Entgegen der verbreiteten Annahme, nur Privatpersonen und Unternehmen müssen Rundfunkbeitrag zahlen, gilt dies unter bestimmten Voraussetzungen seit 2013 auch für Einrichtungen des Gemeinwohls, also auch für gemeinnützige Vereine. Da Chöre, Orchester oder andere Ensembles häufig als solche organisiert sind, sollten Sie sich informieren, inwiefern Sie zur Zahlung des Beitrages verpflichtet sind.
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