Gelder akquirieren

Jede Idee benötigt finanzielle Mittel, um sie zu realisieren. Und nicht jedes Projekt lässt sich nur mit Konzerteintrittsgeldern und anderen Einnahmen (wie z. B. Spenden und Mitgliedsbeiträgen) verwirklichen. Neben öffentlichen Fördermitteln gibt es noch andere Möglichkeiten, wie Sie (finanzielle) Kooperationen gestalten können. 

Bei öffentlichen Fördergeldern geht es nicht um das „Erbitten“ von Geldern (wie es zum Vergleich im Spendenwesen der Fall ist), sondern viel eher darum, dass der Staat Mittel bereitstellt, dass Sie mit Ihrem Projekt (und durch die staatlichen Mittel) einen Beitrag für die Gemeinschaft leisten – und dies in einer Weise, wie es der Staat selbst nicht kann.  

Private Fördermittel können z. B. bei Stiftungen beantragt werden. Ebenso eröffnen Sponsoring, Fundraising oder Crowdfunding gute Möglichkeiten, um Ihr Projektvorhaben zu realisieren, und bieten darüber hinaus Unterstützung in Form von Sachmitteln oder Dienstleistungen.  

Inhalt

Öffentliche Fördergelder 

Kultur ist in Deutschland Ländersache. Das heißt, dass in der Regel die jeweiligen Bundesländer in Sachen Musik- und Kulturförderungen Gelder zur Verfügung stellen, die bei den jeweilig zuständigen Ministerien der Bundesländer veröffentlicht und beantragt werden können. Schauen Sie also erst einmal „vor der eigenen Haustür“, was in Ihrer Kommune und in Ihrem Bundesland an Geldern bereitgestellt wird. Natürlich gibt es auch Initiativen, die auf Bundesebene aktiv sind, wie z. B. der Bundesmusikverband Chor & Orchester .

Weitere (bundes-)mittelgebende Organisationen, die auch für die Amateurmusik von Interesse sein könnten, sind z. B. die Initiative Musik gGmbH  oder der Musikfonds e.V. Dieser fördert zwar keine reinen Projekte in der Amateurmusik, jedoch wird die Einbeziehung von Amateur*innen in den Fördergrundsätzen nicht ausgeschlossen.

Mittelgebende Stellen veröffentlichen Ihre Förderprojekte in Form von sogenannten Richtlinien. Dort wird genau festgelegt, wer und was gefördert wird und wer berechtigt ist, einen Antrag zu stellen und wo dieser (und bis wann) einzureichen ist. Dies ist für Ihren kreativen Prozess und für die Beantragung einer Förderung das wichtigste Formular. 

Machen Sie sich bei öffentlichen Förderungen stets bewusst, dass Projekte gefördert werden und die beantragten Gelder ausschließlich an dieses Vorhaben zweckgebunden – also daran gekoppelt – sind. Sie dienen demnach nicht dazu, alleinig Ihren regulären Vereinsalltag zu finanzieren. Diese Projektstruktur bedeutet ebenso, dass die Gelder nur Ihnen bzw. Ihrem Verein oder Ensemble und nur für den zeitlich begrenzten Rahmen zur Verfügung stehen. 

Bitte stellen Sie nicht an alle mittelgebenden Stellen gleichzeitig einen Antrag für Ihr Projekt. Zum einen dürfen Sie diese Gelder oftmals nicht miteinander kombinieren (hier droht der Betrugsfall), zum anderen sollte Ihr Projekt möglichst passgenau auf eine Ausschreibung zugeschnitten sein – dies verschwimmt, wenn Sie ein Universal-Projekt einreichen. Weniger ist daher mehr. Außerdem bedarf jeder einzelne Antrag oftmals einen zeitlichen und inhaltlichen Aufwand der Vorbereitung. Nutzen Sie diese Zeit besser, indem Sie diese Kräfte für eine Ausschreibung bündeln.  

Tipp: Tipp: Stellen Sie sicher, dass alle in Ihrem Ensemble im Vorhinein über die Projektidee und den Förderantrag informiert und einverstanden sind und das Projekt mittragen wollen. Mitsprache und Mitgestaltung trägt nicht nur zu einer guten Stimmung und gemeinsamer Kreativität bei, sondern auch zum guten Gelingen. Schade wäre es doch, wenn einzelne Personen sich gegen die Idee stellen würden und dadurch Ihr Vorhaben ins Wanken gerät oder gar abgebrochen werden muss – inklusive der Rückzahlung aller bereits geflossenen (öffentlichen) Gelder.

Ist Ihr Verein in einem größeren Verband organisiert, beachten Sie bitte, dass hier oftmals Anträge für öffentliche Förderungen über Ihren Dachverband abgehandelt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem verbandlichen Ansprechpartner über die Vorgehensweise und Regelungen.  

Was ist für einen Förderantrag wichtig? – Die Projektidee

Bevor Sie sich mit dem Thema Antragstellung beschäftigen, sollte zuallererst Ihr Projekt schon konkretere Formen angenommen haben – mit einer halbgaren Idee im Kopf lässt sich kein Fördermittelgeber überzeugen. Auch wenn dieser Prozess zeitaufwändig ist, lohnt es sich, diese Zeit zu investieren, denn mit einer guten Vorarbeit sind Sie in der späteren Projektdurchführung schon auf viele Fragen und Eventualitäten vorbereitet. Nutzen Sie ruhig Stift und Papier, um sich hier vorzubereiten und Ihre Projektidee zu konkretisieren. Ermitteln Sie über z. B. die Baum-Methode (über die Entwicklung eines Problem- und Zielbaumes) Ihr genaues Vorhaben und Projektziel oder entwerfen Sie die Ziele und dafür nötigen Schritte in einer tabellarischen Struktur. Finden Sie dabei eine für Sie bzw. Ihr Team stimmige Methodik.

In jeder öffentlichen Ausschreibung fallen die Worte Modellcharakter oder Beispielhaftigkeit. Gehen Sie unbedingt auf diese Anforderungen ein – auch wenn Ihnen diese Worte zunächst wie leere Hüllen vorkommen. Denken Sie an dieser Stelle etwas über Ihren eigenen Projektrahmen hinaus: Welchen weitergehenden Beitrag leistet Ihr Projekt, welcher auch einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen bietet? Können Sie z. B. vielleicht ein Problem lösen, wie z. B. Kinder an musikalische Bildung heranführen, den ländlichen Raum mit Musik und Kultur beleben, in einem inklusiven Theaterprojekt gesellschaftliche Hürden abbauen, Jugendliche mit Hilfe einer eigenen Theaterproduktion in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützen u.v.m. Auch das Themenfeld „Kultureller Austausch” bietet Ihnen tolle Möglichkeiten und Ideen für geförderte Projekte. Denken Sie dabei immer daran: Die Fördergelder dienen nicht dazu, Ihren regulären Proben- oder Vereinsalltag zu finanzieren, sondern stehen für neue Ideen und kreative Lösungen von gesamtgesellschaftlichem Nutzen zur Verfügung.   

Spätestens an dieser Stelle merken Sie, dass dieser Prozess zeit- und planungsintensiv ist: Vorhaben und gute Ideen sind zum einen nicht über Nacht aus dem Boden gestampft und zum anderen sind die einzuhaltenden Fristen, die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung oftmals an längere Abstimmungszeiten gebunden, bis Sie dann Ihr Projekt beginnen können.  

Was ist zuerst da: Projektidee oder Förderausschreibung? 

Darauf werden Sie keine abschließende Antwort finden, denn beides bedingt einander. So kann es gut sein, dass eine Idee in manchen Fällen dann noch auf die speziellen Bedingungen der Richtlinie anzupassen ist. Wichtig für ein Projektvorhaben ist, dass neue Ideen, der Gedanke der Nachhaltigkeit (also keine Eintagsfliege) und nicht der grundsätzliche Alltag finanziert werden sollen. Doch bitte verbiegen Sie sich hier nicht – achten Sie immer darauf, dass Sie noch Freude daran haben, das Projekt gemeinsam mit Ihren Ensemble-Mitstreiter*innen zu verwirklichen. Andererseits kann es auch sein, dass eine Förderung für Sie und Ihr Ensemble so spannend ist und Sie direkt eine gute Idee haben, die Sie gerne realisieren möchten. Achten Sie auch – bei aller Liebe zur Musik und Verwirklichung – darauf, dass Sie mit ihren Ressourcen das Projekt stemmen können und sich nicht übernehmen.  

Es lohnt sich daher, sich mit dem Thema „öffentliche Förderung“ grundlegend auseinanderzusetzen und sich in regelmäßigen Abständen über Fördermöglichkeiten zu informieren. Nutzen Sie z. B. Newsletter der Ministerien und Verbände, die für Sie von Interesse sind, um auf dem Laufenden zu bleiben, falls neue Förderprogramme veröffentlicht werden.  

Ich habe eine Förderrichtlinie gefunden – Wie lese ich diese? 

Wie so manche behördlichen Papiere, beinhalten auch Förderdokumente und -ausschreibungen eine eigene Dramaturgie und spezifische Formulierungen. Es gibt jedoch ein paar Schlüsselbegriffe, mit deren Hilfe Sie schnell die für Sie wichtigsten Informationen herausfinden werden. 

Wenn Sie bereits der Titel der Richtlinie angesprochen hat, richten Sie unbedingt einen der ersten Blicke in einer Ausschreibung auf den Punkt Zuwendungsempfänger. Dort wird genau aufgeschlüsselt, welche Institutionen oder Rechtsformen antragsberechtigt sind, also grundsätzlich einen Antrag einreichen dürfen. Finden Sie also zügig heraus, ob z. B. Ihr Verein überhaupt antragsberechtigt ist oder nicht.  

Die weiteren Blicke sollten Sie auf die Rubriken förderfähige Aktivitäten richten, um herauszufinden, ob Ihre Idee überhaupt dem entspricht, wofür die Gelder bereitgestellt werden. Also ob Sachleistungen, wie z. B. das Anschaffen neuer Instrumente, gefördert wird, oder ob z. B. die Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen im Vordergrund stehen soll.  

Gleiches gilt für die Rubrik Förderhöhe. Schauen Sie, in welchem Budget und Höhe die Summen liegen, die zur Verfügung stehen und auch, wie die Gelder zur Verfügung gestellt werden – handelt es sich also um einen festen Betrag oder um einen prozentualen Anteil der gesamten Finanzen des Projektes? Nicht, dass Sie 10.000 Euro für ein tolles Projekt benötigen, aber nur maximal 5.000 Euro für jedes Projekt zur Verfügung stehen, oder dass Sie 50 % der Kosten selbst einbringen müssen, aber Ihre eigenen Einnahmen und die Gelder Ihrer Partner diese Kosten nicht decken. 

Passen die geforderten Kriterien mit Ihrer Idee zusammen, lohnt es sich, tiefer in den Antrag einzusteigen.  

Bleiben Sie bei der Ausschreibung, für die Sie sich interessieren, immer auf dem Laufenden. Es kann vorkommen, dass dort Änderungen vorgenommen werden. Nützlich kann es z. B. sein, den Newsletter der Institution / fördergebenden Stelle zu abonnieren und regelmäßig die Neuigkeiten auf der Website im Auge zu behalten.  

Was brauche ich (noch) für einen Antrag? 

Um Gelder beantragen zu können, liegt es auf der Hand, dass Sie eine Kalkulation aller Kos-ten erstellen, die Sie für das Projekt benötigen. Die Kalkulation sollte auch eine Auflistung jener Gelder beinhalten, die Sie selbst einbringen werden. Fragen Sie sich also: Wo-für brauchen Sie Ihr Budget und wie hoch ist die Summe, z. B. für Räume und Raummiete, ggf. Budget für Pauschalen für Ehrenamtler*innen und Übungsleiter*innen, technisches Equipment für die Aufführung, Ausstattung für Bühnenbild, Maske und Requisite, Leihin-strumente, Gelder für die Öffentlichkeitsarbeit wie Flyer oder Plakate u.v.m. (Achten Sie dabei darauf, was in der Ausschreibung gefördert wird – viele dieser Kosten werden nicht gefördert, sondern wären von Ihren eigenen Mitteln zu begleichen).

Stellen Sie dieser Auflistung auch gegenüber, welche eigenen finanziellen Mittel Sie einbringen werden, denn: Keine Förderung deckt 100 % der Kosten! Eigene Einnahmen sind z. B. Konzerteinnahmen und Eintrittsgelder, Mitgliedsbeiträge oder Spenden. Oftmals können Sie bei diesen Eigenmitteln auch Gelder von Stiftungen und privaten Großspendern einbringen – schauen Sie, welche Angaben hierzu in der Richtlinie gemacht werden. 

Sie finden eine Vorlage zur Kostenkalkulation oftmals dem Fördermittelantrag beigefügt oder als Anlage auf der Website des Mittelgebers zur Verfügung gestellt. Orientieren Sie sich für Ihre eigene Aufstellung im Vorhinein an dieser Vorlage, um im Antrag alle relevanten und gefragten Punkte zu berücksichtigen. Für Ihre erste, ganz grobe Kalkulation können Sie auch die Einnahmen auf der einen und Ausgaben auf der anderen Seite gegenüberstellen.  

Achtung: Um im Vorfeld die Kosten besser kalkulieren zu können, ist es bei größe-ren Investitionen oder Neuanschaffungen hilfreich, vorab unverbindlich Angebote einzuho-len.
Mit der alleinigen Auflistung der erwarteten Kosten zur Antragstellung ist es hingegen auch nicht getan, denn am Ende einer Förderung (und teilweise auch während einer laufen-den Förderung) ist eine genaue Abrechnung vorzulegen.

Noch ein wichtiges Detail zum Schluss: Klären Sie unbedingt im Vorfeld eines Förderantrages, wer der Ansprechpartner Ihres Vereines / Ensembles ist. Dieses Mitglied (z. B. Vorstandsvorsitzende*r) unterschreibt auch den erarbeiteten Förderantrag, ist Ansprechpartner*in und bleibt ggf. mit der fördermittelgebenden Stelle in Kontakt.  

Private Fördermittel 

Stiftungen 

Stiftungen unterteilen sich in operative und fördernde Stiftungen. Operative Stiftungen führen ausschließlich eigene Projekte durch, wohingegen fördernde Stiftungen Projekte Dritter unterstützen. Dafür ist in der Regel ein Antrag notwendig. Wie umfangreich und detailliert dieser zu sein hat, variiert von Stiftung zu Stiftung. Informieren Sie sich dazu am besten direkt auf der Internetseite der Stiftung, für deren Unterstützung Sie sich interessieren. Dort finden Sie auch Informationen, bis wann Anträge angenommen werden, was Ihr Antrag enthalten soll und wie oft der Stiftungsrat über Förderungen entscheidet. Im Wesentlichen orientieren sich die Inhalte eines Antrages aber an jenen, die auch für eine öffentliche Förderung gelten – teilweise kann jedoch die Detailtiefe eines Antrages variieren. Grundlegend enthalten sollte der Antrag: eine Projektskizze und Projektziele, eine Kalkulation der Kosten sowie einen Ansprechpartner.  

Grundsätzlich bieten sich Stiftungsgelder an, um diese mit Geldern aus einer öffentlichen Förderung zu kombinieren. Oftmals werden Stiftungsgelder dann als sogenannte Eigenmittel eingebracht, also als Gelder, die Sie selbst haben bzw. in die Förderung einbringen und dadurch mit öffentlichen Geldern kombinieren dürfen. Achten Sie hierbei auf den Wortlaut der öffentlichen Ausschreibung, wie und ob dies möglich ist.  

Es gilt jedoch grundsätzlich: Stiftungen sind nicht verpflichtet, Projekte finanziell zu unterstützen und fördern grundsätzlich nachrangig. Dieses Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Sie sich für Ihr Projektvorhaben zuerst um öffentliche Gelder bemühen müssen, ehe Sie an eine Stiftung (also private Förderer) herantreten. Das kann auch bedeuteten, dass Sie einem Stiftungsantrag z. B. den Ablehnungsbescheid einer öffentlichen Ausschreibung beilegen können – dies kann Ihnen bereits als Nachweis Ihrer Bemühungen angerechnet werden. Dieser Bescheid sollte sich selbstverständlich auf ein und dasselbe Projekt beziehen.  

Wenn Sie sich für die Förderung durch eine Stiftung interessieren, ist es besonders wichtig, genau zu prüfen, ob der Satzungszweck der Stiftung mit Ihrer Projektidee zusammenpasst. Je mehr Schnittstellen und Übereinstimmungen bestehen, desto größer wird auch das Interesse der Stiftung sein, Ihr Vorhaben zu unterstützen. Denn ein gefördertes Projekt soll – aus Sicht der Stiftung – immer einen Beitrag zu den Stiftungszielen leisten. Außerdem sollten Sie sich auch darüber informieren, in welcher finanziellen Höhe Projekte unterstützt werden.  

Im Gegensatz zu Ausschreibungen für öffentliche Fördermittel haben Stiftungen oftmals keine starren Ausschreibungsregularien oder Fristen. Meist tagen Stiftungsrunden mehrmals im Jahr und entscheiden über die eingegangenen Projektanträge. Auch diese Informationen werden Sie auf der Internetseite der Stiftung, für deren Unterstützung Sie sich interessieren, finden.  

Tipp: Wenn Sie gerne ein Projekt im Bereich Inklusion oder kulturell-musikalische Bildung verwirklichen möchten, sollten Sie in Erwägung ziehen, mit einer Stiftung zusammenzuarbeiten. Es gibt viele Stiftungen, die sich in diesem Bereich engagieren und gute Projekte in diesem Bereich unterstützen werden.  

Es gibt eine Vielzahl an Stiftungen im deutschsprachigen Raum, daher können wir Ihnen an dieser Stelle keine genaue Empfehlung aussprechen. Recherchieren Sie am besten individuell, zu welchem Stiftungsziel Ihr Projekt am besten passt. Ein paar Websites für den Einstieg in die eigene Recherche können sein: stiftungen.org oder die Basic-Funktion der stiftungssuche.de  

Ein grundsätzlicher Tipp: Private Förderer und Stiftungen sind oft regional aktiv – es lohnt sich also, die Augen und Ohren offen zu halten und die Recherche gar nicht allzu raumgreifend auszulegen. Der Blick in Ihre regionale Tageszeitung kann sich also lohnen, um in der Region engagierte Unternehmen ausfindig zu machen. Denn: Wer sich finanziell für den Sportverein, die baulichen Maßnahmen des Gemeindehauses oder Spielplatzes oder die Neugründung einer Kindertagesstätte in der Region engagiert, hat vielleicht auch Interesse daran, Ihr Ensemble zu unterstützen.

Weitere private Förderer könnten sein: regionale Fördervereine und Freundeskreise.

Sponsoring 

Beim Sponsoring steht der (wirtschaftliche) Nutzen für beide beteiligte Parteien im Fokus. Der Sponsoring-Partner „kauft“ sich eine Leistung von Ihrem Ensemble, die seine Geschäftszwecke unterstützt. In der Regel wird hierüber ein Vertrag geschlossen. Das Sponsoring ist also als eine gegenseitige Vereinbarung zu verstehen, bei der finanzielle Mittel fließen. Schauen Sie also bei der Suche nach Unterstützern vor allem auch darauf, was deren Vorteil ist, wenn diese Ihr Ensemble unterstützen würden. Dies könnte z. B. die Stellung Ihres Ensembles in der Region sein, oder das Prestige für die Öffentlichkeit, kulturelle Aktivität zu unterstützen. Sponsoring ist letztlich ein öffentlichkeitswirksames Geschäft, das auf Gegenseitigkeit sowie Leistung und Gegenleistung beruht. Ein Beispiel des Sponsorings wäre eine Werbeanzeige eines Unternehmens der Region in Ihrem Programmheft. Anders als bei Spenden erhält der Vertragspartner für sein Geld eine unmittelbare (und vorher vereinbarte) Gegenleistung.  

Fundraising 

Fundraising meint die Akquisition von Mitteln jeglicher Art und man agiert hierbei aus einer strategischen Perspektive heraus mit einem langfristig gedachten Ziel vor Augen. Grundsätz-lich wäre Fundraising am einfachsten als Alternative zum reinen Spendensam-meln zu beschreiben – doch geht es dabei über die Beschaffung von Geldmit-teln hinaus. Traditionelle Mittel des Fundraisings sind der Post-Versand von Spendenbriefen oder Flyern mit Bitte um finanzielle Unterstützung, Unternehmensspenden und die Mitgliedsbeiträge aller Vereinsmitglieder. Aber darüber hinaus gehören zum Fundraising auch Sachleistungen (wie z. B. Proben- und Aufführungsräume, die mietfrei oder vergünstigt zur Verfügung gestellt werden, Leihgabe eines Transporters für den Instrumententransport zum Konzertsaal oder Plakate, Flyer und Programmfalter von einer Druckerei) und Dienst-leistungen (z. B. wenn Profimusiker*innen Ihr Ensemble unterstützen). Denn eine solche Unterstützung kostengünstig oder kostenlos zu erhalten, ist genauso wichtig wie reine Geldmittel. Denn mit denen würden dann diese Leistungen angefragt und finanziert wer-den. Sie können sich hier also einen Zwischenschritt einsparen.

Ein Beispiel für den Austausch von Sachleistungen: Ihr Ensemble darf in den Räumlichkeiten eines Autohauses proben und als Gegenleistung wird das nächste Firmenevent von Ihrem Ensemble musikalisch untermalt. Einen ausführlichen Artikel rund um das Thema Kreative Probenräume finden Sie hier: Proberäume für Ensembles finden.

Auch im Online-Bereich eröffnet sich ein weites Feld an Möglichkeiten. Beachten Sie hierbei jedoch, dass sich dafür eine gut aufgestellte eigene Website und ein eigener, bereits solide vernetzter Social-Media-Kanal als wichtige Voraussetzungen herausgestellt haben. Wenn Sie sich bereits digital gut vernetzt haben, erwartet sie eine große Anzahl von Anbietern und Portalen, die Sie beim Online-Fundraising unterstützen können – zum Beispiel könnten Sie ein digitales Spendenformular auf der Website Ihres Ensembles platzieren. Ist Ihr Publikum jedoch eher nicht technisch versiert, wäre dieses Format für Sie nicht von Nutzen. Schauen Sie also zuerst, welches Zielinteresse Sie mit einer Maßnahme verfolgen möchten und auf welchen Wegen Ihre Zielgruppe bzw. Ihr Publikum agiert und suchen Sie nach einer Lösung, die beides vereint.  

Eine gute Recherche, welches Format zu Ihrem Ensemble passt und für Sie vertrauenswürdig genug ist für die vereinsinternen finanziellen Belange, ist zeitaufwendig, bietet aber hinge-gen auch das Potenzial, überregionale Unterstützer zu erreichen. Bitte überlegen Sie vorher genau und stimmen Sie sich in Ihrem Ensemble dazu ab, ob Sie diesen digitalen Schritt ge-hen möchten, denn Kanäle und Partner*innen bedürfen der Pflege und des gegenseitigen Vertrauens.

Crowdfunding  

Crowdfunding bedeutet, über eigens dafür eingerichtete Online-Plattformen wie z. B. Startnext , VisionBakery oder betterplace.org (keine klassische Crowdfunding-Plattform) Geld für ein bestimmtes Projekt einzuwerben, z. B. für die Einspielung einer CD. 

Dazu präsentiert man sein Projekt auf bestimmte Weise (ein möglichst professionelles Video gehört unbedingt dazu), um andere Menschen davon zu überzeugen, dieses Projekt mit einem Geldbetrag zu unterstützen. Alle Unterstützer bekommen zum Dank eine kleine Gegenleistung, z. B. eine Konzertkarte oder eine CD. 

Wird die vorab festgelegte Mindestsumme erreicht, zieht die Plattform das Geld bei allen Unterstützern endgültig ein und zahlt diese abzüglich einer kleinen Provision an das Projekt aus. Kommt der gewünschte Betrag nicht zusammen, behalten die Unterstützer ihr Geld und das Projekt geht leer aus. So wird sichergestellt, dass das Geld der Unterstützer nur für erfolgreiche Projekte abgerufen wird.  

Crowdfunding ist für besonders kreative Projekte geeignet und setzt einen großen Kreis von potentiellen Unterstützern voraus. Eine Crowdfunding-Aktion macht viel Arbeit. Sie ist zugleich ein guter Weg, um große Aufmerksamkeit für ein Projekt zu gewinnen. 

Yvonne Rohling
Deutscher Chorverband e. V.

Dr. Kiyomi v. Frankenberg
BDLO – Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester e.V.
Erstellt: März 2021
Zuletzt bearbeitet: Mai 2023



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