Finanzierung des Ensemblealltags mit neuen kreativen Ideen

In diesem Artikel sind einige Ideen und kreative Ansätze zusammengetragen, wie Ensembles der Amateurmusikszene ihren Regelbetrieb finanzieren können.

Auch das Amateurmusizieren kostet Geld. Natürlich! Je nach musikalischer Sparte und gesellschaftlicher und regionaler Verwurzelung braucht das Ensemble mal mehr, mal weniger Geld. So heterogen die Amateurmusik ist, so unterschiedlich sind die „Beschaffungsmaßnahmen”, aber auch die Vorstellung, woher die Mittel kommen sollten oder können. Und trotzdem bleibt oft die Frage, wie man das Ensemble finanziell besser aufstellt. Dabei kann man von anderen Ensembles oder Freizeitbeschäftigungen lernen und sich kreativ etwas abgucken. Klassische Ideen zur Projektförderung können im Beitrag Gelder akquirieren nachgelesen werden. Dort geht es um öffentliche oder private Fördergelder, Stiftungen, Sponsoring, Fundraising und Crowdfunding.

Inhalt

Welche Ausgaben gibt es?

Als erstes sollte man sich einen Überblick verschaffen, wie viel Geld der Regelbetrieb eines Ensembles überhaupt braucht. Das kann natürlich nur jedes Ensemble selber festhalten, denn die Voraussetzungen sind sehr unterschiedlich. Folgende Posten sind üblich:

  • Honorar der Ensembleleitung
  • Probenraummiete oder Vereinsheimkosten (laufende Kosten/Nebenkosten)
  • Mitgliedsbeiträge in überregionalen Verbänden
  • Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Webauftritt und Druckerzeugnisse zur Mitgliedergewinnung)
  • Notenmaterial
  • Büromaterial
  • Instrumentenanschaffungen, -pflege
  • Verwaltungskosten
  • Versicherungen
  • Ehrenamtspauschalen

Einnahmen von außen – Goldesel

Konzerteinnahmen

Viele Ensembles, insbesondere Sinfonie- und Kammerorchester, nehmen das meiste Geld durch die eigene Konzerttätigkeit ein. Dabei sind nicht nur die Ticketeinnahmen, sondern auch Sponsoring und Förderungen durch Dritte nicht unwesentlich, die man durch ein Konzert besser generieren kann. Denn allein durch die Eintrittskarten lassen sich meist nicht mal die Kosten des Konzertes decken. Um nicht nur die Kosten des Konzertes zu decken, sondern darüber hinaus auch in die Ensemblekasse einzahlen zu können, muss aber mit einem deutlichen Gewinn kalkuliert werden. Und der entsteht am besten, wenn der Konzertort groß genug für viele Besucher*innen ist und es ein Stammpublikum gibt.

Einige Ensembles berichten davon, dass sie mehr Einnahmen bei Konzerten machen, wenn sie Spenden erfragen, anstelle Eintrittskarten zu verkaufen. Hier sollten die Grundsätze des Spendenrechts bedacht werden: eine Spende wird freiwillig gegeben, eine Gegenleistung darf nicht erwartet werden. Richtig: man darf sein Publikum nicht dazu bedrängen, eine Spende zu geben.

Eine weitere Überlegung wäre, Ensembles nicht nur Musik machen zu lassen. Sind die Mitglieder bereit, z.B. auch Theater zu spielen und könnte man dadurch dem Publikum mehr bieten als das traditionelle Jahreskonzert?

Sommerfest oder andere Events

Sommerfeste können eine gute Gelegenheit sein, Einnahmen zu generieren. Bei vielen Blasorchestern im Süden Deutschlands ist eine große “Sommersause” Tradition, am besten im Freien. Natürlich treten dabei auch die Ensembles auf der Bühne auf, aber es gibt noch viele weitere spaßige Aktionen (Strohsackweitwurf, Kartoffelsackhüpfen, Dosenwerfen, spielerische Wettbewerbe mit dem Nachbarensemble, Drumcircle…), die gleich die ganze Ortschaft anziehen. So macht der Musikverein die meisten Einnahmen durch Getränke- und Essensverkauf, aber auch durch Sponsoring (z.B. Sparkasse, Volksbank, Baumarkt, bekannte regionale Firmen) oder private Spenden. Je lustiger und kreativer das Rahmenprogramm und die Atmosphäre, desto mehr Garantie gibt es dafür, dass nächstes Jahr mindestens genauso viele Leute kommen. Die Vereinskasse kann bei einem großen Publikum durch so ein Sommerfest mit mehreren tausend Euro aufgefüllt werden. Und so ein Fest bietet viel Gelegenheit, das Ensemble bekannt zu machen und neue Mitglieder zu begeistern.

Wichtig ist der hohe Freiwilligenanteil in der Planung und bei der Umsetzung dieser Events, also direkt vor Ort. Denn es bedarf vieler Helfer*innen, um so ein Fest zu organisieren. Aber wenn alle Ensemblemitglieder mitmachen, steigert das auch das Teamgefühl und ist gut für die Mitgliederbindung.

Natürlich muss es nicht unbedingt ein Sommerfest sein. Es könnte auch ein vom Ensemble organisierter Weihnachtsmarkt sein, ein Adventsfest, Frühlingsfest, Kürbissuppen-Herbstfest, Weinfest, eine Strandbar, Tanz in den Mai, Themenfeste, Tauschbörsen – der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt! Wichtig dabei ist allerdings, dass mit den Einnahmen nicht nur das Fest, sondern ein größerer Gewinn erzielt werden sollte, damit die Regelkosten über viele Monate oder ggf. über das ganze Jahr gedeckt sind.

Muggen und Engagements

Bei musikalisches Gelegenheitsgeschäften (Muggen, Mucken, Gigs, Engagements) wird das Ensemble, ein Teil des Ensembles oder einzelne Personen für Veranstaltungen gebucht und es gibt dafür ein Honorar, was der Ensemblekasse zugutekommt. Solche Veranstaltungen sind z.B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Firmenfeiern, Stadtfeste, touristische Events, Jubiläen, Konzerte anderer Ensembles (klassisch: Chor engagiert Orchester) und viele mehr. Manche Orchester finanzieren ihre eigenen Projekte ausschließlich durch Muggen. Voraussetzung: das Ensemble ist gut und bekannt genug, um engagiert zu werden. Hierfür sollte das Ensemble in die Eigenwerbung investieren.

Kuchenverkauf 2.0

Getränke und Essen – dafür wird Geld ausgegeben. Es muss nicht immer der Käsekuchen auf dem Vereinsfest sein. Ein Ensemble hat während der Corona-Pandemie z.B. die Aktion “Wurstsalat to go” konzipiert, bei der Ensemblemitglieder privat die Nachbarschaft versorgt haben. Ein anderes Ensemble liefert jährlich Kuchen und Torten zu Ostern und nennt das “Tortentaxi”. Auch diese Aktionen spielen sowohl der Bekanntschaft des Ensembles als auch der Mitgliederbindung in die Hände.

Aufgepasst werden muss dabei bei der Abrechnung und Versteuerung bei gemeinnützigen Vereinen: Kuchen- und Getränkeverkauf gehören weder zum ideellen Zweck noch zum Zweckbetrieb, sondern zum wirtschaften Zweckbetrieb und werden daher steuerlich anders behandelt als Eintrittsgelder. Siehe Gemeinnützigkeit und die vier steuerlichen Sphären

Öffentliche Gelder

Eine Stadt oder ein Verwaltungskreis hat für die Kultur einen Etat. Der ist je nach Region unterschiedlich hoch. Oft werden davon Amateurmusikensembles nicht mitfinanziert, aber das muss nicht so sein. Es gibt – wenn auch selten – Ensembles, die von öffentlichen Geldern strukturell gefördert werden. Um das zu etablieren, braucht man Ausdauer, Kontakte in die Politik (Stichwort: Lobbyarbeit) und gute Begründungen. Letztere können z.B. aus der Kampagne Die drei Plus entnommen werden.

Auch über weitere Verbandsstrukturen der Amateurmusik wie Regional- oder Landesverbände gibt es manchmal auch Fördermöglichkeiten. So gibt es in manchen Bundesgebieten Zuschüsse für Dirigierende, die eine gewisse Qualifikation nachweisen. Hierzu kann man sich beim Regional- oder Landesverband erkundigen.

Kosten, die erst gar nicht anfallen

Man muss nicht alle Kosten selber tragen. Man kann Ausgaben reduzieren oder erst gar nicht entstehen lassen, indem man Kontakte und Kooperationen nutzt.

Kooperationen

Ensembles, die an einer Institution angegliedert sind, haben dadurch finanzielle Vorteile: Oft können Räumlichkeiten für die Proben gestellt werden. Außerdem gibt es vielleicht auch das nötige Kleingeld für die restlichen Regelausgaben. Hierzu zählen beispielsweise Uniorchester, bzw. -chöre. Im gewissen Sinne sind Kirchenchöre- und -orchester natürlich auch institutionell gebunden. Hier werden meistens nicht nur der Probenort, sondern auch das Dirigent*innen-Honorar und die Noten gezahlt. Die Konzerteinnahmen reichen dann für die Öffentlichkeitsarbeit und ein paar Extrakosten.

Es kann auch ein bisschen um die Ecke gedacht und der Fokus ausgeweitet werden. Wie wäre es mit einer Kooperation mit einer nah ansässigen Firma? Oder der Kommune oder der Stadt? Vielleicht kann man dadurch die Stadthalle kostenlos nutzen. Vielleicht kann man auch für die Proben die Räumlichkeiten eines Altenheims nutzen und im Gegenzug ab und an mal kleine Ständchen oder ein kleines Konzert veranstalten. Kneipenchöre (siehe Beispiel Kneipenchor Würzburg) verbinden Chorsingen und Kneipenkultur, ein schönes Beispiel von Kooperationen, die zum Weiterdenken anregen.

Ehrenamtliches Engagement, Vorstands- und Projektarbeit

Die Tätigkeit, die Helfer*innen bei diversen Veranstaltungen erledigen, kostet normalerweise mindestens eine entsprechende Aufwandsentschädigung. In einem Ensemble fehlt es in der Regel aber nicht an Personen, die diese vielen kleinen Aufgaben ohne diese Entschädigung machen. Sei es der Einlass bei Konzerten, privates Kuchenbacken für den Basar oder als Ausschenk-Personal[1] beim Sommerkonzert. Hierdurch werden enorme Summen an Personalkosten gespart. Das sollte wertgeschätzt werden. Aber es sollte auch klar sein, dass alle mit anpacken, denn jede*r Einzelne profitiert schließlich auch vom Einsatz.

Abgesehen von den eigentlichen Einsätzen bei den Veranstaltungen sind auch die Vorbereitung dieser und der Erhalt des Ensembles ehrenamtliche Tätigkeiten. Stichpunkt: Vorstandsarbeit. Ein kleiner Vorstand muss nicht die ganze Arbeit allein machen. Nachhaltiger ist das Arbeiten in kleinen Teams. Jede Person in einem Ensemble kann dabei mit einbezogen werden und somit bereits an spätere Aufgaben herangeführt werden. Hierzu siehe: Teambasiertes Vereinsmanagement.

Sollten sich keine Personen finden, die neben dem Musizieren auch die Organisation übernehmen, könnte man sich überlegen, eine*n Projektmanager*in einzustellen. Diese*r bringt allerdings erhebliche Personalkosten mit sich. Hierzu siehe: Projektmanager*in für Projekte einstellen: Vor- und Nachteile und Personal für den Verein

Einnahmen von innen – Mitgliedsbeitrag

Viele Mitglieder von Amateurmusikensembles sind es gewohnt, nur einen sehr geringen Mitgliedsbeitrag im Jahr zu zahlen. Das kann von komplett kostenlos und einem relativ niedrigen Beitrag von 12-25 Euro sein, reicht aber auch bis hin zu über 100 Euro.

Man könnte es aber auch als Fehlbedarfsfinanzierung ansehen. Wie viel hat das Ensemble im Jahr mit den diversen Aktivitäten und Auftritten eingenommen? Wie viel fehlt noch, um alle Kosten zu decken? Diesen Betrag gilt es dann, von den Mitgliedern einzunehmen. Es gibt allerdings Ensembles, die kaum mit mehr finanziellen Mitteln als mit dem Mitgliedsbeitrag rechnen können, da sie nebenbei kaum Einkünfte haben. Dies ist bei Chören weit verbreitet. Man kann schnell ausrechnen, dass ein Mitgliedsbeitrag von selbst 100 Euro im Jahr nicht ausreichen wird: Im Falle eines Ensembles mit 30 Köpfen wären das 3.000 Euro/Jahr. Davon kann nicht einmal ein faires Honorar des/der Ensembleleiter*in gezahlt werden.

Ein hoher Mitgliedsbeitrag ist allerdings in vielen Fällen nicht von allen Mitgliedern bezahlbar oder wird nicht akzeptiert. Hier muss gut austariert werden.

Mit Zahlen jonglieren – Perspektivwechsel

Jahresbeitrag vs. Monatsbeitrag

Je nachdem, wie ein Mitgliedsbeitrag berechnet wird, kommen unterschiedliche Zahlen zustande. 150 Euro im Jahr klingt sehr viel mehr als 15 Euro im Monat (was im Jahr aber sogar 180 Euro wären). Sind Mitglieder bereit, 5 Euro für eine 1,5-stündige Probe zu zahlen, dann wären es bereits 260 Euro/Jahr. Beim letzteren ist das Verständnis von Angebot und Gegenleistung viel präsenter und wirkt erstmal abschreckend. Dennoch kann man dadurch verschiedene Freizeitaktivitäten miteinander vergleichen.

Preisvergleich – Der Preis ist heiß!

Wie viel geben Leute in der Umgebung für andere Mitgliedschaften aus und welche Leistungen erhalten sie? Ein Vergleich ist nicht immer logisch, kann aber Perspektiven ändern. Wie viel kostet die Mitgliedschaft im Fußballverein (aufpassen: Sportvereine werden oft subventioniert und können daher günstige Mitgliedsbeiträge erheben)? Wie viel kostet der monatliche Beitrag im privaten Fitnessstudio? Sollte ein Coffee to go mehr kosten als eine Stunde Chorsingen? Und wie viel kosten die zwei Bier nach der Probe? Eine Stunde auf dem Hundeübungsplatz kostet zwischen 10-25 Euro, eine Yogastunde oder ein angeleitetes Workout meistens um die 15 Euro – das ist normal und wird akzeptiert. Wie viel ein Film, bzw. eine Serie bei Netflix kostet, muss jede*r anhand seiner/ihrer Gewohnheit selber ausrechnen (monatliches Abo: 5-18 Euro). Mit 5 Euro kommt man kaum 50 km weit mit dem eigenen Auto, für die man weniger als 1,5 h braucht – sollte man nicht im Stau stehen.

Kreative Ansätze der Beitragshöhe

Um Ihre Beitragshöhen und Rahmenbedingungen schriftlich festzuhalten, kann man eine Beitragsordnung erstellen. Hier finden Sie ein Muster zur Beitragsordnung.

Soziale Ansätze

Ein Amateurmusikensemble profitiert davon, dass Personen mit unterschiedlichsten Hintergründen zusammenkommen. Um dies zu fördern, können soziale Hintergründe auch in der Beitragspolitik widergespiegelt werden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die (sozialen) Unterschiede zu berücksichtigen:

  • Mitgliedsbeiträge können unterschiedlich erhoben werden, je nach Alter und Lebenssituation. Klassischerweise kann es einen reduzierten Beitrag für Jugendliche, Studierende, passive Mitglieder oder Senior*innen geben.
  • Ein Soli-Beitrag ist ein zusätzlicher Beitrag, der von Mitgliedern gezahlt wird, die es sich nach eigener Einschätzung leisten können, um einen geringeren Beitrag von Personen mit weniger Einkommen auszugleichen. Dabei sollte mit den Daten der tatsächlich getätigten Mitgliedsbeiträge sensibel umgegangen werden. Personen einkommensschwacher Haushalte fühlen sich sonst schnell unangenehm berührt oder diskriminiert und verlassen womöglich den Verein.
  • Ein Soli-Topf könnte auch in Form von musikalischen Patenschaften für Kinder und Jugendliche eingerichtet werden.
  • Der Mitgliedsbeitrag kann sich nach dem jeweiligen Einkommen richten: zum Beispiel kann eine Stunde Probe so viel kosten, wie der jeweilige Stundenlohn des Mitglieds im Hauptberuf.
  • Mitglieder können angehalten werden, pro Monat soundso viele Stunden ehrenamtlich für den Verein tätig zu werden. Das stärkt auch den Zusammenhalt und die Identifikation. Wer dafür keine Zeit hat, kann zusätzlich einen Stundensatz neben dem Mitgliedsbeitrag spenden, um auszugleichen. In manchen Reitvereinen ist das schon lange Tradition.
  • Andersherum gedacht könnten Mitglieder, die ehrenamtlich sehr aktiv sind, einen Rabatt erhalten.
  • In der Kommunikation kann regelmäßig darauf hingewiesen werden, dass Mitgliedsbeiträge Mindestbeiträge sind, dann behalten Mitglieder im Kopf, dass sie auch mehr zahlen können.
  • Bei der Zahlungsaufforderung für den Mitgliedsbeitrag könnte jedes Jahr aufs Neue gefragt werden, wie hoch der Beitrag sein darf. Junge Mitglieder etwa, die zu Beginn ihrer Mitgliedschaft kein eigenes Einkommen hatten, könnten inzwischen berufstätig sein und finanziell besser dastehen.
  • Es könnte auch einen Rabatt für weitere Familienmitglieder (in Kinder- und Jugendchören: Geschwisterrabatt) geben.

Leistungsansatz

Mitgliedsbeiträge können nicht nur nach sozialen Kriterien gestaffelt werden. Unterschiedliche „Mitgliedspakete“ können unterschiedliche „Leistungen“ beinhalten. In einer Leistungsgesellschaft wird die Frage „Was bekomme ich denn eigentlich für mein Geld?“ auch bei musikalischen Aktivitäten gestellt. So kann es verschiedene Mitgliedschaftspakete geben für, z.B.:

  • passive Mitglieder (in manchen Vereinen zahlen nur passive Mitglieder, die aktiven zahlen nichts; man könnte diese Personen auch als Fördermitglieder betrachten)
  • Mitglieder, die zusätzlich als Sponsoren oder Fördermitglieder auftreten können
  • Mitglieder, die zusätzlichen vokal/instrumental Unterricht oder einen Workshop von der Ensembleleitung erhalten (hierbei: Aufpassen, mögliche Spaltung: wer sich den weiteren Unterricht nicht leisten kann, wird ggf. ausgegrenzt)
  • Andere Beispiele könnten sein, dass manche Mitglieder unentgeltlich Leistungen für andere Mitglieder erbringen: Personen, die jede Woche eine kostenfreie Mitfahrgelegenheit eines anderen Ensemblemitglieds in Anspruch nehmen, zahlen einen höheren Mitgliedsbeitrag. Ensemblemitglieder, deren Instrumente von einem anderen Vereinsmitglied einmal im Jahr gewartet werden (bspw. Ventile bei Blasinstrumenten), zahlen einen höheren Beitrag.
  • Mitglieder, die ein „Rund-um-sorglos“-Paket bekommen; hier kann das Leihen oder Leasen eines Instruments dabei sein, ein Workshop zur Wartung des Instruments/der Stimme, oder Zusatzunterricht, der dann bspw. 2 Jahre bindend ist. Nachwuchsmusizierende sind dafür eine Zielgruppe.
  • Eine Leistung muss keine weitere Aktion sein. Das Getränk in der Kneipe nach der Probe könnte auch vom Verein kommen. Hierbei gilt: Der Mitgliedsbeitrag ist entsprechend hoch, aber dafür gibt es ein Getränk der Wahl nach der Probe.

Dabei gilt: Weitere Leistungen sollten dazu beitragen, dass die Vereinskasse gefüllt wird. Wenn die Zusatzangebote allerdings mehr kosten, als die zusätzliche Mitgliedschaft einspielt, so hat es natürlich keinen rentablen Effekt.

Sammelbox nach der Probe

Eine Sammelbox nach der Probe ist für Ensembles geeignet, die nicht als Verein organisiert sind und dadurch keine Mitgliedsbeiträge erheben. Der Gegenwert des Geldes ist dann unmittelbar die Probe selbst. Das kann bei losen Ensembles interessant sein, bei denen es in erster Linie um den wöchentlichen Spaß geht und nicht um das Proben für ein Konzert, z.B. Kneipenchöre, offene Singen oder öffentliche Community-Music-Aktionen. Es kann auch hilfreich sein einen „Richtwert” anzugeben, an dem sich die Ensemble-Mitglieder orientieren können.

Für neu gegründete Vereine oder Vereine, die ihren Mitgliedsbeitrag neu bestimmen wollen, lohnt es sich, für ein paar Proben eine Spendenbox aufzustellen, um herauszufinden, wie viel Personen bereit sind, im Durchschnitt zu geben.

Fördermitglieder

Ein eingetragener, gemeinnütziger Verein braucht nicht zwangsweise einen Förderverein, um Unterstützer*innen gewinnen zu können. Wer ein spezielles “Angebot” für Fördermitglieder aufsetzen möchte, der sollte eine Beitragsordnung dazu schreiben oder es in der Satzung verankern. Fördermitglieder sind bereit, einen Beitrag aus ideellem Grund zu leisten. Dieser kann gerne höher sein, als „normale” Mitgliedsbeiträge und sich nach anderen Dingen richten, die vielleicht einen ganz anderen Bezug zum Verein haben:

  • Wenn ein Verein 1982 gegründet wurde, kann ein Beitrag für Fördermitglieder z.B. 82 Euro/Jahr sein.
  • Ein Ensemble, das bevorzugt Mozart spielt, kann einen Förderbeitrag von 35 Euro/Jahr ansetzen (Mozart ist 35 Jahre alt geworden).
  • Ein Bach-Ensemble kann einen Mitgliedsbeitrag von 17,50 Euro/Jahr festlegen (Bach ist im Jahr 1750 gestorben).
  • Wertschätzung und gute Kommunikation Fördermitgliedern gegenüber sind wichtig. Der Beitrag von Fördermitgliedern ist eine besondere Form des regulären Mitgliedsbeitrags. Man kann man Fördermitgliedern besondere Vorzüge bereiten und damit eine Förderung attraktiver machen, z.B. Konzerttickets, garantiert in der ersten Reihe oder den Zugang zur Aftershow-Party, spezielle Weihnachtsgrußkarten oder Premiumfördernde könnten ein Ständchen zum Geburtstag bekommen

Weitere Informationen: Fördermitglieder und Förderorganisationen wie Fördervereine

Kommunikation bei der Erhöhung der Mitgliedsbeiträge

Wenn der Mitgliedsbeitrag für die laufenden Kosten nicht reicht, ob aus Inflationsgründen, weil mehr Miete gezahlt werden muss oder weil man der Ensembleleitung ein besseres Honorar zahlen möchte, muss nachjustiert werden. Eine Erhöhung wird in der Regel in der Mitgliederversammlung beschlossen – das regelt die Satzung.

Hierbei sind eine offene Kommunikation und eine transparente Informationspolitik (Einnahmen und Ausgaben offenlegen) ausschlaggebend, damit alle bei der Entscheidung mitgenommen werden. Offenheit, Ehrlichkeit und Verständnis auf allen Seiten (Vorstand und Mitglieder) sind wichtige Diskussionsgrundlagen. Mitglieder sollten sich ermutigt fühlen zu äußern, wie viel sie zahlen können oder wie viel sie bereit sind zu zahlen. Gemeinsam lässt sich oft die beste Lösung finden, die möglichst alle Mitglieder mitnimmt.

Diana M. Tobias
Deutscher Chorverband e.V. / Chor- und Ensembleleitung Deutschland e.V.
Erstellt: Juni 2023



Fußnoten

[1] Denken Sie im Übrigen auch an die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Verkauf von Speisen und Getränken, z.B. Ausschankgenehmigungen