltung der Stadt oder Landratsamt) übermittelt. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist der Wohnort. Vielfach gibt es allerdings noch die analoge Variante, dass der Antrag ausgedruckt und per Post eingereicht werden muss (entweder als zusätzliche „Option“ oder je nach Digitalisierungsgrad auch als einzige Möglichkeit). Eine Ausnahme sind Bayern und Niedersachsen, wo die EA-Karte optional auch direkt über eine kostenlose App beantragt werden kann. Das digitale Angebot scheint sich auszuweiten.
Manchmal ist es auch möglich, dass Organisationen oder Gemeinden sogenannte „Sammelanträge“ für mehrere ihrer Ehrenamtlichen in einem Schwung stellen können.
Auch die weitere Abwicklung und Ausgabe der EA-Karte wird i.d.R. von der jeweiligen Stelle des teilnehmenden Landkreises oder der kreisfreien Stadt übernommen.
Leistungen
Die Ehrenamts-Card bietet in der Regel Vergünstigungen und Rabatte bei verschiedenen teilnehmenden Unternehmen, (öffentlichen) Einrichtungen und Veranstaltungen. Diese können beispielsweise Vergünstigungen im Einzelhandel, bei kulturellen Veranstaltungen, im Sport- und Freizeitbereich oder bei öffentlichen Verkehrsmitteln umfassen. Oft sind rabattierte Eintritte in Kinos, Theater, Museen, Schwimmbäder, Freizeiteinrichtungen, Burgen und Schlösser oder Stadien inkludiert. Neben dauerhaften Vergünstigungen werden teilweise auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Events, Gewinnspiele und Freikarten angeboten. Die zahlreichen Anbieter und Bonuspartner beschränken sich meist auf den jeweiligen Wirkungsort (Landkreis/Stadt oder Bundesland) der EA-Karte und sind nicht bundesweit gültig.
Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Vergünstigungen in einer bestimmten Region könne auf den Webseiten der örtlichen Regierungen oder Verwaltung oder direkt bei der zuständigen Stelle eingesehen oder nachgefragt werden. Oft gibt es auch die Möglichkeit bestimmte Suchfilter auszuwählen.
Geltungsdauer
Die Geltungsdauer der EA-Karte variiert je nach Bundesland (oder Kommune) und liegt i.d.R. zwischen 2-3 Jahren. Sie kann dann bei weiterhin bestehendem Engagement immer wieder verlängert werden.
Ausnahmen: In Hessen variiert die Gültigkeit je nach ausstellendem Landkreis oder Stadt zwischen 1-5 Jahren. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Geltungsdauer für Jugendliche zwischen 14-17 Jahren nur 1 Jahr.
Besonderheiten
Bei dem Nachweis von besonders langem (durchgehenden) Engagement gibt es in einigen Bundesländer auch unbefristet gültige EA-Karten. Dazu muss die jeweilige Person meist mindestens 25 Jahre ehrenamtlich tätig sein und die jeweiligen Vergabekriterien erfüllen. In Bayern nennt sich das EA-Karte „GOLD“. Qualifiziert dafür sind auch Inhaber*innen des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten. In Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen nennt sich dieses Modell „Jubiläums-EA-Karte“. In Hamburg können die EA-Karten-Vorteile und die Beantragung einer unbefristeten EA-Karte bereits bei durchgehendem Engagement von mindestens 20 Jahren erfolgen.
Eine weitere Besonderheit ist der Grad der Digitalisierung (z. B. Apps) und Nutzerfreundlichkeit des Angebotes. In Bayern kann die EA-Karte beispielsweise optional über eine kostenlose App („Ehrenamtskarte Bayern“) beantragt und ausgewiesen werden. Auch Niedersachsen und Hamburg haben aktuell eine App in Entwicklung, worüber die EA-Karte abgerufen und Vergünstigungen direkt in Anspruch genommen werden können.
Kontaktstellen
Die verantwortlichen/zuständigen Kontaktstellen für die Koordination der EA-Karte der Länder sind oft die jeweiligen Staatskanzleien, aber auch Ehrenamtsstiftungen (z. B. in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern), Ehrenamtsbüros (z. B. in Schleswig-Holstein) oder das Sozialministerium (z. B. in Bayern), das Staatsministerium (z. B. in Sachsen), die Senatsverwaltung (z. B. in Berlin/Brandenburg). In Hamburg, wo es die EA-Karte erst seit Mai 2024 gibt, wurde einen umsetzenden Dienstleister (doin`good) damit beauftragt.
Zu konkreten Belangen und Fragen bezüglich der Beantragung und Ausstellung der EA-Karte sind aufgrund der aufgeführten Unterscheide meist direkt die jeweiligen Landkreise/Städte zuständig.

Johanna Mörmel
Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
Erstellt: Januar 2025